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SwissCovid-App: Bund betont, dass Testversion nicht für alle sei

Mit dem ersten kleinen Update für die Testversion der SwissCovid-App kam diese Woche ein Hinweis, der nicht offiziell eingeladene App-User aufschreckte.
Mit dem ersten kleinen Update für die Testversion der SwissCovid-App kam diese Woche ein Hinweis, der nicht offiziell eingeladene App-User aufschreckte.
Analyse

Nutzt du die SwissCovid-App? Dann musst du diese offizielle Warnung kennen

Obwohl die Schweizer Corona-Warn-App für alle Interessierten verfügbar war, soll sie nun von zahlreichen Smartphones gelöscht werden. Das sind die Hintergründe zur Verwirrung in der Pilotphase.
30.05.2020, 23:4602.06.2020, 18:38
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ruft alle Smartphone-User, die die SwissCovid-App auf eigene Initiative installiert haben, auf, die Testversion zu löschen. Dies, falls sie keine offizielle Einladung für die Teilnahme an der Pilotphase haben. Dieser Beitrag erklärt die Hintergründe und geht auch auf den derzeit laufenden «Public Security Test» ein.

Was ist passiert?

Am 28. Mai haben die Entwickler der SwissCovid-App ein erstes Update für die Testversion (iOS/Android) veröffentlicht.

Bild
screenshot: watson

Nach dem Herunterladen und Installieren der neuen App-Version (via Apples Testflight-Programm) wurde unter dem Titel «Preview Version – Nutzung für Teilnehmer der Pilotphase» der folgende Hinweis angezeigt:

«Die Nutzung dieser App ist zur Zeit nur für die folgenden Gruppen, die vom BAG zum Pilot eingeladen wurden, vorgesehen und gestattet: Angehörige der Schweizer Armee im Ausbildungs-, Assistenz- und Aktivdienst, Mitarbeitende von Hochschulen, Mitarbeitende von Spitälern und Kliniken, Mitarbeitende von kantonalen Verwaltungen und der Bundesverwaltung, Mitglieder von Vereinigungen, die Beiträge an die Qualitätsverbesserung des Systems leisten wollen.

Die Pilotphase wird mit produktiven Systemen durchgeführt und beinhaltet echte Daten. Kantonsärzte dürfen im Falle eines positiven COVID-19-Tests den nicht zugelassenen Nutzern keinen CovidCode für die Benachrichtigung aus der App generieren. Angriffe («Penetration Tests») auf das System ausserhalb des abgegrenzten Public Security Tests sind Angriffe auf das produktive System und somit illegal.»
quelle: watson / bundesamt für gesundheit

Diese Mitteilung liess aufhorchen. Vor allem weil in der vergangenen Woche zahlreiche Schweizer Smartphone-User – mutmasslich tausende Personen – die Testversion der SwissCovid-App auf eigene Faust installiert haben.

watson hat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) nachgefragt, ob diese Personen die Test-App deinstallieren, bzw. löschen müssen.

Gregor Lüthy, Abteilungsleiter Kommunikation und Kampagnen beim BAG, antwortet:

«Personen, die nicht zur eingeladenen Pilotgruppe gehören und die App trotzdem nutzen, bewegen sich ausserhalb der Verordnung vom 13. Mai. Sie sollten im Rahmen der Selbstverantwortung die App daher deinstallieren, um die Bestimmungen der Verordnung einzuhalten.»

Was ist, wenn man die App weiter nutzt?

Gregor Lüthy vom BAG betont:

«Um den Datenschutz garantieren zu können wird im Rahmen des Downloads die Zugehörigkeit des Nutzers zu einer Pilotgruppe nicht geprüft.»

Das BAG appelliert an die Eigenverantwortung. Drohende strafrechtliche Folgen sind nicht bekannt, sofern man nicht auch noch versucht, das Tracing-System zu manipulieren, oder einen Hackerangriff startet. Dies ist auch anlässlich des Public Security Tests nicht gestattet (siehe unten).

Zahlreiche App-Tester sind nun in der Zwickmühle. Sie wollen zum guten Gelingen des Software-Projekts beitragen und können im Prinzip von der Warnfunktion profitieren.

Wer die von Apple und Google veröffentlichte SwissCovid-Testversion nutzt, kann im besten Fall auf einen engeren Kontakt mit einer infizierten Person hingewiesen werden – und eine womöglich damit verbundene Ansteckung. Wobei diese Person zur offiziellen Testgruppe gehören muss.

Sicher ist, dass inoffizielle Tester andere nicht per App warnen können, falls sie sich mit Covid-19 anstecken. Wie aus dem Hinweis (siehe oben) hervorgeht, dürfen die Kantonsärzte keinen CovidCode generieren für «nicht zugelassene Nutzer».

watson hat beim BAG nachgefragt, warum dies so ist. Gregor Lüthy erinnert an die gesetzlichen Vorgaben, die der Bundesrat über die dringliche Verordnung erlassen hat:

«Damit die Vorgaben aus der Verordnung zur Pilotphase eingehalten werden, darf für Personen, die nicht zum Piloten eingeladen wurden, kein CovidCode ausgestellt werden.»

Welche Bestimmungen gelten in Bezug auf die Nutzung der App?

Der BAG-Kommunikationschef teilt mit:

Für die Pilotphase sind die gesetzlichen Bestimmungen in der Verordnung vom 13. Mai festgeschrieben.

In dieser Bundes-Verordnung heisst es wortwörtlich, «der Kreis der möglichen Teilnehmenden am Pilotversuch» beschränke sich auf folgende «Personengruppen»:

  • a) Angehörige der Schweizer Armee im Ausbildungs-, Assistenz- und Aktivdienst;
  • b) Mitarbeitende von Hochschulen;
  • c) Mitarbeitende von Spitälern und Kliniken;
  • d) Mitarbeitende von kantonalen Verwaltungen und der Bundesverwaltung.
  • e) Mitglieder von Vereinigungen, die Beiträge an die Qualitätsverbesserung des Systems leisten wollen.

Die SwissCovid-App gilt als medizinisches Gerät, was bedeutet das?

Gregor Lüthy vom BAG bestätigt:

«Es ist korrekt, dass wir bei Swissmedic die SwissCovid App als Medizinprodukt ‹Klasse 1› angemeldet haben.»

Das sei die unterste Kategorie und gemäss Medizinprodukt-Verordnung eine sogenannte «Selbstdeklaration», es sei also keine externe Zertifizierung erforderlich.

Das Gefährdungspotential der App-User wird als gering eingestuft, aber in der Tat müssen Applikationen als Medizinprodukt deklariert werden, wenn durch die Applikation eine medizinische Handlungsempfehlung vorgeschlagen wird, z.B. bei Symptomen ärztlichen Rat einzuholen oder freiwillig in Quarantäne zu gehen.

Swissmedic werde den vom BAG eingereichten Antrag prüfen.

Die Nutzer der Testversion der SwissCovid-App werden beim Installieren nicht darauf hingewiesen.

Effy Vayena, Bioethikerin, ETH-Professorin und Mitglied des DP-3T-Teams, sagte anlässlich einer öffentlichen Videokonferenz, an der es um die Pilotphase ging:

«Die Informationen, die den Menschen gegeben werden, um sinnvoll einwilligen zu können, müssen ständig ausgewertet und überarbeitet werden. Ich habe kein Zaubermittel für die beste Einwilligungserklärung, die nicht 50 Seiten lang ist. Die Grenzen der Einwilligung im Allgemeinen sind bekannt, deshalb glaube ich auch fest an rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen.»

Wie gross ist die offizielle Testgruppe?

Das BAG versichert, man wisse es nicht.

Gregor Lüthy erklärt:

«Das Mengengerüst von potentiellen Nutzern der aktuellen ersten Pilotphase liegt bei 30‘000 eingeladenen Personen, denen der Download-Link zugänglich gemacht wurde. Die tatsächliche Grösse der Gruppe kann nicht festgestellt werden, da die Pilotnutzung den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Anonymität unterliegt.»

Auf wie vielen Android-Geräten und iPhones ist die SwissCovid-App installiert worden?

Die Zahl der Installationen, laut BAG, am 30. Mai:

  • 34‘000 Android-Smartphones
  • 10‘000 iPhones (iOS)

Anzumerken ist, dass Apple über seine «TestFlight» genannte Entwickler-Plattform maximal 10'000 externe Tester pro App zulässt. Beim Google Play Store gibt's kein Limit und für Tests in grösserem Rahmen muss die App veröffentlicht werden. Wenn dann der entsprechende Einladungs-Link veröffentlicht, respektive weiterverbreitet wird, ist es passiert.

Bei Apples Testflight-Plattform bestünde die Möglichkeit, das Installieren der Testversion an eine «persönliche» Einladung per E-Mail zu knüpfen, was bei der SwissCovid-App allerdings nicht praktikabel und unmöglich gewesen wäre. Wegen des administrativen Aufwandes und des Datenschutzes.

Bild
screenshot: twitter

Update: SwissCovid-App im App Store veröffentlicht

Update 2. Juni: Die Testversion der SwissCovid-App für iPhones («SwissCovid Preview» genannt) ist nun im App Store von Apple (iOS) verfügbar. Zu den Gründen für die Veröffentlichung teilt das BAG watson auf Anfrage mit:

«Um allen zum Pilot eingeladenen Personen die Teilnahme zu ermöglichen, wird die App im App Store zum Download angeboten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, die Preview-Version nur den Pilot-Teilnehmern zugänglich zu machen, wenn deren Anonymität gewährleistet sein soll. Nutzerinnen und Nutzer, welche die App trotzdem installieren aber nicht zu einer Pilotgruppe dazugehören, können sich im Falle einer Infektion mit dem neuen Coronavirus während der laufenden Pilotphase keinen Covidcode ausstellen lassen.»
Gregor Lüthy, Bundesamt für Gesundheit

Auf der Testflight-Plattform sei die Nutzung auf 10'000 Personen limitiert. Da viele Personen die App installiert hätten, die nicht zum Kreis der eingeladenen Pilot-Nutzerinnen und –Nutzer gehörten, sei diese Grenze erreicht worden.

User, die die SwissCovid-App installieren aber nicht zu einer Pilotgruppe dazugehören, «können sich im Falle einer Infektion mit dem neuen Coronavirus während der laufenden Pilotphase keinen Covidcode ausstellen lassen».

Hat das BAG zu wenig klar kommuniziert?

Hier gehen die Meinungen auseinander.

Fakt ist, dass kurz nach dem Start der Pilotphase die Einladungs-Links (für die offiziellen Teilnehmer der Testgruppe) über Twitter verbreitet wurden. Dies ermöglichte es allen Interessierten, die SwissCovid-App auf iPhones und Android-Smartphones zu installieren. Nachdem watson dies publik machte, blieb das BAG vorerst stumm.

Nachdem mit dem ersten Update der Testversion ein Warnhinweis angezeigt wurde, wollte watson von den Verantwortlichen beim Bund wissen, warum sie nicht vor der Veröffentlichung der SwissCovid-App (in Apples App Store und im Google Play Store) klar kommuniziert hatten, dass die App nicht «von allen Interessierten» installiert werden dürfe.

Das BAG erwidert, dass der Teilnehmerkreis für die Testphase sowohl in der Verordnung vom 13. Mai als auch in der Medienmitteilung zum Start des Piloten vom 25. Mai klar benannt worden sei. Zudem sei der Download-Link nie öffentlich kommuniziert worden, da die Verordnung den Teilnehmerkreis regle und nicht «alle Interessierten» beinhalte.

Persönliche Einschätzung des Digital-Redaktors: Die Verantwortlichen beim Bund haben wohl das grosse öffentliche Interesse an der SwissCovid-App unterschätzt. Leider wurde zum offiziellen Start der Pilotphase am 25. Mai die Gelegenheit verpasst, klar und unmissverständlich zu kommunizieren. An der Medienkonferenz hätte man transparent über die technischen Abläufe informieren sollen. Auch später wäre noch Gelegenheit gewesen, etwa via BAG-Twitter-Account, dazu aufzurufen, die App noch nicht zu installieren.

Dass in der vergangenen Woche auch die öffentliche Sicherheitsprüfung (Public Security Test) für das Tracing-System gestartet wurde, trug nicht zur Klärung bei.

Was hat es mit dem «Public Security Test» auf sich?

Am 28. Mai hat der Bund unabhängige IT-Experten vom Chaos Computer Club (CCC) Schweiz und anderen nicht-staatlichen Organisationen eingeladen, die SwissCovid-App im Hinblick auf Datensicherheit und Datenschutz zu prüfen.

Der sogenannte Public Security Test wird vom Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) geleitet und habe «den Anspruch auf volle Transparenz». Meldungen von Testergebnissen erfolgen auf dieser Webseite des NCSC. Am 29. Mai wurden erste User-Rückmeldungen veröffentlicht.

Teilnehmen können alle Personen – auf nationaler wie internationaler Ebene – die «zur Erhöhung der Sicherheit des Proximity-Tracing-Systems einen Beitrag leisten wollen». Also im Prinzip auch alle Leute, die die App installiert haben.

Das ist allerdings kein hinreichender Grund, die Testversion (ohne offizielle Einladung) zu verwenden.

Die für IT-Sicherheit zuständige Fachstelle MELANI erklärt, dass es sich um zwei verschiedene Phasen handelt, die allerdings mehr oder weniger gleichzeitig stattfinden:

«In der Pilotphase wird die (eigentliche) Funktionsweise und Benutzbarkeit der SwissCovid-App durch den App-Nutzer in einem dafür vorgesehenen Umfeld getestet. Im Public Security Test geht es um die Sicherheit – IT-Experten sind deshalb eingeladen, das Proximity Tracing System einer vertieften Sicherheitsprüfung zu unterziehen.»

Beim Pilotbetrieb werde insbesondere die Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität der App getestet. Beim Public Security Test hingegen würden die dazugehörigen Systeme geprüft, hier stehe die Sicherheit im Vordergrund.

Dazu muss man wissen, dass die Testversion der SwissCovid-App bereits auf der «produktiven Umgebung» läuft, das heisst, dass auf den Server der Gesundheitsbehörden zugegriffen wird, der vom Bundesamt für Informatik (BIT) betrieben wird. Diese Infrastruktur darf nicht (durch Dritte) attackiert werden. Der Code von App und Backend-Systemen stehe hingegen öffentlich zur Verfügung und kann laut den Verantwortlichen beim Bund überprüft werden.

Wie sicher ist das Tracing-System?
Das Tracing-System wird einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Ein wichtiger Bestandteil ist der öffentliche Pentest (Penetration Test), der auf der Veröffentlichung des Source Codes auf Github basiert. Er dient genäss BAG dazu, «einen maximal möglichen Schutz der Privatsphäre der App-User sicherzustellen».

Das Ende des Pentests sei offen und hänge von den gefundenen Sicherheitslücken ab, berichtete inside-it.ch am Freitag. DDoS-Attacken oder Phishing-Attacken auf Beteiligte, beispielsweise ETH-Angestellte, kämen nicht infrage. Eine Belohnung (Bug Bounty) gebe es auch nicht.

GovCERT.ch, ein Bereich von MELANI, sowie das Computer Security Incident Response Team (CSIRT) des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) hätten sich bereits positiv geäussert. Sie hätten während mehrerer Wochen alle Komponenten des Systems geprüft. Die Tests der Backend-Systeme hätten keine kritische Schwachstelle im Code aufgedeckt, «vor allem aber Parametrisierungsprobleme». Diese seien schnell gelöst worden.

Abgesehen davon würden die Sicherheitsexperten des Bundes auf Risiken hinweisen, die sie nicht überprüft haben, berichtet inside-it.ch und zitiert aus dem Bericht: «Das eine ist die allgemeine Sicherheit des Smartphones, wie z.B. das Aufdecken einer Identität durch den Namen des Geräts (‹Max Musters iPhone›) oder durch veraltete Betriebssystemversionen mit bekannten Schwachstellen, insbesondere im Bluetooth-Stack. Ein weiteres bemerkenswertes Risiko sind die Geräte des medizinischen Personals. Wenn ein solches Gerät infiziert wird, könnte ein Angreifer Authentifizierungscodes generieren und könnte das System möglicherweise mit falschen Infektionsdaten überfluten.»

Die Vorgeschichte – und wie es weitergeht

Am vergangenen Montag, 25. Mai, erfolgte der offizielle Start zur Pilotphase für die Schweizer Corona-Warn-App. Ziel ist es, die vom Konsortium DP-3T entwickelte App zu testen, wie auch die erforderliche Server-Infrastruktur. Diese braucht es, um App-User per CovidCode anonym zu warnen. Die CovidCodes werden von Gesundheitsbehörden generiert.

Auf Einladung des Bundesamts für Gesundheit beteiligen sich ausgewählte Institutionen und Organisationen an der Pilotphase, die spätestens Ende Juni beendet sein soll. Das erklärte Ziel der Verantwortlichen ist es, dass die App barrierefrei sein soll und von Sehbehinderten genutzt werden kann.

Gemäss der öffentlichen Ankündigung sollte es sich um eine geschlossene Testgruppe handeln. Das heisst, es sollen nicht alle interessierten Personen mitmachen, sondern nur Leute, die eine offizielle Einladung erhielten. Allerdings wurden die Links, die es ermöglichen, die Testversion auf Android-Smartphones und iPhones zu installieren, weiterverbreitet. So konnten bereits kurz nach dem Start der Pilotphase auch interessierte Dritte die Testversion der App installieren.

Die Pilotphase dauert längstens bis Ende Juni 2020 und soll allfällige technische Mängel und Probleme in der Benutzbarkeit sowie der medizinischen Prozesse aufdecken, bevor die App für die Bevölkerung freigegeben wird.

Frühestens Mitte Juni kann die SwissCovid-App offiziell lanciert werden, falls das Parlament in der Sommersession (2. bis 19. Juni) die gesetzlichen Rahmenbedingungen festlegt.

Das bedeutet, die Corona-Warn-App kommt im besten Fall ein paar Wochen nach der Lockerung der bundesrätlichen Zwangsmassnahmen und auch nach der Einführung von flächendeckendem herkömmlichen Contact Tracing, das die kantonalen Gesundheitsbehörden per Telefon machen. Wobei anzumerken ist, dass das digitale Tracing absolut freiwillig ist, das herkömmliche Contact Tracing hingegen nicht. Da sind die Betroffenen gesetzlich verpflichtet, zu kooperieren.

«Wir wollen jetzt jeden Fall finden, identifizieren und versuchen, diese Infektionsketten wirklich zu unterbrechen.»
Stefan Kuster, Bundesamt für Gesundheit BAG,
Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten

Quellen

Alles über die Schweizer Corona-Warn-App

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88 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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SGR
31.05.2020 01:10registriert April 2019
Sorry, aber ich kann mir ein Schmunzeln nicht verkneifen 😁
Eine geschlossene Testphase starten wollen, aber die App öffentlich zugänglich in die App Stores hochladen.
Da muss man nicht mal 1+1 zusammen zählen können um zu merken, dass das ein Chaos gibt.

Passt doch irgendwie zum Thema "der Bund und seine IT-Projekte"...
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Scaros_2
31.05.2020 00:14registriert Juni 2015
Das ganze ist mir viel zu kompliziert als User ---> Ignore.
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RandomNicknameGenerator
31.05.2020 00:18registriert Oktober 2018
Ist ja super, hat man den Datenschutz endlich entdeckt. Aber muss man einem System - das wohl bemerkt vom Design her die Privatsphäre schützt - wirklich Steine in den Weg legen?
17935
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