Die Statistik zeigt einen markanten Ausschlag nach oben: 18-jährige Asylsuchende sind besonders oft in den Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) vertreten. Laut «Blick» hat das seine Gründe: Erwachsene geniessen gemäss Verfassung und UNO-Menschenrechtskonvention weniger Schutz als minderjährige Flüchtlinge. Wie die Zeitung schreibt, «könnten Hunderte Minderjährige im Asylprozess zu Volljährigen gemacht worden sein.»
Für die Betroffenen bedeutet dies: Schlechtere Betreuung, im schlimmsten Fall die Ausschaffung, auf jeden Fall aber eine Schlechterstellung im Vergleich zu ihren minderjährigen Leidensgenossen. Kinderflüchtlinge hingegen kommen in der Schweiz in den Genuss einer besonderen Behandlung – zum Beispiel erhalten sie einen Beistand, – Abschiebungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Experten äussern sich im «Blick» skeptisch über die Unregelmässigkeiten in der Altersstatistik der Flüchtlinge. Die Altersverteilung sei extrem auffällig, sagt ein Experte. Das SEM, das für die Altersbestimmung bei Asylsuchenden ohne Papier zuständig ist, weist Vorwürfe von sich, wonach Kinder zu Erwachsenen gemacht werden, um sie einfacher abzuschieben. Im Zweifel entscheide man für die Minderjährigkeit, sagt der Asylchef des SEM dem «Blick». (wst)