Krankenkassen-Prämien steigen weiter – so sieht's in deinem Kanton aus
Die mittlere Krankenkassenprämie steigt für 2026 auf 393.30 Franken pro Monat. Das entspricht gegenüber 2025 einem Anstieg von 4,4 Prozent oder 16.60 Franken.
Dieser Anstieg liegt im oberen Bereich der Erwartungen. Der Vergleichsdienst Comparis rechnete mit einer Zunahme von vier Prozent, das Vergleichsportal bonus.ch erwartete mit einer durchschnittlichen Erhöhung um etwa fünf Prozent. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) glaubte an einen Anstieg der Kosten in der Grundversicherung um 2,7 Prozent.
Als Haupttreiber gelten die weiter wachsenden Gesundheitskosten.
Veränderung zum Vorjahr
Immerhin ist der Anstieg der kleinste in den letzten vier Jahren. Für Erwachsene steigt die mittlere Monatsprämie für die Krankenkasse um 18.50 Franken (4,1 Prozent) auf 465.30 Franken. Diejenige für junge Erwachsene erhöht sich um 13.30 Franken (4,2 Prozent) auf 326.30 Franken. Für Kinder steigt sie gegenüber 2025 um 5.70 Franken (4,9 Prozent) auf 122.50 Franken.
Die mittlere Prämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden.
Entwicklung der Jahresprämie
Die steigenden Krankenkassenprämien sind eine direkte Folge der weiterhin wachsenden Kosten im Gesundheitswesen, denn die Prämien müssen für jeden Versicherer und jeden Kanton die erwarteten Kosten decken. Per Ende Juni 2025 sind die Kosten im Jahresvergleich um 4,6 Prozent gestiegen.
Veränderung pro Kanton
Im Tessin nimmt die Prämie mit 7,1 Prozent am meisten zu. In der Sonnenstube müssen darum jetzt erstmals im Mittel über 500 Franken für die Krankenkasse ausgegeben werden – so viel wie sonst in keinem Kanton.
Ganz anders ist das Befinden im Kanton Zug. Der reiche Kleinkanton senkt die Prämien um 14,7 Prozent und ist neu mit 264,5 Franken vor Appenzell Innerrhoden der kostengünstigste Kanton (mehr dazu bei Punkt 4).
Wieso kann der Kanton Zug Prämien senken?
Während 25 Kantone die Krankenkassenprämien um mindestens 3 Prozent anheben müssen, senkt der Kanton Zug diese um satte 14,7 Prozent. Dass die Abnahme sich in diesem Bereich bewegen wird, sickerte schon vor wenigen Tagen durch.
Durch die Abnahme in Zug sieht auch der gesamtschweizerische Prämienansteig im Schnitt moderater aus als in den Vorjahren, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete. Da aber in Zug nur rund 1,5 Prozent der Schweizer Bevölkerung lebt, ist der direkte Einfluss begrenzt. Trotzdem ist der Effekt so stark, dass er den landesweiten Durchschnitt der Prämien um etwa 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte senken dürfte.
Der Grund für die Senkung der Prämien ist nicht etwa der plötzliche gesündere Lebensstil der Zuger Bevölkerung. Sie geht auch nicht weniger zum Arzt. Nein, der Kanton Zug hat einfach zu viel Geld.
Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) hat ein Problem, das viele gerne hätten: zu viel Geld. «Ich bringe das Geld nicht zum Tempel raus», klagte er schon vor Jahren. Jetzt hat er einen Weg gefunden, den Überschuss loszuwerden. Über 200 Millionen Franken sollen via tiefere Krankenkassenprämien direkt an die Bevölkerung zurückgehen.
Das sind die Gründe für den Anstieg
Die steigenden Krankenkassenprämien sind eine direkte Folge der weiterhin wachsenden Kosten im Gesundheitswesen, denn die Prämien müssen für jeden Versicherer und jeden Kanton die erwarteten Kosten decken. Per Ende Juni 2025 sind die Kosten im Jahresvergleich um 4,6 Prozent gestiegen.
Die Kostenzunahme im Gesundheitswesen hat viele Gründe. Dazu zählen positive Entwicklungen wie die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung oder der medizinische Fortschritt mit neuen Behandlungsmöglichkeiten und innovativen, aber kostspieligen Medikamenten.
Daneben kann auch eine Zunahme der nachgefragten Gesundheitsleistungen pro Kopf beobachtet werden. Neben dieser Mengenausweitung steigen auch die Tarife, also die Preise für Leistungen im stationären und ambulanten Bereich. Diese Tarife werden zwischen Leistungserbringern und Versicherern verhandelt. Ausserdem schreitet die Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich voran.
Diese Ambulantisierung ist medizinisch sinnvoll und politisch gewollt, weil sie insgesamt kostendämpfend ist. Da ambulante Behandlungen aktuell aber ausschliesslich aus Prämien der Versicherten finanziert werden, während stationäre Behandlungen von den Kantonen teilfinanziert werden, führt diese Verlagerung aktuell noch zu einer höheren Belastung für die Prämienzahlenden. Dies ändert sich ab 2028, wenn die Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen in Kraft tritt.
Massnahmen zur Kostendämpfung
Die Krankenkassenprämien sind für viele Menschen eine finanzielle Belastung. Umso wichtiger bleibt die Dämpfung des Kostenwachstums als Daueraufgabe aller Beteiligten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und BAG setzen sich seit Jahren für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen ein.
Mit der sorgfältigen Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von bisherigen und neu aufgenommenen Leistungen, den regelmässigen Überprüfungen der Medikamentenpreise und der Kontrolle neuer Tarifstrukturen wurden in den letzten zehn Jahren insgesamt über 2 Milliarden Franken eingespart.
Zudem werden in den kommenden Jahren weitere, kürzlich beschlossene Massnahmen umgesetzt. 2024 hat die Bevölkerung über drei Gesetzesänderungen abgestimmt.
Mit Inkrafttreten des Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative setzt der Bundesrat ab 2026 Kostenziele für das maximale Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) fest. Eine Kommission überwacht die Entwicklung und formuliert bei Überschreiten Empfehlungen zu geeigneten Massnahmen.
Ebenso tritt ab 2026 der Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative in Kraft. Die Kantone werden neu verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Damit werden mehr Gelder für die Prämienverbilligung bereitstehen.
Mit Inkrafttreten der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen im Jahr 2028 werden die Prämienzahlenden entlastet, indem neu die ambulanten Leistungen nicht mehr ausschliesslich über die Prämien bezahlt werden, sondern zusammen mit den Kantonen.
