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Warum die Reform von AHV und Pensionskassen gelingen kann

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Neue Reform-Ideen: Die Quadratur des Renten-Kreises kann gelingen

Das Schweizer Rentensystem ist baufällig geworden. Nun liegen Reformvorschläge für die erste und zweite Säule auf dem Tisch. Die Kritik ist teilweise heftig, doch sie bilden eine gute Grundlage.
04.07.2019, 16:1105.07.2019, 07:36
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Alain Berset ist nicht zu beneiden. Der Freiburger Sozialdemokrat führt das wohl schwierigste Departement im Bundesrat. Die ständig steigenden Krankenkassenprämien und die Sicherung der Altersvorsorge nehmen in der Sorgenliste der Schweizer Bevölkerung einen Spitzenplatz ein. Gleichzeitig haben sich Reformen in diesen Bereichen als schwierig bis unmöglich erwiesen.

Die letzten grossen Reformschritte konnten in den 1990er Jahren unter der damaligen Bundesrätin Ruth Dreifuss realisiert werden. Seither sind mehrere Anläufe im Parlament oder spätestens in der Volksabstimmung gescheitert. Zuletzt war dies vor zwei Jahren bei der Altersvorsorge 2020 der Fall. Sie war ein ehrgeiziger Versuch, die erste und zweite Säule im Gesamtpaket zu erneuern.

Bundesrat Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz ueber die Stabilisierung der AHV (AHV21), am Mittwoch, 3. Juli 2019, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Alain Berset bei der Vorstellung der neuen AHV-Reform.Bild: KEYSTONE

Der Umfang der Reform war gemäss der VOTO-Analyse ein Grund für den Absturz, neben dem AHV-Zuschlag von 70 Franken als Kompensation für Einbussen in der beruflichen Vorsorge und der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Allerdings hätte keines dieser Motive allein die Rentenreform zum Absturz gebracht – ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die heutige Debatte.

Denn der Reformbedarf in der ersten wie in der zweiten Säule ist unverändert hoch. Das gesamte Rentensystem ist baufällig geworden, und das Problem wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Nachkriegs-Jahrgänge – der Babyboomer – weiter verschärfen. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt laut NZZ im nächsten Jahrzehnt von 2,6 auf 3,6 Millionen.

Nun liegen neue Vorschläge auf dem Tisch. Am Dienstag präsentierten Arbeitgeber und Gewerkschaften ihren gemeinsam erarbeiteten Kompromiss für eine Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Tags darauf legte Alain Berset den neusten Reformplan des Bundesrats für die AHV vor. In beiden Fällen gibt es Kritik, und das nicht zu knapp. Was ist davon zu halten?

AHV

Das Umlageergebnis der AHV ist seit 2014 defizitär. Sie zahlt mehr an Renten aus, als sie durch die Beiträge der erwerbstätigen Bevölkerung einnimmt. Die Finanzspritze von zwei Milliarden Franken pro Jahr, die mit der Annahme der AHV-Steuervorlage am 19. Mai beschlossen wurde, verschafft der AHV eine Atempause und wird ihr bis 2022 schwarze Zahlen bescheren.

Falls nichts weiter geschieht, wird sich die Lage durch die grosse Zahl neuer Rentnerinnen und Rentner wieder verschärfen. Der AHV-Ausgleichsfonds, der die Defizite deckt, könnte bis 2035 leer sein. Bersets neuer Reformplan sieht deshalb eine schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor.

Die Kritik blieb nicht aus. Alain Bersets Partei, die SP, lehnt ein höheres Frauenrentenalter vehement ab. Sie übersieht, dass die Massnahme laut Umfragen mehrheitsfähig ist. Ausserdem will der Bundesrat sie mit einem «Zückerchen» von 700 Millionen Franken versüssen. Profitieren sollen Frauen mit geringem Einkommen, die kurz vor der Pensionierung stehen. Bürgerlichen und Arbeitgebern geht dies zu weit. Sie wollen auch die Mehrwertsteuer weniger stark anheben.

BVG

Für die Pensionskassen gilt ein Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dies ergibt bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken eine Jahresrente von 6800 Franken. Wegen der gestiegenen Lebenserwartung ist dieser Satz nicht nachhaltig, weshalb viele Pensionskassen ihre Renten aus dem Kapital der Erwerbstätigen finanzieren. Das widerspricht der Idee der beruflichen Vorsorge.

Die systemwidrige Umverteilung betrug in den letzten zehn Jahren gemäss der «SonntagsZeitung» nicht weniger als 90 Milliarden Franken. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben nun im Auftrag des Bundesrats eine Reform erarbeitet, die eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent vorsieht. Das Rentenniveau soll mit zusätzlichen 0,5 Lohnprozenten gehalten werden.

Diese Massnahme ist eigentlich ebenfalls systemfremd, sie fügt ein «AHV-Element» in die zweite Säule ein. Der Gewerbeverband schert deshalb aus dem Kompromiss der Sozialpartner aus. Er will mit seinem Modell die Renteneinbussen während zehn Jahren aus dem BVG-Sicherheitsfonds kompensieren und die Altersgutschriften erhöhen, also die Abzüge am versicherten Lohn.

Rentenalter

Eine generelle Erhöhung des Rentenalters wäre eine nahe liegende Massnahme, um der Altersvorsorge mehr Einnahmen zu verschaffen. Leider sei sie «weiter ein Tabu in der Schweiz», klagt die NZZ. Sie verweist gerne auf Umfragen, die ihre Akzeptanz belegen sollen. Sie zeigen aber nur, dass die Bevölkerung ein höheres Rentenalter als unvermeidlich betrachtet.

In der Realität bleibt die Umsetzung schwierig. Dafür verantwortlich ist auf der einen Seite simpler Egoismus. Wer will schon später in Pension gehen? Hinzu kommt ein heisses Eisen: die Angst vor Arbeitslosigkeit im Alter und dem damit häufig verbundenen sozialen Abstieg. Solche Fälle gibt es nach wie vor, auch wenn neoliberale Betonköpfe das Problem bestreiten oder kleinreden.

Der Bundesrat will deshalb eine Überbrückungsrente für Ausgesteuerte über 60 einführen. Das Problem werde sich mit der Babyboomer-Pensionierung ohnehin von selber lösen, behaupten die Arbeitgeber. Dann würden auch ältere Arbeitskräfte gebraucht. Solche Versicherungen vernimmt man allerdings seit Jahren, weshalb viele Menschen ihnen schlicht nicht vertrauen.

Fazit

Die Vorschläge des Bundesrats (AHV) und der Sozialpartner (BVG) sind eine taugliche Basis für eine tragfähige Rentenreform. Die Finanzlage der AHV liesse sich damit bis 2030 stabilisieren. Das genügt für den Moment, denn man kann auch zu viel aufs Mal wollen, wie der Absturz der AV 2020 gezeigt hat. Und in einem Punkt sind sich alle einig: Tiefere Renten sind ein No-Go.

Bei der konkreten Umsetzung im Parlament ist durchaus etwas Kreativität angesagt. Dabei müssen Linke wie Rechte über ihren Schatten springen. Ein interessanter Vorschlag stammt ausgerechnet von SVP-Bundespräsident Ueli Maurer. Er will das Rentenalter um je ein Jahr auf 66 und 65 Jahre erhöhen. Die Frauen hätten damit weiterhin einen «Vorsprung» auf die Männer.

Und wer wie die NZZ über die Belastung der Bevölkerung durch «Zwangsabgaben» jammert, sollte die am Donnerstag veröffentlichte Analyse zur Abstimmung vom 19. Mai zur Kenntnis nehmen: Es war die Zusatzfinanzierung für die AHV unter anderem über Lohnprozente, die der Steuerreform zum Sieg verholfen hat. Die Altersvorsorge ist der Schweizer Bevölkerung eben lieb und teuer.

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48 Kommentare
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Zwerg Zwack
04.07.2019 17:03registriert April 2016
Was war eigentlich die ursprüngliche Idee dahinter, dass Frauen ein Jahr früher in Pension gehen können? In meinen naiven Jugendjahren habe ich immer gedacht, das sei, weil bei den meisten (Ehe-)Paaren der Mann etwas älter ist und dann beide etwa gleichzeitig pensioniert werden können... 🙈 Das wird ja wohl kaum der Grund dafür sein, oder?
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Fairness
04.07.2019 17:08registriert Dezember 2018
Eine echte Reform ist für mich twas Anderes. Das sind wieder nur ein paar Pflästerchen.
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Böngu
04.07.2019 19:01registriert Juli 2019
Liebe Watson User,

1993 stimmte das Volk mit Annahme der Vorlage ab, dass die Mwst um 1% erhöht wird zugunsten der AHV. Leider wird dieses Jahr für Jahr vom Parlament zweckentfremdet zugunsten der allgemeinen Bundeskasse.
Solange die passiert braucht es keine Reform.
Quelle K-Tipp
Neue Reform-Ideen: Die Quadratur des Renten-Kreises kann gelingen
Liebe Watson User,

1993 stimmte das Volk mit Annahme der Vorlage ab, dass die Mwst um 1% erhöht wird zugunsten der AHV. Leider wir ...
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