Der Migrationspakt, der Grundsätze im Umgang mit Migranten festlegt, wird an einer Konferenz vom 10. und 11. Dezember in Marrakesch verabschiedet. Dass die Schweiz nicht teilnehmen wird, steht bereits fest: Der Bundesrat hat vergangene Woche entschieden, dem Pakt vorerst nicht zuzustimmen. Er befürwortet diesen zwar, will aber die Debatte im Parlament abwarten.
Dem Ständerat liegen drei Vorstösse vor. Die Aussenpolitische und die Staatspolitische Kommission fordern, dass nicht der Bundesrat, sondern das Parlament über die Zustimmung der Schweiz entscheidet.
Die SVP möchte bereits einen inhaltlichen Entscheid fällen. Sie fordert mit ihrem Vorstoss, dass die Schweiz dem Pakt definitiv nicht zustimmt. Unterstützung erhält die SVP aus den Reihen der FDP, deren Fraktion den Migrationspakt mehrheitlich ablehnt. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, der rechtlich nicht verbindliche Pakt könnte zu politischen Forderungen führen.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Vorstösse abzulehnen. Er zeigt sich aber bereit, innerhalb von sechs Monaten einen Bericht vorzulegen über die wachsende Rolle von «Soft Law». Das wird mit einem vierten Vorstoss gefordert.
Für eine Zustimmung der Schweiz zum Migrationspakt sind SP und Grüne. Die SP-Fraktion appellierte am Mittwoch an die FDP und die CVP, sich «aus der Geiselhaft der SVP zu lösen». Die bürgerlichen Parteien in Europa seien bereits zur Vernunft gekommen und stellten sich hinter den Pakt, schrieb sie in einer Mitteilung.
Einzig die politische Mitte in der Schweiz geselle sich zu den rechtspopulistischen Parteien. «Mit ihrer Haltung helfen FDP und CVP mit, das trumpsche Narrativ von FPÖ, Front National oder AfD in der Schweiz salonfähig zu machen», schrieb die SP.
Mit der Zustimmung bekräftigen die Staaten ihren politischen Willen, die globalen Herausforderungen der Migration gemeinsam anzugehen. Laut dem Bundesrat erfüllt die Schweiz die Empfehlungen des Paktes bereits.
Der Bundesrat widerspricht auch Behauptungen der Gegner, der Pakt fördere Migration und führe zu offenen Grenzen. Viel mehr bekräftige er das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, schrieb er in den Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse.
Nur in einem Punkt weicht das Schweizerische Recht laut dem Bundesrat von den Empfehlungen des Migrationspaktes ab: In der Schweiz ist Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren möglich, der Pakt empfiehlt, davon abzusehen. Diese Abweichung wollte der Bundesrat in einer Erklärung festhalten. Aus seiner Sicht ist sie aber kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen.
Der Migrationspakt enthält Leitprinzipien, Ziele und mögliche Umsetzungsinstrumente. Unter anderem geht es dabei um Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration.
Dem Migrationspakt eine Absage erteilt haben die USA, Israel, Australien, Österreich, Bulgarien Polen, Ungarn, Slowakei und Tschechien. In Estland hatte die Regierung zunächst beschlossen, den Pakt nicht zu unterstützen. Nun zeichnet sich ein Umschwenken ab. In Deutschland haben sich am Dienstag die Unions- und die SPD-Fraktion im Bundestag fast einmütig hinter den Migrationspakt gestellt. (sda)