Der grösste Online-Vermittler von Privatwohnungen Airbnb wächst rasant, auch in der Schweiz: 2015 mieteten hier mehr als 300'000 Gäste eine Unterkunft über Airbnb, fast doppelt so viel wie 2014. Dies meldete die Nachrichtenagentur SDA am Dienstag mit Verweis auf die «Schweiz am Sonntag». Die Hotelbranche sah in Airbnb vor drei Jahren noch ein «Nischenprodukt». Damals zählte die Plattform hierzulande 2000 Gastgeber. Unterdessen seien es über 17'000.
Die Digitalisierungswelle schüttelt Branchen durch und definiert die Art, wie wir arbeiten, neu. Nicht nur Sharing-Internetplattformen, die geteilte Nutzung von Diensten erlauben, sind die Treiber hinter dem Phänomen. Auch die Verbesserung von Speicher- und Rechenleistung ist bahnbrechend.
Am Arbeitsplatz zeigen sich diese tektonischen Verschiebungen nicht nur auf den Schreibtischen, auch in den Köpfen, den Organisationsformen. Co-Working heisst hier das Schlagwort (von engl. Collaborative Working, also Zusammenarbeit). Vorbild USA: Angesichts der steigenden Zahl von Freiberuflern dürften dort Plattformen, die sie mit potenziellen Auftraggebern zusammenbringen (z.B. eLance) und Anbieter gemeinschaftlich genutzter Arbeitsräume, die bei Bedarf Arbeitsplätze und Büros vermieten (WeWork, Workspace), rapide wachsen, schreibt die Credit Suisse (CS) in einer Analyse. Die Zahl von Co-Working-Büros in den USA habe sich in den letzten fünf Jahren jährlich verdoppelt und liege nun landesweit bei 4000.
Freelancing-Plattformen werden traditionellen Personaldienstleistern auch in der Schweiz Marktanteile abjagen. Die Bedeutung des Wohnorts nimmt dann weiter ab. Home Office ist dank moderner Kommunikationsmittel auf dem Vormarsch. Dazu kommen Verbesserungen im öffentlichen Verkehr. Das erlaubt es vielen, Teilzeitberufe anzunehmen, die vorher unerreichbar waren. Übrigens spielt hier auch die neue Gotthard-Verbindung die Rolle eines Katalysators: Das Tessin ist dann in weniger als zwei Stunden von Zürich erreichbar. In einer Studie geht die CS aus, dass Teilzeitjobs, von denen auch von zu Hause gearbeitet werden könne, an Attraktivität gewinnen. Dabei werden Randregionen aufgewertet.
Diese Entwicklungen haben Folgen für den Immobilienmarkt: Nicht nur wird der Zuzug in Ballungszentren künftig weniger wichtig. Immer weniger Leute werden aber auch mit dem Auto zur Arbeit fahren und am Wohnort ein Auto benötigen. Eine Garage bei Mietwohnungen könnte damit vom Must-have zum Platzverschleiss werden, für den ein Teil der Mieter oder Käufer nicht mehr zu zahlen bereit ist.
Es kommt noch etwas dazu: Wie die Abbildungen nebenan zeigen, vereint heute ein Notebook auf sich die Funktionen eines ganzen Arbeitsplatzes voller Utensilien Stand 1980. Dieser Effizienzgewinn und die Konzentration auf ein Schlüsselgerät für alles zeigt sich besonders bei Smartphones und Tabloids. Wie der weltweit grösste Vermögensverwalter BlackRock ausgerechnet hat, hätte das iPhone 1991 allein wegen seiner Speicher- und Rechenleistung einen Wert von fast 1.5 Millionen Franken gehabt. Heute ist ein Smartphone ab einem Strassenpreis von 400 Franken zu haben.
Dies bekommen nicht nur die Hersteller von Fotokameras zu spüren. Obwohl auch sie digital funktionieren, sind sie durch die Multifunktionalität der Smartphones bedroht. Das zeigt die Tatsache, dass die Anzahl pro Jahr geschossener Fotos seit fünf Jahren sprunghaft zugenommen hat. Dennoch befinden sich die Lieferungen von Kamerageräten in freiem Fall. Solche Entwicklungen bedrohen auch Arbeitsplätze in der Schweiz.
Die Zunahme von Freelancern und Online-Plattformen wie Uber bedrohen jedoch auch traditionelle Formen der Sozialpolitik. Wenn im Auftragsverhältnis oder im Rahmen einer Mitgliedschaft eine Leistung erbracht wird, fliessen keine Abgaben für Sozialleistungen seitens des Arbeitgebers. Letzteres gilt etwa beim 2009 gegründeten Mitfahrdienst Uber. Vor wenigen Wochen konnte Uber in Kalifornien und Massachusetts einen Streit nur beilegen, indem Fahrern bis zu 100 Millionen Dollar bezahlt wurde.
Die Grundsatzfrage, ob es sich bei den Fahrern um Angestellte handelt, wurde nicht beantwortet. Jüngst hat die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) entschieden, dass Uber-Fahrer als Angestellte gelten. Diese Woche protestierten die Taxifahrer gegen Uber. (aargauerzeitung.ch)