Apotheken sollen künftig Patienten auch Medikamente ohne ärztliche Verschreibung an Patienten abgeben dürfen. Allerdings muss zuerst noch festgelegt werden, für welche Heilmittel genau diese Möglichkeit in Frage kommt.
Nach der Überarbeitung des Heilmittelgesetzes soll das Verordnungsrecht umfassend angepasst werden. Die Vernehmlassung dazu ist am Freitag zu Ende gegangen.
Unter anderem soll mit dem Heilmittelverordnungspaket IV der Zugang zu Medikamenten für die Bevölkerung einfacher werden. Einerseits sollen Drogisten alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben dürfen. Anderseits sollen Apothekerinnen und Apotheker bei bestimmten Indikationen gewisse rezeptpflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben dürfen.
Aus der Sicht der Apotheken soll es um effiziente Medikamente gehen, die häufig nachgefragt werden: Denn damit könnten Hausärzte und Notfalleinrichtungen von eindeutigen und einfachen Fällen entlastet werden, wovon letztlich auch die Prämienzahlenden profitierten, sagte der Präsident des Apothekerverbandes Pharma Suisse, Fabian Vaucher, kürzlich in einem Interview.
Nicht einverstanden sind die Apotheken mit dem vorgeschlagenen generellen Verbot der Abgabe von antimikrobiellen Wirkstoffen. Dies sei völlig unverhältnismässig, zumal Apothekerinnen und Apotheker über deren Einsatz und Wirkung bestens ausgebildet seien.
Vielmehr könnten die Apotheken dazu beitragen, dass diese Medikamente richtig eingesetzt würden. Zudem stossen sie sich daran, dass auf Verordnungsstufe nur Arzneimittel der Liste B für eine Abgabe ohne ärztliches Rezept vorgesehen sind. Denn bei Vorliegen eines validierten Behandlungsschemas seien Arzneimittel der Liste A und B genau gleich sicher. Als Fachspezialist für Arzneimittel könne der Apotheker sie deshalb auch abgeben.
Dem widersprechen die Ärzte. Im Gegensatz zu anerkannten Behandlungsguidelines gebe es keine anerkannten Algorithmen, welche dem Apotheker im Sinn einer Triage helfen würden, die richtige Indikation für ein bestimmtes heute rezeptpflichtiges Medikament zu finden.
Die heute verwendeten Algorithmen unterlägen letztinstanzlich der ärztlichen Verantwortung, schreibt der Ärzteverband FMH, der das Fehlen einer Liste der betroffenen Arzneimittel bemängelt.
Auch die Chefärzte und Leitenden Spitalärzte Schweiz (HMV-IV) setzen ein Fragezeichen hinsichtlich der Abgabe von Arzneimitteln der Kategorie B durch Apothekerinnen und Apotheker. Bei der Kategorie B geht es in erster Linie um Dauer-Rezepte für Medikamente, die wiederholt bezogen werden und rezeptpflichtig sind.
Die Kantone gehen davon aus, dass eine vermehrte Aufsichtstätigkeit nötig sein wird, wie aus der Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hervorgeht. Ein besonderes Anliegen ist der GDK die Vermeidung der Verwechslungsgefahr sowie Klarheit für den Vollzug der Überwachung nicht standardisierbarer Arzneimittel.
Der Krankenkassenverband Santésuisse stellt sich auf den Standpunkt, dass die Abgabe ohne ärztliche Verschreibung nicht auf die Medikamente der Abgabekategorie B beschränkt werden, sondern für alle Kategorien möglich sein sollte.
Die Liste mit den Indikationen und den Produkten werde ja von einem Expertengremium erstellt und zwar unabhängig der Leistung. Auch die globale Streichung von systemisch wirkenden Arzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen von der möglichen Abgabe ohne ärztliche Verschreibung wird als nicht sinnvoll betrachtet.
Für Curafutura ist die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliches Rezept durch Apotheker dann sinnvoll, wenn dadurch Arztbesuche vermieden werden können. Ein Ausschluss von Arzneimittelgruppen wie systemische Antibiotikabehandlungen sei nicht verhältnismässig. Die Minimalanforderungen der Verschreibungen müssten auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.
Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst die geplanten Listenverschiebungen. Diese vereinfachten die Selbstmedikation, stärkten die Rolle der Apotheken und Drogerien und ermöglichten eine Kostendämpfung. (sda/kün)