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1, 2, 3 – du kommst hier nicht rein: Hallenbad in Luzern lässt «maximal drei Asylsuchende gleichzeitig» rein

1, 2, 3 – du kommst hier nicht rein: Hallenbad in Luzern lässt «maximal drei Asylsuchende gleichzeitig» rein

28.02.2016, 04:4928.02.2016, 09:00
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Das Hallenbad in Meggen LU ist öffentlich zugänglich. Allerdings nicht für Asylsuchende. Die Gemeinde hat ein neues Reglement eingeführt. Im entsprechenden Protokoll, das der Zeitung «SonntagsBlick» vorliegt, steht: «Aufgrund der Grösse des Beckens und der sehr beschränkten Platzverhältnisse können maximal drei Asylsuchende gleichzeitig den Eintritt lösen und sich im Hallenbad aufhalten.»

Asylgesetz
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«Die Regelung verstösst gegen das Diskriminierungsverbot der Schweizer Verfassung und ist somit rechtswidrig.»
Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor Uni Basel

Ein Asylbetreuer, der mit mehreren Syrern ins Hallenbad wollte, wurde vom Bademeister aufgehalten. «Es kann doch nicht sein, dass man eine gewisse Bevölkerungsgruppe ausschliesst, nur damit die anderen Platz haben. Das sind Zustände wie im Apartheidsregime», sagt er im «SonntagsBlick».

Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor an der Uni Basel, ist überzeugt: «Die Regelung verstösst gegen das Diskriminierungsverbot der Schweizer Verfassung und ist somit rechtswidrig.»

Die Gemeinde widerspricht. «Die Einschränkung erfolgt einzig aus dem Grund, weil das Hallenbad auf dem Schulareal steht und dieses als sensible Zone definiert wurde, wo sich Asylsuchende nicht aufhalten sollen», sagt Sozialvorsteherin Mirjam Müller-Bodmer (53) im «SonntagsBlick». Solche sensiblen Zonen würden auch in vielen anderen Gemeinden durchgesetzt.

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63 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Stöckli
28.02.2016 09:44registriert Dezember 2015
Meggen nimmt mehr als doppelt so viele Asylbewerber auf als es gemäss dem kantonalen Verteilschlüssel von Luzern müsste. Das Herumhacken auf dem "rassistischen Meggen" stimmt so also überhaupt nicht. Dass Regeln festgelegt werden und sensible Zonen definiert werden, welche Asylbewerber nicht betreten dürfen, ist in der Schweizer Asylpolitik gang und gäbe. Und wenn es nun mal Regeln für das Hallenbad gibt, ist das vielleicht nicht schön, aber in anderen Hallenbädern hat man schon ziemlich hässliche Erfahrungen mit Asylbewerbern gemacht (siehe Deutschland).
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kliby
28.02.2016 09:27registriert September 2015
die heutige neoliberale welt hat auch hierfür lösungen parat. privatisierung des bads, dann hat die gemeinde nichts mehr zu sagen. erhöhung der eintrittspreise oder bindung an teure mitgliedschaft, und man ist auch die asylanten los. den armen schweizer pöbel auch. dann wird niemand mehr ausrufen, weil privat ist dann privat und alles bestens.
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so wie im klubwesen in zürich, da werden heute schon keine asylanten reingelassen. ironischerweise habe ich noch niemanden ausrufen hören, wenn asylbewerber von einem türsteher im nachtleben abgewiesen wird. alle findens ok.
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Rösleriti
28.02.2016 12:40registriert Januar 2016
Demnach muss eine 4 Köpfige Familie draussen bleiben?
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