
Sag das doch deinen Freunden!
In diesen Tagen trudelt in allen Schweizer Haushalten die neue Ausgabe des «Extrablatts», der Abstimmungszeitung der SVP, ein. Dass viele Leute das Blatt bereits aus ihrem Briefkasten gefischt haben, zeigen die zahlreichen Reaktionen auf Twitter. Doch längst nicht alle freuen sich über die Post der Sünneli-Partei. Auf Facebook und Twitter wird schon eifrig dazu aufgerufen, die Zeitung zurückzuschicken – am besten auf Kosten der Partei.
Extraporto für #Extrablatt. pic.twitter.com/40RMGWxgNP
— Daniel Steiner (@daniel_steiner) 16. Januar 2016
Doch geht das wirklich so einfach? Wir haben Bernhard Bürki, Mediensprecher der Post, gefragt und spielen die verschiedenen Szenarien durch.
Wenn du das tust, kannst du es ebenso gut direkt in den Papierkorb schmeissen, denn so wird die Zeitung schlicht von der Post entsorgt.
Das Propagandablatt der SVP muss man nicht behalten pic.twitter.com/bbKduhfKZT
— Peter Stämpfli (@Peter_Staempfli) 17. Januar 2016
Hier passiert dasselbe wie in Fall 1: Die Post wird das «Extrablatt» auf ihre eigenen Kosten entsorgen. Die Zeitung gelangt also auf keinen Fall zur Zentrale der SVP.
Für unsere Schweiz. Für den Rechtsstaat. Gegen Demagogie. #svp #extrablatt #returntosender @SVP_Extrablatt pic.twitter.com/rd7t9su3Z0
— Roland Binz (@RolandBinz) 18. Januar 2016
Wenn du die Zeitung in ein Couvert steckst und eine Empfänger-Adresse drauf schreibst, hast du grundsätzlich schon mal den Grundstein dafür gesetzt, dass die Post die Sendung überhaupt weiterverarbeitet. Und es ist durchaus erlaubt, derartige «PromoPost»-Sendungen an den Absender zurückzuschicken.
Im Normalfall musst du aber selbst für diese Rücksendung aufkommen, du musst den Brief also frankieren. Lässt du dies einfach bleiben, und schreibst auch nicht deine eigene Adresse als Absender drauf, so muss grundsätzlich der Empfänger – also die SVP – für das Porto aufkommen.
Nun kommt jedoch das grosse ABER: Die SVP muss diese Rücksendung gar nicht erst annehmen. Wenn sie diese also ablehnt, geht die Sendung wieder zurück an den Absender – also theoretisch an dich. Da du jedoch keinen Absender notiert hast und dieser somit unbekannt ist, bleibt die Sendung für zwei Monate bei der Post liegen, bis sie – wiederum auf Kosten der Post – entsorgt wird.
Wenn du wirklich unbedingt willst, dass die SVP ihr «Extrablatt» zurückbekommen soll, dann musst du die Sendung und die damit verbundenen Kosten wohl oder übel selbst bezahlen.
Gratis-Tipp:
Als Katzenklo-Zwischenlage bestens geeignet
> das @SVPch #Extrablatt
— gianpaolo (@gi_pi_ri) 16. Januar 2016
Extrablatt - extrablatt - ideales Nagerstreu, jetzt frisch im Briefkasten.
— antiglitzerfee (@Molossoidea) 15. Januar 2016
#recyclingprofis pic.twitter.com/joFkcOuuXh
— JUSO Stadt Zürich (@jusozueri) 17. Januar 2016
Traditionen. #Extrablatt #SVP pic.twitter.com/8lbKPym4w7
— Königin der Umn8ung (@Gminggmangg) 17. Januar 2016