Im Verfahren um den Vierfachmord in Rupperswil liegt nun das schriftliche Urteil vor. Das Bezirksgericht Lenzburg hat es bereits den Parteien zugestellt. Das teilt das Gericht am Mittwoch mit.
Ob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau oder der mutmassliche Täter Thomas N. mit seiner Pflichtverteidigerin das Urteil mit einer Beschwerde weiterziehen und es zu einer weiteren Verhandlung von dem Aargauer Obergericht kommt, ist noch unklar.
Im Frühling, nach dem Erhalt des Urteilsdispositivs, meldeten sowohl Thomas N. als auch die Staatsanwaltschaft die Berufung an. Die Berufung ist damit aber noch nicht definitiv. Sie haben nun die Möglichkeit, innert 20 Tagen seit der Zustellung des schriftlichen Urteils beim Aargauer Obergericht die Berufung zu erklären.
Erst mit dem Eingang von zumindest einer Berufungserklärung würde das Verfahren am Obergericht weitergeführt. Verstreicht diese Frist ohne zumindest eine Berufungserklärung, wird das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg rückwirkend auf den 16. März 2018 rechtskräftig.
Am 16. März fällte das Bezirksgericht Lenzburg im Vierfachmord Rupperswil das Urteil: Der 34-jährige Thomas N. sei schuldig des mehrfachen Mordes, der mehrfachen und teilweise versuchten räuberischen Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der sexuellen Nötigung, Brandstiftung, Pornografie, mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen strafbaren Vorbereitungshandlungen.
Verurteilt wurde N. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sowie einer vollzugsbegleitenden ambulanten Therapie wegen seiner Pädophilie. Zudem sprach das Gericht eine ordentliche Verwahrung aus. (az)