Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Mittwoch ein umfangreiches FAQ zur Proximity-Tracing-App veröffentlicht. Darin werden Fragen zum Persönlichkeitsschutz beantwortet, aber auch die genaue Funktionsweise erklärt. Zudem hat der Kommunikationschef des BAG, einen ganzen Fragenkatalog von watson (Redaktor und User) beantwortet. Nachfolgend findest du die wichtigsten neuen Fakten.
Bitte beachten: Im Folgenden sind Fragen, die nur die Pilotphase betreffen, mit einem roten Punkt markiert. Fragen, die sich auf die anschliessende Lancierungsphase beziehen (sofern das Parlament grünes Licht gibt), sind mit einem grünen Punkt gekennzeichnet.
Falls deine Frage tatsächlich noch nicht beantwortet wurde vom Bundesamt für Gesundheit (siehe auch Quellen), dann lass es uns via Kommentarfunktion wissen.
Das BAG betont, dass die App das herkömmliche Contact Tracing der Kantone ergänzen und mithelfen könne, die Kontakte von Neuinfizierten zu eruieren.
Je mehr Menschen die App nutzen, desto höher seien «die Wirksamkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass relevante Kontakte erkannt und gemeldet werden können».
Wenn die Tracing-App den Usern einen Warnhinweis anzeigt, dann gibts damit noch keinen Kontakt zum klassischen Contact Tracing der kantonalen Gesundheitsbehörden. Der Kontakt passiert laut BAG erst, wenn der normale medizinische Behandlungsweg beschritten wird. Der behandelnde Arzt stellt dann den Kontakt zum Kanton her.
Der kantonale Dienst kann bei der Kontaktaufnahme nachfragen, ob man die App genutzt hat in den vergangenen Tagen. Bejaht man dies und willigt ein, andere App-User anonym zu warnen, erhält man vom kantonalen Dienst einen sogenannten «Covidcode». Das ist ein Zahlencode, den man dann (freiwillig) in der App eingeben kann, um andere Smartphone-User auf eine mögliche Infektion hinzuweisen.
Der Covidcode wird auf einem speziell gesicherten Server der Bundesverwaltung generiert. Die Zugriffsrechte seien den getesteten Personen vorbehalten, hält das BAG fest.
Laut BAG werden «einige wenige anonyme Daten» zu Statistikzwecken verwendet:
Die Server befinden sich laut BAG «in den Datencentern der Schweizerischen Eidgenossenschaft und werden von der Bundesverwaltung in der Schweiz gehosted».
Im Hinblick auf die geplante grenzüberschreitende Funktionsweise der nationalen Corona-Warn-Apps heisst es:
Laut BAG-Angaben müssen App-User mit ihren Smartphones «für kurze Zeit weniger als etwa zwei Meter Abstand voneinander entfernt sein». Über Bluetooth (Low Energy) würden aber nur verschlüsselte IDs, sogenannte Prüfsummen, zwischen den Mobilgeräten ausgetauscht.
Damit überhaupt ein Warnhinweis per App angezeigt wird, muss man sich über eine vorbestimmte Zeit in räumlicher Nähe zu einer infizierten Person befunden haben.
Der Schweizer Epidemiologe Marcel Salathé, einer der Gründer des DP-3T-Konsortiums, erklärt, dass es sich bei beiden um wichtige Massnahmen zur Covid-19-Bekämpfung handelt.
Aber wichtig ist, dass man sich in Quarantäne isoliert. Man war in Kontakt mit einer infizierten Person, und könnte das Virus deshalb haben und weitergeben. Deshalb gilt es, während der Inkubationszeit keine Kontakte mehr zu haben, um mögliche Übertragungen zu verhindern. 2/n
— Marcel Salathé (@marcelsalathe_d) May 13, 2020
Nein, vermutlich nicht. Das ist für die allermeisten Leute in der Schweiz nicht möglich. Es sei denn, du bist Armeeangehöriger, Hochschulforscher oder arbeitest im Spital.
Siehe unten: Wie läuft die Testphase ab?
Nein. Eine Schutzwand zwischen zwei Smartphone-Usern wird nicht erkannt.
Noch nicht.
Bei der geplanten Lancierung (im Juni) soll die App laut BAG auf einem Stand sein, «bei der sie von Menschen mit visuellen Einschränkungen grundsätzlich bedienbar ist».
Bei den «weiteren Personen und Organisationen», die laut Medienmitteilung des Bundesrates in der Testphase einbezogen werden, handle es sich «insbesondere um Interessengruppen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen».
Das ist noch nicht bekannt.
Das BAG schreibt, die Schweizer Corona-Warn-App sei «so energiesparend wie möglich umgesetzt».
Ja, das soll laut BAG gehen. Die Nutzung von Bluetooth für die Verbindung mit Kopfhörern etc. werde auch mit aktivierter Proximity-Tracing-App weiterhin möglich sein.
Nein, es ist laut BAG nicht möglich, quasi «unsichtbar» für Dritte (und damit perfekt geschützt vor allfälligen Hackerangriffen und Bespitzelungen) durch die Stadt zu gehen.
Man kann die Tracing-Funktion (in der iPhone- und Android-App) vorübergehend deaktiveren.
Da die Corona-Warn-App allerdings nur funktioniere, wenn das Tracing aktiviert ist, empfiehlt das BAG, die Funktion nicht zu deaktivieren und das Smartphone bei sich zur tragen, wenn man das Zuhause verlässt und möglicherweise in Kontakt kommt mit infizierten Personen.
Die App lässt sich aber auch jederzeit löschen.
Für die Nutzer ist die App gratis.
Die endgültigen Entwicklungskosten können laut BAG noch nicht beziffert werden. Die anfänglichen Kosten (für die Konzeption und das Prototyping) würden durch Forschungsgelder der EPFL/ETHZ getragen. Die Weiterentwicklung und der Betrieb werden durch den Bund finanziert.
Update: Die IT-Firma Ubique Innovation in Zürich erhält vom Bund 1,8 Millionen Franken, um die Schweizer Corona-Warn-App fertigzustellen. Mit dem Geld würden laut BAG «die Anpassung der App an den Bundesstandard, die Weiterentwicklung sowie Wartung und Unterstützung finanziert».
Solange man keine Symptome habe, seien eine medizinische Abklärung oder ein Labortest nicht notwendig, schreibt das Bundesamt für Gesundheit im FAQ für App-User.
Betroffenen wird geraten:
Man solle weiterhin die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen und den Coronavirus-Check machen, sobald Covid-19-Symptome auftreten. Daraufhin erhalte man dann eine der Situation angepasste Empfehlung.
Siehe oben: Coronavirus-Check.
Nein, das ist laut BAG nicht vorgesehen. Weder in der Pilotphase, noch nach der offiziellen App-Lancierung.
Dazu argumentiert das BAG:
Ja.
Wenn per App ein Warnhinweis eingeht, dass man möglicherweise in engerem Kontakt mit einer infizierten Person war, dann erfolgen alle weiteren Schritte freiwillig.
Der Arbeitgeber muss nicht informiert werden.
Dazu heisst es im FAQ:
Das sei noch nicht entschieden, teilt das BAG mit.
Auch wenn das BAG die entsprechende Medienanfrage nicht mit einem klaren Ja beantwortet, sieht es so aus.
Getestet werden demnach:
Nein. Das BAG empfiehlt eine freiwillige Quarantäne, «sofern möglich». Ein Anrecht auf Lohnfortzahlung sei in diesem Fall «aktuell nicht gegeben», heisst es im FAQ. Und:
Hierzu nennt das FAQ zwei Möglichkeiten:
Der Bundesrat teilte am Mittwoch mit:
Das kann oder will das BAG noch nicht verraten.
Dazu teilt der BAG-Kommunikationschef mit:
Laut früherer Vorankündigung der beiden US-Techkonzerne soll die Software «Mitte Mai» veröffentlicht werden.
Das ist ein Problem, das Google als Herausgeberin der Betriebssystem-Software Android kreiert hat: Die Freigabe von Bluetooth ist an die Freigabe des Standorts gekoppelt.
Damit die Schweizer Corona-Warn-App funktioniert und Zugriff auf Bluetooth hat, müssen Android-User auf ihrem Smartphone also die GPS-Ortung freigeben.
Das BAG versichert:
Android-Entwickler Google tut gut daran, die fragwürdige Koppelung der Funktionen möglichst rasch aufzuheben.
Nein.
Dazu schreibt Gregor Lüthy:
Ja, das sei «mit entsprechenden technischen Kenntnissen möglich», teilt das BAG auf Anfrage mit.
Ja.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 für die Pilotphase eine befristete Verordnung verabschiedet.
Sie trägt den sperrigen Titel «Verordnung über den Pilotversuch mit dem ‘Swiss Proximity-Tracing-System' zur Benachrichtigung von Personen, die potenziell dem Coronavirus (Covid-19) ausgesetzt waren».
Sie stützt sich auf das Datenschutzgesetz und regelt die Organisation, den Betrieb, die bearbeiteten Daten sowie die Nutzung der Proximity-Tracing-App für die Dauer der Pilotphase.
Und sie ist bis am 30. Juni 2020 befristet.
Nein, es kann noch Änderungen geben.
Das geht nicht klar aus dem FAQ hervor. Möglich wäre es, was die technischen Anforderungen der App betrifft. Hingegen erfüllen laut BAG viele Fitnessbänder diese Anforderungen nicht.
Das BAG nennt folgende Voraussetzungen:
Ja. Das ist laut BAG möglich bzw. sinnvoll.
In einem ersten Schritt sei die Schweizer Corona-Warn-App für das Schweizer Territorium gedacht. Für Grenzgänger und Personen, die sich häufig in der Schweiz aufhalten, lohne es sich aber auf jeden Fall, die App runterzuladen und zu nutzen. Sie stehe grundsätzlich jedermann zur Verfügung.
Dann sind auch die auf dem Mobilgerät gespeicherten App-Daten («Kontakte») der vergangenen 21 Tage verloren und können nicht wiederhergestellt werden.
21 Tage. Dann werden die sogenannten «Kontakt-Ereignisse» unwiderruflich gelöscht, wie das BAG betont.
Die Daten seien beim Verlust oder beim Kauf eines neuen Smartphones nicht wiederherstellbar. Auf einem neuen Gerät müsse die Corona-Warn-App neu installiert werden.
Nein. Die App-Tester sind an keine Geheimhaltungsklausel gebunden, wie das BAG auf Anfrage mitteilt.