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Entscheidende Phase im Prozess gegen Schweizer Banker in New York

Entscheidende Phase im Prozess gegen Schweizer Banker in New York

Im Prozess in New York gegen einen Schweizer Banker steht der letzte Zeuge der Anklage im Stand. Ein Urteil wird im Verlauf der nächsten Woche erwartet.
11.11.2017, 08:3711.11.2017, 09:47

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Kadermitglied der mittlerweile inaktiven Bank Frey US-Kunden aktiv bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Der Banker hat sich dem US-Gericht freiwillig gestellt und auf nicht schuldig plädiert.

Bei dem Fall handelt es sich um einen der letzten Prozesse, die im Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA aufgerollt wurden. Er zeigt, wie auch Jahre nachdem die Grossbanken UBS und Credit Suisse Bussen für Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu entrichten hatten, Teile der Schweizer Finanzwelt weiter mit US-Vermögen jonglierten um Kunden zu helfen, den Fiskus zu umgehen.

Geständige Schweizer als Zeugen

Die Verhandlungen vor den Geschworenen gehen am Montag in die dritte und entscheidende Woche. Beim letzten Zeugen der Anklage handelt es sich um einen Schweizer Vermögensverwalter, der sich im März diesen Jahres gegenüber den US-Behörden schuldig bekannt hat, amerikanischen Kunden beim Steuerbetrug geholfen zu haben.

Der Schriftzug der Bank Frey, aufgenommen am Donnerstag, 18. April 2013, an der Bahnhofstrasse in Zuerich. Die USA werfen einem Banker der Bank Frey sowie einem Partner der Kanzlei Niederer Kraft &amp ...
Bild: KEYSTONE

Im Zeugenstand legte der Asset Manager am Freitag dar, wie er den Weg zur Bank Frey und dem Angeklagten fand: Nachdem die Grossbanken UBS und Credit Suisse ihre US-Kunden aufgefordert hatten, die Konten aufzuheben, nahmen ab 2010 gemäss dem Vermögensverwalter auch kleinere Schweizer Banken – etwa die Privatbanken Wegelin, Lienhard und NPB – keine undeklarierten Konten mehr an.

Seine Kunden brachte der geständige Finanzmann dennoch unter: Bei der Bank Frey habe ihm der Angeklagte versichert, die Bank nehme die amerikanischen Vermögen auf, ob versteuert oder nicht. Vor dem Zugriff der US-Justiz sei die Bank Frey sicher, da sie keine Ableger im Ausland besitze, habe er ihm beteuert.

Kein Schweizer Recht gebrochen

Der Vermögensverwalter kommt am Montag ins Kreuzverhör des Verteidigers. Der Angeklagte stellt sich in seiner Unschuldserklärung auf den Punkt, zu keiner Zeit Schweizer Recht gebrochen zu haben und als Angestellter der Bank immer nur die Instruktionen seiner Klienten und Chefs befolgt zu haben.

Er hofft, von einer Jury einfacher Amerikaner, die den Steuerbehörden misstrauen, ebenso freigesprochen zu werden wie der UBS-Banker Raoul Weil 2014 in Florida. Die Staatsanwälte wollen in ihrer Beweiskette dagegen zeigen, dass der Angeklagte und die Bank sehr wohl wussten, dass sie das US-Recht verletzten und sich der Verschwörung gegen die USA schuldig machten.

Auf die Spur der Bank Frey und des Angeklagten brachten die US-Steuerbehörden IRS reuige Steuersünder, die sich im Rahmen des Selbstanzeige-Programmes in der Folge der UBS-Untersuchung meldeten.

Unglaubwürdige Zeugen

Eine Handvoll solcher Selbstanzeiger wurde von der Staatsanwaltschaft im Prozess als Zeugen gegen Buck eingesetzt. Sie legten dar, wie sie über den Vermögensverwalter oder einen ebenfalls geständigen Schweizer Treuhänder, der bereits vergangene Woche aussagte, dazu kamen, ihre unversteuerten Vermögen beim Angeklagten und der Bank Frey zu hinterlegen.

Bei einigen der Aussagen der vom IRS bereits gebüssten Zeugen wurde allerdings klar, dass sie in den Verhandlungen mit den Steuerbehörden versuchten, den Schweizer Anlageberatern die Schuld in die Schuhe zu schieben, obwohl sie aus eigenem Antrieb versuchten, Gelder in Millionenhöhe vor dem Zugriff des Fiskus zu verbergen.

Der Fall wird vom erfahrenen Richter Jed Rakoff im Bundesbezirksgericht in Manhattan geleitet. Er behandelte bereits die Klage der USA gegen die Bank Wegelin, die in einem Geständnis und der Auflösung der Bank mündete. (viw/sda)

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