An Büne Hubers Wutrede über verweichlichte Fussballer (Pussys!) mag ja ein Funken Wahrheit dran sein. Tatsächlich erwecken einige Spieler nach einem harmlosen Beinstellen des Gegenspielers den Eindruck, als würden sie die nächsten zwei Jahre nicht mehr gehen können – drei Minuten und ein paar Spritzer Eisspray später springen sie davon wie ein junges Reh.
Büne Huber spricht Klartext: «Fussball? Pussy-Zeug!»Grossartiges Pauseninterview beim Playoff-Final: Büne Huber zerlegt den Fussball in seine Einzelteile. Die ganze Story gibts hier: http://bit.ly/1Xfi4Ch
Posted by Bluewin Sport on Dienstag, 5. April 2016
Doch es gibt sie natürlich, die Fouls und unglücklichen Drehungen und Landungen, die schwere Verletzungen zur Folge haben. Was wiederum dazu führt, dass der Spieler wochen-, monate- oder sogar jahrelang ausfällt. Seinen Lohn will er logischerweise weiterhin erhalten, auch wenn sein Arbeitgeber während der Dauer des Ausfalls nichts von seinem fussballerischen Können hat.
Wie bei den Ablöse- und Lohnverhandlungen geht es auch bei den Versicherungen für Fussballer um viel Geld. Und wo es um viel Geld geht, wird oft und gern getrickst. So wie bei einem überlieferten Fall aus den Neunzigern, als ein Nationalliga-A-Klub mit seinem Spieler einen mehrjährigen Vertrag abschloss, im Wissen, dass dieser sich soeben die Achillessehne gerissen hatte. Kommuniziert wurde jedoch eine leichte Zerrung, um wegen der Vertragsverlängerung nicht in den Clinch mit der Unfallversicherung zu geraten. Erst als das neue Arbeitspapier bereits einige Monate lief, wurde die tatsächliche Schwere der Verletzung öffentlich.
Auch in der aktuellen Saison gibt es in der Super League einige Langzeitverletzte (länger als drei Monate). Darunter prominente Namen wie Philipp Degen, Manuel Akanji, Andraz Sporar (FC Basel), Loris Benito (YB) und Marco Schönbächler (FCZ). Wer bezahlt, wenn Fussballer verletzt sind?
In der Schweiz angestellte Berufsfussballer sind wie jeder «normale» Arbeitnehmer unfallversichert. Für den Lohn kommt ab dem dritten Tag nach dem Unfall die Versicherung auf. Dies während höchstens zwei Jahren. Es gilt zu beachten: Das maximal versicherte Jahresgehalt beträgt 148'200 Franken. Da das Jahresgehalt eines Grossteils der in der Schweiz beschäftigten Fussballer diese Summe nicht überschreitet, müssen die Betroffenen keine Zusatzversicherungen abschliessen (siehe Frage 3).
Ja, aber nicht anders als die Kosten, die durch Unfälle in anderen Branchen passieren. Die verschiedenen Berufsgattungen werden aufgeteilt in sogenannte Risikogemeinschaften: je höher das Unfallrisiko eines Berufs, desto höher die Versicherungsprämien. Fussballklubs sind in der Prämientabelle naturgemäss sehr weit oben aufgelistet und bezahlen fast sechs Mal so hohe Prämien wie etwa eine Anwaltskanzlei.
Ein Grossteil der Fussballer in der Schweiz verdient weniger als die 148'200 Franken. Ausnahme ist der FC Basel. Dank einer Zusatzversicherung ist beim FCB ein höherer Jahreslohn versichert: schätzungsweise 350'000 – 400'000 Franken. Verdient ein Spieler mehr und will er während seiner Ausfalldauer keine Lohneinbusse, muss er die Differenzsumme selbstständig versichern. Dabei sind verschiedene Modelle gängig: Wenn ein Spieler während seiner Ausfalldauer bei vollem Lohn 1 Million verdienen würde, er aber mit 0,5 Millionen zufrieden ist, muss er nur 0,5 Millionen versichern, was ihn weniger Prämien kostet. Oder aber er lässt seinen vollen Lohn versichern. So oder so – die sogenannte Lohnausfallversicherung für Fussballer ist teuer. Ein Beispiel: Will ein Spieler 360'000 Franken Jahreseinkommen versichern, muss er dafür 16'000 Franken Jahresprämie zahlen (Durchschnittswert). Diese Lohnausfallversicherungen sind oft Gegenstand von Vertragsverhandlungen. Wenn der Verein die Lohnausfallversicherungen des Spielers nicht selber bezahlen will, erhöht er das Grundgehalt.
Nicht, wenn es sich um eine höhere als die gesetzlich versicherte Lohnsumme handelt. Bei der Vertragsunterschrift muss der Spieler gleichzeitig einen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Anhand dessen bestimmt die Versicherung die Prämie. Hat sich etwa ein Spieler in der Vergangenheit bereits drei Mal den linken Fuss gebrochen, kann es sein, dass die Versicherung einen erneuten Bruch nicht versichert.
Grundsätzlich ja, wie jeder Arbeitnehmer. Aber: Wenn eine Verletzung das Karriereende zur Folge hat, bedeutet das nicht automatisch auch die Arbeitsunfähigkeit des Fussballers. Er ist lediglich «spitzensportunfähig» – kann aber problemlos einen Bürojob ausführen und ist somit nicht IV-berechtigt. Auch diesbezüglich kann sich ein Spieler absichern; mit einer sogenannten «Sportunfähigkeitsversicherung»: Gegen Zahlung einer hohen Prämie ist ihm die Lohnsumme bis zum Alter, in dem er im Normalfall seine Karriere beenden würde, garantiert.
Grundsätzlich ja. Nur könnte es zu Streitigkeiten kommen bei der Frage, wer den Lohn bezahlt, bis der Spieler wieder einsatzfähig ist.
Grundsätzlich so lange, bis ein Mediziner dem Spieler wieder die volle Einsatzfähigkeit attestiert. Da die Meinungen diesbezüglich auseinandergehen können, bietet sich hier Raum zum Tricksen. Heisst: Ein Spieler könnte noch als verletzt gemeldet werden, obwohl er bereits wieder voll ins Mannschaftstraining integriert ist.
Verletzt sich ein Spieler bei der Nationalmannschaft, beschränkt sich der Schaden seines Arbeitgebers aufs Sportliche: Denn seit 2012 wird das Finanzielle von der Fifa geregelt. Der Weltverband zahlt pro Saison die Prämie von rund 62 Millionen Franken, damit die Arbeitgeber der Spieler im Fall einer Verletzung entschädigt werden. Verletzt sich also ein Spieler während der FIFA-Abstellungspflicht, zahlt die Versicherung bis zu 22'000 Franken Taggeld und maximal 8 Millionen pro Jahr.