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Cassis wehrt sich gegen Vorwürfe zu Migrationspakt

«Parlament wurde informiert»: Cassis wehrt sich gegen Vorwürfe zu Migrationspakt

03.12.2018, 16:1304.12.2018, 08:55
Bundesrat Ignazio Cassis spricht waehrend der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 29. November 2018 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Bild: KEYSTONE

Aussenminister Ignazio Cassis hat am Montag in der Fragestunde des Nationalrates zum Uno-Migrationspakt und zum Uno-Flüchtlingspakt Stellung genommen. Er wies den Vorwurf zurück, das Parlament übergangen zu haben.

Das Parlament sei im Verlauf des Prozesses verschiedentlich informiert und einbezogen worden, sagte Cassis – namentlich im Rahmen der Information über die Prioritäten der Schweiz für die 72. Uno-Generalversammlung, im aussenpolitischen Bericht sowie im Bericht zur Migrationsaussenpolitik.

Der Ständerat hatte sich vergangene Woche mit dem Migrationspakt befasst. Er fordert, dass das Parlament über die Zustimmung der Schweiz entscheidet. Der Nationalrat wird sich am 6. Dezember äussern. Anschliessend ist der Ball beim Bundesrat. Gemäss Verfassung wäre er immer noch frei, in eigener Kompetenz zu entscheiden, stellte Cassis in der Fragestunde fest.

Entscheid zum Flüchtlingspakt

Der Aussenminister äusserte sich auch zum Uno-Flüchtlingspakt. Im Unterschied zum Migrationspakt bezieht sich dieser auf Personen, die dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention unterstehen. Am 13. November haben 176 Staaten eine Resolution dazu angenommen. Drei Staaten enthielten sich, die USA stimmten dagegen. Die Schweiz nahm nicht an der Abstimmung teil.

Der Grund dafür sei, dass der Entscheidungsprozess in der Schweiz noch nicht abgeschlossen sei, erklärte Cassis. Die Abstimmung in New York habe früher stattgefunden als ursprünglich geplant. Der Bundesrat werde aber noch vor der Verabschiedung durch die Uno-Generalversammlung über die abschliessende Haltung der Schweiz befinden, also noch im Dezember.

Geltendes internationales Recht

Der Uno-Flüchtlingspakt basiere auf geltendem internationalem Recht und bekräftige die Genfer Flüchtlingskonvention, betonte Cassis. Daraus liessen sich weder finanzielle Verpflichtungen noch Ansprüche ableiten. Der Flüchtlingspakt definiere den Flüchtlingsbegriff auch nicht neu.

In dem Dokument gehe es um den besseren Schutz von Flüchtlingen sowie die Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit und der Rückkehr. Das Ziel sei zudem eine bessere internationale Verteilung der Verantwortung für Flüchtlinge.

Zusammenarbeit fördern

Der Flüchtlingspakt sei ein Hilfsmittel für die internationale Gemeinschaft, um gemeinsame praktische Lösungsansätze für Flüchtlingskrisen zu finden. Unter anderem gehe es um die Basisversorgung in Erstaufnahmeländern. Mit dem Pakt solle die internationale Zusammenarbeit gefördert werden.

Auch über den Flüchtlingspakt sei das Parlament informiert worden, sagte Cassis. Es sei an den Aussenpolitischen Kommissionen, mehr Informationen zu verlangen, wenn sie dies wünschten. Der Bundesrat werde aber bis im Frühjahr einen Bericht zu «Soft Law» und zur Kompetenzverteilung zwischen Bundesrat und Parlament vorlegen.

Eine aktuelle Debatte zum Thema «Soft Law», wie die CVP dies verlangt hatte, wird es in der Wintersession dagegen nicht geben. Das Büro des Nationalrates verneinte vergangene Woche die Dringlichkeit einer Interpellation. (aeg/sda)

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