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WLAN-Nutzer müssen sich doch nicht in jedem Café oder Restaurant identifizieren

epa05101506 A customer uses the internet at a coffee shop in London, Britain, 14 January 2016. Coffee shops with public wifi networks may be obliged to store internet data for up to a year under new s ...
Bild: EPA/EPA

WLAN-Nutzer müssen sich doch nicht in jedem Café oder Restaurant identifizieren

Der Bundesrat krebst bei der Telefon- und Internetüberwachung zurück – zumindest ein wenig. Die geplante Identifikationspflicht für Nutzer öffentlicher WLANs in Cafés, Restaurants oder Hotels wurde entschärft.
15.11.2017, 15:0215.11.2017, 15:03

Der Bundesrat hat am Mittwoch das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sowie dessen Ausführungsverordnungen per Anfang März 2018 in Kraft gesetzt. Damit erhalte die Schweiz zeitgemässe, klare Rechtsgrundlagen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Verfolgung von Straftaten.

Das Gesetz und die Verordnungen sollen sicherstellen, dass sich Straftäter nicht durch die Verwendung moderner Kommunikationstechnologien wie Skype einer Überwachung entziehen können. Die Regeln gehen aber teilweise weniger weit als zunächst geplant.

Keine Nutzer-Identifikation in öffentlichen WLANs von Restaurants oder Hotels

Wesentliche Punkte, namentlich die Massnahmen zur Identifikation von Userinnen und Usern in öffentlichen WLAN, wurden präzisiert. Wer sein WLAN selber betreibt, muss keine Vorkehrungen treffen. Auch nicht, wenn er das WLAN beispielsweise an einem Open-Air-Festival betreibt. Gleiches gilt für Restaurant- oder Hotelbesitzer, welche ihren Gästen ein WLAN zur Verfügung stellen.

In der Vernehmlassung hatte dieser Punkt besonders zu reden gegeben. Die Telekom- und die IT-Branche kritisierte, es handle sich um eine unverhältnismässige Überwachung. Swisscom, Sunrise, Salt und UPC befürchteten grosse Einschränkungen beim Vertrieb, wenn beim Vertragsabschluss ein Ausweis vorgelegt werden muss.

Nun sollen die Fernmeldedienstanbieter nur bei professionell betriebenen öffentlichen WLAN-Zugangspunkten die Identifikation der Userinnen und User mit geeigneten Mitteln sicherstellen. Solche Systeme, beispielsweise mit Identifikation via SMS oder Ticket, hätten diese Anbieter heute bereits im Einsatz, heisst es in der Mitteilung des Diensts ÜPF.

Nur wenige Firmen müssen alle Daten liefern

Gemäss den neuen Regeln wird die Zahl derjenigen Fernmeldedienstanbieter, die permanente Überwachungsbereitschaft zu erstellen haben, von heute rund 600 auf voraussichtlich etwa ein paar Dutzend sinken. Alle anderen müssen im Bedarfsfall lediglich die Daten liefern, die sie haben.

Weitergehende Auskunftspflichten hat eine Anbieterin dann, wenn sie hundert Auskunftsaufträge in den letzten zwölf Monaten auszuführen hatte oder einen Jahresumsatz von hundert Millionen Franken in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erzielte. Im Vernehmlassungsentwurf war noch von fünfzig Auskunftsaufträgen die Rede gewesen.

Für Nutzer bleibt alles beim Alten

Erfasst werden müssen laut Verordnungsentwurf Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Art des vorgelegten Ausweises mit Ausweisnummer und falls bekannt der Beruf. «Für Nutzerinnen und Nutzer selber ändert sich gar nichts. Sie werden in ihrem Surfverhalten in keiner Weise eingeschränkt», schreibt der Bundesrat.

Auf Empfehlung der Rechtskommission des Nationalrates wurde ausserdem eine Löschpflicht für Daten zum Zweck der Identifikation eingeführt. Diese Daten müssen von den Mitwirkungspflichtigen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden, sofern kein anderer Erlass die weitere Aufbewahrung vorsieht.

Weitere Gebührenerhöhung wird diskutiert

Auch bei der angekündigten Gebührenerhöhung für die Strafverfolgungsbehörden krebst der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung zurück. Die Gebühren wollte der Bundesrat in einem ersten Schritt um 70 Prozent erhöhen. In den Verordnungsunterlagen heisst es nun, dass «der Dienst ÜPF bei fast allen Auskunftstypen sowohl die Gebühr wie auch die Entschädigungen wieder gesenkt hat».

Eine Erhöhung sei dennoch nötig, um den Kostendeckungsgrad zu erhöhen. Der Grund dafür sind die Investitionen für technische Anpassungen und die neuen Aufgaben des Überwachungsdienstes.

Für weitere Erhöhungen wird der Dienst ÜPF eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe einsetzen, wie dies die ständerätliche Rechtskommission vorgeschlagen hatte. Diese soll die Höhe der Gebühren sowie die Vereinfachung von Abrechnung und Abgeltung prüfen.

(oli/sda)

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