Politik ist kein Ponyhof. Oft wird mit harten Bandagen gefightet, besonders wenn das Stimmvolk das letzte Wort hat. Schlagworte sind wichtiger als differenzierte Argumente, und nicht immer nimmt man es mit der Wahrheit allzu genau. Bei der Reform der beruflichen Vorsorge und der Biodiversitätsinitiative aber haben es die Gegner sehr bunt getrieben.
Bei einer Annahme der Initiative zum Schutz der Artenvielfalt würden 30 Prozent der nutzbaren Fläche wegfallen, insinuierte das Nein-Komitee in seiner Kampagne. Mit einem Fragezeichen zwar, doch nichts davon steht im Initiativtext. Das 30-Prozent-Ziel wurde an der UNO-Biodiversitätskonferenz vor zwei Jahren in Montreal beschlossen.
Die Schweiz stimmte zu. Sie wäre somit verpflichtet, auf diesen Richtwert hinzuarbeiten – Volksinitiative hin oder her. Das führt zu einem bösen Verdacht: Den Gegnern aus dem Bauernverband ging es nicht nur darum, die Biodiversitätsinitiative zu bodigen, sondern einen Vorwand zu finden, um die Montreal-Umsetzung zu stoppen oder zu verwässern.
Mit dem klaren Nein kommen sie diesem Ziel näher, deshalb ist das Ergebnis bedauerlich, auch wenn die Initiative Mängel hatte. Ähnlich sieht es bei der zweiten Vorlage aus, der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Sie wurde mit einer für Behördenvorlagen seltenen Deutlichkeit abgelehnt. Auch in diesem Fall schreckten die Gegner vor nichts zurück.
Das gilt besonders für die Gewerkschaften. Ihr Slogan «Mehr bezahlen. Weniger Rente» war in dieser Pauschalität schlicht falsch. Sie operierten mit fragwürdigen Zahlen und Fallbeispielen und schwadronierten über einen Teuerungsausgleich, der in der zweiten Säule nicht vorgesehen ist. Dabei nutzten sie die Komplexität der Materie mit einer seltenen Unverfrorenheit aus.
Viele Menschen können oder wollen sich nicht zu intensiv mit der beruflichen Vorsorge herumschlagen, obwohl sie uns alle angeht. Geschadet hat der Vorlage auch die Kontroverse um die fehlerhafte AHV-Rechnung. Und die zuständige SP-Bundesrätin setzte sich mit höchst überschaubarem Eifer für die von den Bürgerlichen geprägte Reform ein.
Perfekt war die Vorlage nicht. So stiess die vorgesehene Kompensationsregelung für die Übergangsjahrgänge bei den Pensionskassen auf Widerstand. Bedauerlich ist das Nein trotzdem, denn wichtige Verbesserungen werden nun nicht realisiert, für Geringverdienende oder bei den Altersgutschriften, die in ihrer heutigen Abstufung ältere Arbeitnehmende benachteiligen.
Jene Gewerbler, die die BVG-Reform bekämpften, agierten kurzsichtig. Allein wegen des Fachkräftemangels werden sie gezwungen sein, ihrem Personal bessere Arbeitsbedingungen zu offerieren. Und die linke Gegnerschaft will «AHV-Elemente» in die zweite Säule einfügen, etwa Betreuungsgutschriften oder die Kompensationen aus dem Sozialpartner-Kompromiss.
Bei den Bürgerlichen wird sie es damit schwer haben. Es ist zu befürchten, dass nach der dritten gescheiterten Reform in 14 Jahren auf absehbare Zeit nichts gehen wird. Den Pensionskassen ist das egal, sie haben sich mit der heutigen Situation arrangiert. Leidtragende sind die Versicherten, und vor allem jene, die es bislang nicht sind.
200 Spezialisten verwalten und vermehren den Pot. Gebühren gibts keine mehr. Reserven? Werden aufgelöst. Abzocke der Bürgerlichen, die wie Maden an den Pensiontöpfen sich befienen? Geschichte. Transparenz? Maximal vorhanden. Überobligatorium, etc. alles abgeschafft.
Reformen? Sind in 2 Stunden durchgerechnet. Genommen wird die AHV Nummer als Kontonummer mit Zusatz P.
Der Fonds ist weltweit diversifiziert in Aktien und Obligationen.
Wer macht mit?
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