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Genau heute vor einer Woche starb James Freeman (35). Ein Gefängniswärter spritzte dem Texaner eine tödliche Dosis Pentobarbital. 16 Minuten später war Freeman tot.
Der verurteilte Mörder ist bereits der vierte Straftäter, den die USA dieses Jahr hingerichtet haben. Und bereits der zweite im Bundesstaat Texas.
Die Todesstrafe wenden die USA als einziges westliches Land an. Wer nach knallharter Bestrafung von Kriminellen sucht, kommt an diesem Land also nicht vorbei.
Kompromisslos sind auch die amerikanischen Gesetze zur Ausschaffung krimineller Ausländer: Der Immigration and Nationality Act schreibt vor, dass jeder Ausländer ausgeschafft wird, der zu einem Jahr Gefängnis oder mehr verurteilt wurde.
Diese Bestimmung entspricht genau der Praxis, die aktuell auch das Schweizer Bundesgericht verfolgt. Der Unterschied besteht darin, dass die USA ausländischen Schwerverbrechern keine Rekursmöglichkeit gegen einen Ausschaffungsentscheid gewähren (in den USA «order of deportation» genannt). Schwerverbrecher werden stattdessen automatisch ausgeschafft.
Was als schweres Verbrechen gilt, ist in jedem Bundesstaat anders geregelt. Zusätzlich hat der Kongress einen Deliktekatalog erstellt, der für das ganze Land gilt. Die Auflistung der Delikte als Teil des Immigration and Nationality Act umfasste ursprünglich nur Straftaten wie Mord, Vergewaltigung oder den Drogen- und Waffenschmuggel.
In den letzten zwei Jahrzehnten hat das amerikanische Parlament die Liste aber ständig erweitert: So gelten zum Beispiel auch die Nichterscheinung vor Gericht und Steuerdelikte ab 10000 Dollar als schwere Verbrechen im Sinne der Ausländergesetzgebung.
Wer solche Verbrechen begeht, für den gilt der Ausschaffungsentscheid ohne Wenn und Aber. Einen Automatismus wie diesen sieht auch die SVP-Durchsetzungsinitiative vor. Für manche Verbrechen könnte der amerikanische Automatismus allerdings schon bald nicht mehr gelten.
Als richtungsweisend könnte sich der Fall dieses New Yorkers mit dominikanischem Pass herausstellen: Seit 33 Jahren lebt er in den USA und wurde – wegen einer leichten Brandstiftung – verurteilt. Nun kämpft er vor Gericht dafür, dass er Rekurs gegen seine Ausschaffung einlegen darf, obwohl der Bundesstaat New York Brandstiftung als schweres Verbrechen einstuft und ihm deshalb den Rekurs verwehrt. Gewinnt der Dominikaner vor Gericht, werden die Bundesstaaten ihre Ausschaffungsautomatismen aufweichen müssen.
Falls das Schweizervolk die Durchsetzungsinitiative annimmt, würde das Schweizer Gesetz in vielen Fällen mit dem amerikanischen Gesetz gleichziehen.
Die US-Justiz schafft zum Beispiel Ausländer aus, die mit Drogen handeln. Wer aber gegen die Gesetze verstösst, um bis zu 30 Gramm Marihuana für den Eigengebrauch zu besitzen, muss gemäss Immigration and Nationality Act keine Ausschaffung fürchten – auch dann, wenn er in einem US-Bundesstaat lebt, der den Besitz von Marihuana als Verbrechen ansieht.
Ähnliches gilt in der Schweiz, auch mit der Durchsetzungsinitiative: In beiden Ländern darf der Kiffer bleiben und der Dealer wird ausgeschafft. Wird die Durchsetzungsinitiative angenommen, ist es aber gut möglich, dass die Schweiz den USA bald davonzieht. Denn die harte US-Praxis steht je länger, je mehr auf dem Prüfstand.
In der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama nahm die Anzahl Ausschaffungen krimineller Ausländer zwar noch zu. Doch seit 2012 weichen die USA ihre Ausschaffungspraxis auf. Von Oktober 2014 bis Oktober 2015 haben die USA so wenige kriminelle Ausländer ausgeschafft wie seit dem Jahr 2009 nicht mehr: 139'368 waren es an der Zahl.
Das sind über 250-mal mehr, als die Schweiz im Jahr 2015 ausgeschafft hat – bei einer nur 40-mal so grossen Bevölkerung und einem viel kleineren Ausländeranteil. In den USA beträgt dieser sechs Prozent, in den amerikanischen Gefängnissen sogar nur fünf Prozent.
Diese Zahlen sind zwar sehr hoch, täuschen aber nicht darüber hinweg, dass die USA ihre Praxis aufweichen: Das zeigte sich auch, als im September 2014 ein interner Bericht der Immigrationsbehörden nach aussen drang. Darin war die Rede von 167'000 kriminellen Ausländern, die sich frei in den USA bewegen können, obwohl sie ausgeschafft hätten werden müssen.
Der Grund dafür liegt nicht etwa bei fehlenden Rückübernahmeabkommen, sondern bei der Verweigerung der Behörden, die gefällten Ausweisungsentscheide umzusetzen. Es ist das, wovor sich die SVP in der Schweiz fürchtet.
Im Jahr 2015 mussten übrigens sechs Schweizer die USA als kriminelle Ausländer verlassen.
Die USA bringt Straftäter um, hält Ausländer ohne Verfahren auf Guantánamo fest und gerät damit immer wieder in Konflikt zu den Menschenrechten. Ein ähnliches Bild könnte auch die Schweiz bald abgeben.