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Diese Story wollte Roman Abramowitsch verhindern

epa06752331 (FILE) Chelsea owner Roman Abramovich watches the game from the stands against Sunderland during the English Premier League soccer match between Chelsea and Sunderland at Stamford Bridge i ...
Roman Abramowitsch.Bild: EPA/EPA

«Ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz» – diese Story wollte Abramowitsch verhindern

2016 wollte Roman Abramowitsch in die Schweiz ziehen. Doch der Bund erteilte dem russischen Oligarchen keine Aufenthaltsbewilligung. Eine Berichterstattung darüber versuchte der Multimilliardär zu verhindern – erfolglos. 
25.09.2018, 08:4425.09.2018, 08:59
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Er ging bis vor Bundesgericht. Ohne Erfolg. Roman Abramowitsch wollte nicht, dass der «Tages-Anzeiger» über die genauen Umstände seiner nicht erteilten Aufenthaltsbewilligung berichtet. Er scheiterte auf der ganzen Linie: Das Bundesgericht trat letzte Woche auf seine Beschwerde nicht einmal ein.

Und so kann nun über die Geschichte berichtet werden, die der «Tages-Anzeiger» über ein halbes Jahr zurückhalten musste. Der Reihe nach:

Am 25. Juli 2016 stellt Roman Abramowitsch ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Er will sich in Verbier niederlassen. Der Kanton Wallis zieht eine positive Ersteinschätzung, muss die Sicherheitsbehörden des Bundes aber um ihre Sicht der Sachlage anfragen. Das geschieht im Oktober 2016. Diese Abklärungen zur Wahrung der Sicherheit der Schweiz sieht das Ausländergesetz vor. 

«Gefährdung der öffentlichen Sicherheit»

Die Antwort des Bundesamts für Polizei (Fedpol) folgt Anfang 2017. Und die hat es ihn sich: Das Fedpol bezeichnet Abramowitschs Anwesenheit «als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie als Reputationsrisiko für die Schweiz», wie der «Tages-Anzeiger» aus der bislang unbekannten Beurteilung zitiert.

Weiter schreibt das Fedpol: Abramowitsch sei ihnen «wegen Verdachts auf Geldwäscherei und mutmasslicher Kontakte zu kriminellen Organisationen bekannt». Und weiter: «Darüber hinaus liegen uns verschiedene polizeiliche Informationen vor, wonach Roman Abramowitsch Kontakte zu russischen kriminellen Organisationen unterhält.» Vertieft werden die Einschätzungen gemäss «Tages-Anzeiger» aber nicht. 

Nicoletta della Valle, Direktorin Fedpol, Mitte, erlaeutert zusammen mit den Mitgliedern der Task Force des Bundes TETRA die Bemuehungen zur Terrorismusbekaempfung, am Dienstag, 14. Maerz 2017 in Bern ...
Nicoletta della Valle, Direktorin Fedpol.Bild: KEYSTONE

Abramowitschs Anwalt Daniel Glasl bestreitet die Vorwürfe kategorisch: Jeder Verdacht, dass Abramowitsch in Geldwäsche verwickelt gewesen sei oder Kontakte zu kriminellen Organisationen habe, sei völlig falsch, wird er in der Zeitung zitiert. «Er wurde nie der Beteiligung an Geldwäsche beschuldigt und verfügt über keinen Eintrag im Strafregister. Er hatte nie Verbindungen zu kriminellen Organisationen und er wurde auch nie verdächtigt, solche Verbindungen gehabt zu haben.» Das Fedpol habe es versäumt, Beweise für die «diffamierenden Behauptungen» vorzulegen, so Glasl weiter.

Der Brief an die Fedpol-Direktorin

Abramowitsch zieht darauf sein Gesuch zurück. Ohne jedoch seine Bemühungen einzustellen, wie der «Tages-Anzeiger» weiter berichtet.

Abramowitsch schreibt im November 2017 einen Brief an Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle und zeigt sich darin überrascht über «die schlechte Qualität» der Schweizer Informationen über ihn. Sie seien «nicht nur veraltet, sondern auch falsch». Weiter bittet Abramowitsch um Instruktionen, wie er die Informationen im Fedpol-Bericht korrigieren könne. Er werde danach sein Gesuch reaktivieren.

Doch die Intervention Abramowitschs bleibt ohne Wirkung. Die Schweizer Behörden halten gemäss «Tages-Anzeiger» an ihrer Einschätzung fest. Abramowitsch lässt sich in Israel nieder.

Doch damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende: Ab Februar 2018 versucht der Oligarch, die Berichterstattung des «Tages-Anzeigers» über die Vorgänge rund um sein Gesuch zu verhindern. Zuerst klagt er vor dem Zürcher Handelsgericht. Als er dort scheitert, versucht er es beim Bundesgericht. Doch die Lausanner Richter haben dafür kein Gehör: Sie treten letzte Woche auf die Beschwerde Abramowitschs nicht ein. (mlu)

Twitter und Facebook über russischen Einfluss bei US-Wahlen

Video: srf
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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Snowy
25.09.2018 11:29registriert April 2016
Abramowitschs Anwalt Daniel Glasl bestreitet die Vorwürfe kategorisch: Jeder Verdacht, dass Abramowitsch in Geldwäsche verwickelt gewesen sei oder Kontakte zu kriminellen Organisationen habe, sei völlig falsch, wird er in der Zeitung zitiert. «Er wurde nie der Beteiligung an Geldwäsche beschuldigt und verfügt über keinen Eintrag im Strafregister. Er hatte nie Verbindungen zu kriminellen Organisationen und er wurde auch nie verdächtigt, solche Verbindungen gehabt zu haben.»

Scherzkeks.


Der Typ sollte sich bei Trumps Anwalts-team bewerben.
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Oh Dae-su
25.09.2018 11:50registriert Mai 2017
Hat das Fedpol da eventuell einen wunden Punkt getroffen?
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Zahlenheini
25.09.2018 11:02registriert Juli 2018
Der arme...
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