In Deutschland macht derzeit ein Fall die Runde, der perfider nicht sein könnte. Eine Asylbewerberin in Bremen bekommt einen negativen Asylbescheid, in dem sie aufgefordert wird, das Land zu verlassen: «Die Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels wurde abgelehnt und die Duldung Ihres Aufenthalts für das Bundesgebiet endet zum 30.09.2015», so beginnt das Schreiben, das der Berliner «Tageszeitung» vorliegt.
Nur: Das Schreiben ist eine Fälschung – eine gut gemachte allerdings. Briefkopf der Hansestadt Bremen, Adresse und Sprache: Vieles an dem Brief wirkt offiziell. Personen, die im Umgang mit Behörden über keine grossen Erfahrungen verfügen – was bei Asylsuchenden fast immer der Fall ist – könnten leicht vermuten, dass es sich um ein offizielles Dokument handelt.
In dem Brief wird der Asylsuchenden zum 1. Oktober die «Rückführung in ihr Heimatland» angedroht. Falls sie den Entscheid nicht befolge, drohe ihr eine «Haftstrafe von bis zu 10 Jahren», «vollständige Enteignung» und «fristlose Deportation».
Die Frau, um die 50 und psychisch krank, hat eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bis zum März 2016. Sie wandte sich an ihren Anwalt, der den Brief schnell als Fälschung entlarvte. Über die Motive hinter dem Schreiben lässt sich nur rätseln. Eine private Abrechnung sei «unwahrscheinlich», sagt ihr Anwalt. Der Staatsschutz, der in dem Fall ermittelt, spricht von einem «offenkundig ausländerfeindlichen Hintergrund.»
Das Fake-Schreiben ist kein Einzelfall. Auch in Freiburg in Baden-Württemberg sind bereits ähnliche Briefe versandt worden.
Und in der Schweiz? Ihm seien keine derartigen Fälle bekannt, sagt Mediensprecher Stefan Frey von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH. «Es würde mich auch erstaunen, schliesslich bräuchte man detaillierte Auskunft über die Person.»
Fehlanzeige auch bei den Strafverfolgungsbehörden. «Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich hat keine Kenntnisse von einem solchen Fall», sagt Mediensprecherin Corinne Bouvard. Es sei aber nicht auszuschliessen, dass es einzelne derartige Fälle in der Vergangenheit gegeben habe. Das gleiche Bild auch bei Stadt- und Kantonspolizei Zürich.
Der Anwalt der Asylbewerberin in Bremen hat mittlerweile Strafanzeige erstattet. Dem Verfasser droht eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren wegen Urkundenfälschung, Amtsanmassung und dem Missbrauch von Titeln. (wst)
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