Die Arena ist prall gefüllt mit Gästen. Schliesslich gibt es Wichtiges zu diskutieren. Das neue Gesetz zu den Sozialdetektiven steht auf dem Programm. Extra dafür nach Zürich gereist ist Bundespräsident Alain Berset. Weil er freitags in Oxford an einer Konferenz weilt, musste die «Arena» am Donnerstagnachmittag anstatt wie gewöhnlich am Freitagabend aufgezeichnet werden. Dem Diskussionswillen der restlichen Gäste tat dies keinen Abbruch.
Bevor «Arena»-Moderator Jonas Projer Bundespräsident Alain Berset mit provokativen Fragen löchert, spricht er ihn auf das Gehsteig-Bild an, das vor einigen Wochen viral ging (watson berichtete). «Ich habe einfach den Schatten gesucht, auch wegen meiner Frisur», antwortet Berset schmunzelnd.
Mehr Zeit für Small Talk bleibt nicht. Projer prescht vor: «Herr Berset, sind Ihnen alle Mittel recht, um Versicherungsmissbrauch zu bekämpfen?» will er vom amtierenden Bundespräsidenten wissen. Dieser bleibt cool. «Natürlich nicht» antwortet Berset, «genau deswegen brauchen wir eine gute gesetzliche Grundlage.» Auch den Vorwurf, das Gesetz sei «schludrig formuliert», lächelt der Bundesrat anfangs noch weg. «Ich gebe zu, die erste Fassung war schlecht. Aber das Parlament hat sie korrigiert und eine gute Lösung gefunden.»
Darob kann Dimitri Rougy, aufstrebender Neo-Politiker und Kopf des Komitees «Versicherungsspione Nein», nur den Kopf schütteln. «Das Gesetz ist überhaupt nicht so deutlich formuliert, wie sie sagen», wirft er Berset vor. Rougy trifft damit einen wunden Punkt. Denn der Teufel liegt im Detail – genauer gesagt in Artikel 43a, Absatz vier des neuen Gesetzes. Da steht: Die versicherte Person darf nur observiert werden, wenn sie sich an einem Ort befindet, der von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar ist.
«Das Gesetz klärt nicht abschliessend ob ein Detektiv von der Strasse aus ins Schlafzimmer oder ins Wohnzimmer schauen darf», wirft der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli den Befürwortern vor. Er «kriege einfach Püggeli» wenn Versicherungen plötzlich mehr Kompetenzen als die Polizei erhalten. Geht es nach Glättli, ist das neue Gesetz unnötig. «Wir haben im Strafgesetzbuch einen Artikel, der Missbrauch und Betrug ahndet.» Versicherungen können bei Verdacht auf Betrug Anzeige erstatten, worauf die Polizei mit der Untersuchung der Vorwürfe beauftragt wird. «Das reicht absolut. Denn da gibt es klar geregelte Vorgaben, was die Polizei bei der Observation tun darf und was nicht.»
Beim bislang milde dreinblickende Berset scheint langsam der Geduldsfaden zu reissen. Erstens verstehe er nicht, wieso erst jetzt über die Observation durch Versicherungen diskutiert werde – «Das wird schon seit Jahren so gehandhabt, wieso hat sich vorher niemand dagegen gewehrt?» –, zweitens erhielten die Versicherungen keineswegs mehr Kompetenzen als die Polizei und drittens liefere er ein Versprechen ab: «Ich sage hier als Bundespräsident und zuständiger Departementschef, dass es nur erlaubt sein wird, von der Strasse aus auf den Balkon oder in den Garten zu filmen, nicht aber ins Schlaf- oder Badezimmer.»
«Herr Bundespräsident, in unserem Land gibt es die Gewaltenteilung. Sie können weder voraussehen noch vorschreiben wie ein Gericht im Zweifelsfall entscheiden wird», schaltet sich die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker ein. «Wie soll ich bei einer solchen Ausgangslage den Versicherungen vertrauen?», fragt sie in die Runde.
Die Nationalrätin argumentiert ruhig, bedächtig, beinahe emotionslos. An ihrem Platz, wo vor ihr zahlreiche Politiker mit leidenschaftlichen Voten glänzten, schafft es Schenker ohne jede Polemik, das Kind beim Namen zu nennen. «Dass die Versicherungen selber entscheiden können, ob observiert werden darf, ist für mich der schwierigste Punkt.» Zwar müsse ein Direktionsmitglied der Versicherung vor jeder Observation das Einverständnis geben «aber auch sie sind Angestellte und nicht unabhängig», erklärt Schenker. Das sei für sie der ausschlaggebende Grund, das Gesetz abzulehnen und im Parlament eine neue und bessere rechtliche Grundlage herauszuarbeiten.
Monika Dudle-Ammann, Präsidentin der IV-Stellenkonferenz beschwichtigt. Pro Jahr würden von 77'000 IV-Fällen 240 tatsächlich untersucht. «Das ist weniger als ein Prozent. Die IV- Stellen wählen die Observationen mit gutem Auge aus.» Unterstützung erhält Dudle von Jörg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen. Brechbühl kommt auf den Wunsch von Glättli zurück, der lieber die Polizei für die Observation engagieren will. «Ich glaube nicht, dass der Weg über den Strafprozess der richtige wäre», zweifelt Brechbühl. Als IV-Versicherter wolle man doch nicht, dass der eigene Rentenanspruch von der Polizei überprüft würde.
«Doch», schaltet sich wiederum SP-Frau Schenker ein und wendet sich prompt an den Bundespräsidenten persönlich. «In diesem Gesetz ist einfach nicht klar, was Sache ist. Ich kann ihnen ganz genau sagen, welche Anträge ich stellen würde, damit das Gesetz rechtstaatlich korrekt wäre», giftelt Schenker. Berset, der seinen Ärger nur noch mit einem Schluck Wasser hinunterwürgen kann, entgegnet: «Ich habe langsam etwas Mühe mit dieser Aussage. Der Rechtstaat leidet sicher nicht unter diesem Gesetz.» Er und seine Kollegen versuchten stets so sauber wie möglich zu arbeiten und die Ansichten aller Parteien zu berücksichtigen, kontert Berset.
Wo jetzt Schenker am liebsten weitere Widerworte gewählt hätte, muss «Arena»-Moderator Projer abrupt unterbrechen. Die Sendung sei jetzt schon zwei Minuten im Verzug, er müsse hier jetzt einen Schlussstrich ziehen. Nur mühsam bringt er seine Gäste dazu, in der lockeren Schlussrunde die politischen Voten sein zu lassen. Kein Wunder, bis zur Abstimmung am 25. November werden sie wohl kaum mehr zu stoppen sein.