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Jetzt liegt das schriftliche Urteil für Thomas N. vor

Jetzt liegt das schriftliche Urteil für Thomas N. vor – 20 Tage Zeit für Berufung

22.08.2018, 11:4122.08.2018, 11:45
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Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

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Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
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Im Verfahren um den Vierfachmord in Rupperswil liegt nun das schriftliche Urteil vor. Das Bezirksgericht Lenzburg hat es bereits den Parteien zugestellt. Das teilt das Gericht am Mittwoch mit.

Ob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau oder der mutmassliche Täter Thomas N. mit seiner Pflichtverteidigerin das Urteil mit einer Beschwerde weiterziehen und es zu einer weiteren Verhandlung von dem Aargauer Obergericht kommt, ist noch unklar.

epa06607723 A drawing shows Thomas N. (L) and his public defender Renate Senn (R) at the pronouncement of judgement in the court case of the quadruple murder of Rupperswil at the district court Lenzbu ...
Thomas N. vor Gericht.Bild: EPA/KEYSTONE

Im Frühling, nach dem Erhalt des Urteilsdispositivs, meldeten sowohl Thomas N. als auch die Staatsanwaltschaft die Berufung an. Die Berufung ist damit aber noch nicht definitiv. Sie haben nun die Möglichkeit, innert 20 Tagen seit der Zustellung des schriftlichen Urteils beim Aargauer Obergericht die Berufung zu erklären.

Angehöriger Georg M. zum Urteil zum Fall Rupperswil

Video: watson

Erst mit dem Eingang von zumindest einer Berufungserklärung würde das Verfahren am Obergericht weitergeführt. Verstreicht diese Frist ohne zumindest eine Berufungserklärung, wird das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg rückwirkend auf den 16. März 2018 rechtskräftig.

Am 16. März fällte das Bezirksgericht Lenzburg im Vierfachmord Rupperswil das Urteil: Der 34-jährige Thomas N. sei schuldig des mehrfachen Mordes, der mehrfachen und teilweise versuchten räuberischen Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der sexuellen Nötigung, Brandstiftung, Pornografie, mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen strafbaren Vorbereitungshandlungen.

Verurteilt wurde N. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sowie einer vollzugsbegleitenden ambulanten Therapie wegen seiner Pädophilie. Zudem sprach das Gericht eine ordentliche Verwahrung aus. (az)

Staatsanwältin Loppacher zum Urteil von Rupperswil

Der Fall Rupperswil

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