Vier Haartönungen und neun Henna-basierte Haarfärbemittel hat das Kantonslabor Basel-Stadt aus dem Verkehr gezogen. Die beanstandeten Produkte enthielten unter anderem verbotene Farb- oder Konservierungsmittel.
Untersucht wurden 19 permanente Haarfarben, 18 Tönungen, 12 Henna-Farben sowie zwei Oxidationsmittel. Von den insgesamt 51 Proben mussten mehr als 40 Prozent beanstandet werden, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Die Mehrheit der Produkte stammte aus Grossbritannien, Italien, Indien und Frankreich.
Verbotene und unbekannte Farbstoffe wurden in verschiedenen Haartönungen von zwei englischen Herstellern nachgewiesen. Vier dieser Produkte zog das Kantonslabor aus dem Verkehr. Eine permanente Haarfarbe eines französischen Herstellers enthielt zudem Spuren eines verbotenen Konservierungsmittels.
Bei verschiedenen Henna-Produkten lag unter anderem eine Grenzwertüberschreitung bei den Haarfarbstoffen vor. Zudem wurden in Produkten von Herstellern aus der Türkei und Indien ein für Haarfärbemittel verbotener Farbstoff nachgewiesen. Sechs Produkte enthielten zudem keine Kupplersubstanzen, weshalb die enthaltenen Haarfarbstoffe gesundheitsschädlich wirken können.
Bei einem Produkt war ein «hoch sensibilisierendes» Farbpulver nicht auf dem Beutel ausgewiesen. Deklarationsmängel gab es auch bei weiteren Produkten. Beanstandet wurde zudem irreführende Werbung. Ein Produkt wurde als Henna-Créme beworben, obwohl weder Henna-Farbstoff noch andere Naturstoffe nachgewiesen werden konnten.
Die Untersuchungen haben gemäss Kantonslabor gezeigt, dass einzelne Hersteller die Entwicklung der Gesetzgebung zu wenig verfolgen oder Probleme mit der Qualitätssicherung haben. Die Gesundheitsgefahr von Produkten, welche den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, sei dabei «nicht unerheblich».
Untersucht wurden die Haarfärbemittel vom Kantonslabor Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau, Bern und Zürich. 38 der 51 Produkte waren direkt beim Import durch die Zollbehörden erhoben worden. (whr/sda)