Steuern sind ein leidiges Thema. Tatsächlich sind die Steuergesetze in der Schweiz ärgerlich kompliziert. Wer nicht aufpasst, liefert rasch einmal Hunderte von Franken zu viel an den Staat ab.
Wir haben Dir ein paar ganz legale Tipps zusammengestellt, damit es dieses Mal beim Ausfüllen der Steuererklärung ein bisschen «ringer» geht. Die Tipps gelten, wenn nicht anders vermerkt, sowohl für die kantonalen Einkommenssteuern als auch für die direkten Bundessteuern.
Als Teil deiner Berufsauslagen kannst du deine Fahrkosten bei den Steuern abziehen. Während es beim Auto verschiedene Einschränkungen gibt, kannst du für dein Velo pauschal 700 Franken abziehen. Für den öffentlichen Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz kannst du die effektiven Fahrkosten geltend machen (beim Bund bis maximal 3000 Franken).
Weiterbildungen im Zusammenhang mit dem Beruf sind abzugsfähig (das gilt aber nicht für die erste Ausbildung). Je nach Kanton variiert der Betrag – dieser muss in der Regel nachgewiesen werden. Der Kanton Zürich gewährt eine Pauschale von 500 Franken ohne Nachweis.
Neben Fahrkosten und Weiterbildungen kannst du diverse weitere berufsmässige Ausgaben absetzen, darunter für Verpflegung, Berufskleidung, Werkzeuge, Computer und Fachliteratur. Häufig ist der Abzug entweder effektiv mit Nachweis oder pauschal ohne Nachweis möglich.
Zusätzliche Einnahmen durch einen Nebenverdienst musst du zwar auch versteuern. Du kannst aber beim Bund und in vielen Kantonen 20 Prozent des Nebenverdienstes für deine Berufsauslagen pauschal in Abzug bringen (maximal 2400 Franken, danach nur mit Belegen).
Je nach Versicherungstyp sind die Prämien abzugsfähig. Prämien von Autoversicherungen und Hausratversicherungen beispielsweise kannst du nicht abziehen, dafür Krankenkassen-, Unfall- und Lebensversicherungsprämien. Die maximalen Abzüge können je nach Kanton und weiteren Faktoren (zum Beispiel mit oder ohne Vorsorge) variieren.
Krankheits- und Unfallkosten, die durch die Versicherung nicht gedeckt sind (weil du zum Beispiel eine hohe Krankenkassen-Franchise gewählt hast), kannst du bei den Steuern abziehen. Das gilt übrigens auch für die Kosten von rezeptpflichtigen Brillen, anerkannten Naturheilpraktikern und Zahnärzten.
Allerdings gilt beim Bund und den meisten Kantonen ein Selbstbehalt von 5 Prozent des Netto-Einkommens. In den Kantonen Schwyz und Glarus gibt es einen Selbstbehalt von nur 3 Prozent, in St.Gallen und Wallis von 2 Prozent und im Kanton Baselland sogar gar keinen Selbstbehalt.
Für jedes minderjährige Kind kannst du einen Betrag vom Einkommen absetzen. Je nach Kanton variieren aber die Abzugsmöglichkeiten. Auch für volljährige jugendliche Personen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise eine Ausbildung) einen Steuerrabatt. Das gilt auch für Kinderbetreuungen, zum Beispiel in einer Tagesschule.
Einzahlungen in die gebundene freiwillige Säule 3a kannst du von deinen Einkommenssteuern vollständig in Abzug bringen. Das gilt sowohl für 3a-Sparkonten als auch 3a-Fonds. Dieses Jahr beträgt der maximale Abzug 6768 Franken (mit Pensionskasse) beziehungsweise 20 Prozent des Einkommens (maximal 33’840 Franken, ohne Pensionskasse).
Auch Einkäufe in die Pensionskasse kannst du bei den Steuern in Abzug bringen. Bei der Auszahlung kommt – wie bei der Säule 3a – ein tieferer Steuersatz zur Anwendung. Du solltest natürlich nur dann zusätzlich in deine Pensionskasse einzahlen, wenn du von ihrer Qualität überzeugt bist.
Praktisch: Auch gemeinnützige Spenden kannst du bei den Steuern abziehen, aber in der Regel maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens. Grössere Spenden musst du belegen können. Je nach Kanton kann es weitere Unterschiede geben, die bei der Zewo aufgeführt sind.
Erstaunlich, aber wahr: Parteispenden und Mitglieder-Beiträge kannst du – unabhängig von der Partei – sowohl beim Bund als auch in deinem Wohnkanton von den Steuern abziehen. Beim Bund beträgt das Maximum 10'100 Franken, auf kantonaler Ebene variiert der Höchstbetrag je nach Kanton.
Schuldzinsen kannst du in der Regel abziehen, darunter die Kosten von Privatkrediten, Kreditkarten-Zinsen und Hypothekarzinsen. Nicht abzugsfähig sind aber Leasingkosten und (je nach Kanton) Baukreditzinsen. Für die Abzüge gilt eine Obergrenze von 50'000 Franken plus Vermögenserträge. Wenn du eine Hypothek hast, lohnt sich aus steuerlicher Perspektive in der Regel eine indirekte Amortisation.
Dividenden von Aktien musst du als Einkommen versteuern. Das gilt auch für Ausschüttungen aus ETFs. Kursgewinne hingegen sind in der Regel steuerfrei. Ausnahme: Wenn du als «gewerbsmässiger» Wertschriftenhändler eingestuft wirst – wenn du zum Beispiel häufig Aktien kaufst und verkaufst – musst du auch deine Kursgewinne versteuern. Wenn du es genauer wissen möchtest, findest du hier weitere Infos.
Das jetzige Tiefzinsumfeld hat auch die Steuerämter fest im Griff. Trotzdem gibt es noch einige kantonale Steuerbehörden, die für Vorauszahlungen einen besseren Zinssatz als auf Sparkonten anbieten. So offerieren dieses Jahr die Kantone Appenzell Innerrhoden und Glarus noch einen Zinssatz von 1 Prozent bei Steuer-Vorauszahlung, die Kantone Zürich, Uri, Schwyz, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden noch 0.5 Prozent. Umgekehrt darfst du deine Steuern nicht zu spät bezahlen, sonst drohen je nach Kanton Verzugszinsen von bis zu 6 Prozent. Die genauen Zinssätze pro Kanton findest du hier.
Das Schweizer Steuerwesen ist komplex – die vorgestellten Tipps streifen das Thema nur. Gerade bei einer komplexeren Steuersituation oder im Fall einer veränderten Lebenssituation kann deshalb ein Gang zu einem Steuerberater sinnvoll sein. Diplomierte Experten findest du zum Beispiel bei Expert Suisse oder bei Treuhand Suisse. Für einzelne Fragen kannst du dich natürlich auch an das zuständige Steueramt wenden.