Wenn das Parlament oder das Volk einen Staatsvertrag genehmigt haben, sollen sie auch für die Kündigung zuständig sein. Das fordern die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) von National- und Ständerat. Heute ist die Zuständigkeit unklar.
Die Nationalratskommission hat sich einstimmig der Ständeratskommission angeschlossen, welche die Zuständigkeiten klären will, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die SPK des Ständerates kann nun einen Entwurf ausarbeiten.
Nach Auffassung des Bundesrats liegt es in seiner Kompetenz, einen Staatsvertrag zu kündigen. Das gilt seiner Meinung nach auch dann, wenn das Parlament oder das Volk über das Abkommen abgestimmt haben: Die Genehmigung sei eine Ermächtigung, nicht aber die Verpflichtung zur Ratifikation, lautet die Begründung.
Die Kommissionen sind anderer Auffassung: Wenn der Bundesrat für den Vertragsabschluss nicht allein zuständig sei, so könne er auch für die Kündigung des Vertrages nicht allein zuständig sein, argumentieren sie.
Bei der Kündigung von Verträgen muss ihrer Meinung nach das gleiche Verfahren gelten wie bei deren Genehmigung. Je nach Bedeutung der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen sollen also der Bundesrat, die Bundesversammlung und allenfalls Volk und Stände zuständig sein. (sda)