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In Nordamerika gibt es diese Diskussion gar nicht. Die Zusammenarbeit zwischen Spieler und seinem Vertreter (Agenten) ist vertraglich geregelt und gesetzlich geschützt. Nur wer eine Agenten-Lizenz hat, darf als Agent tätig sein und mit den NHL-Managern verhandeln.
In der Schweiz gibt es lediglich das Gesetz über Arbeitsvermittlung, das diese Zusammenarbeit regelt und die Agenten brauchen eine Bewilligung der zuständigen kantonalen und eidgenössischen Behörden.
Die Agenten verlangen für ihre Dienste einen Prozentanteil am Lohn. Durchschnittlich sind es fünf Prozent. In der Schweiz hat sich im Laufe der Jahre eingebürgert, dass die Klubs diese Provision bezahlen. Nun hat die Liga entschieden, dass die Klubs diese Provision nicht mehr bezahlen.
Natürlich bezahlen die Klubs wie bisher diese Provisionen. Allerdings nur noch bei wichtigen Spielern. Wer sich die Klubs aussuchen kann, dem wird die Bezahlung der Agentenprovision als «Zückerli» offeriert. Bei den weniger bedeutenden Spielern, die froh um einen guten Vertrag sind, wird man hingegen streng aufs neue Reglement verweisen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Idee, Anwälte könnten eigentlich die Aufgabe von Spieleragenten übernehmen. Wer so etwas in die Welt setzt, hat entweder keine Ahnung, wie es wirklich läuft oder war während seiner ganzen Karriere miserabel beraten.
Es geht ja nicht nur darum, ob ein Spielervertrag allen rechtlichen Anforderungen genügt und alles gut versichert ist und ob es allenfalls nötig ist, mit den Steuerbehörden einen Deal auszuhandeln. Das kann ein Anwalt tatsächlich. Und für solche Aufgaben arbeiten Spieleragenten oft mit Anwälten und Versicherungsspezialisten zusammen.
Aber die Ausgestaltung des Vertrages ist der kleinste Teil des Geschäftes. Wichtiger ist das «geheime Wissen» des Eishockeys. Wissen, wie man mit einem Sportchef verhandelt. Wissen, welche Risiken ein Spieler bei einem Transfer eingeht. Wissen wie die Hierarchie in einem Team aussieht. Wissen, wie der zukünftige Chef (Trainer) eines Spielers funktioniert. Und ein guter Agent kümmert sich um seinen Spieler, wenn er Schwierigkeiten hat. Fädelt notfalls einen Transfer noch während der Laufzeit eines Vertrages ein.
Von alledem hat ein Anwalt keine Ahnung. Das Hockeygeschäft ist so speziell, dass ein gewöhnlicher Anwalt ohne jahrelange Erfahrung in diesem Geschäft einem Spieler etwa so viel helfen kann wie ein Eunuch bei Sexualproblemen. Und sobald ein Anwalt den Telefonhörer zur Hand nimmt, läuft der Zähler.
Ein guter Anwalt verrechnet schnell einmal 500 Franken pro Stunde. Ob er nun etwas erreicht oder nicht. Alleine ein Matchbesuch kann da mehr als 3000 Franken kosten. Und zudem ist es einem Anwalt verboten, Prozentprovisionen zu kassieren – er darf die klassische Agentenprovision gar nicht akzeptieren. Er muss eine Rechnung schreiben.
Die Aufregung um die neue Regelung um die Agenten-Provisionen ist kein Sturm im Wasserglas. Es ist ein Sturm im Schnapsglas. Alles geht weiter bis bisher. Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.