Am Donnerstag treffen sich in Genf die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Thema unter anderem: Justizministerin Simonetta Sommarugas Pläne, Flüchtlinge direkt in die Schweiz aus Ländern wie Libyen einzufliegen, wo sie auf ihrer Flucht nordwärts unter gefährlichen Bedingungen stecken geblieben sind. Bevor die Schweiz an einem solchen Resettlement-Programm des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR teilnehmen kann, braucht es grundsätzlich einen Beschluss des Bundesrats.
Noch ist Sommaruga weder bei den kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, noch bei den Sozialdirektoren vorstellig geworden, wie es bei den kantonalen Justiz- und Sozialdirektoren auf Anfrage heisst. Dabei weiss die Bundesrätin: Ohne Zustimmung der Kantone geht nichts. Sie sind es schliesslich, die die Menschen aus Nordafrika unterbringen müssen.
Doch wie viele Menschen möchte Sommaruga überhaupt aus ihrer Misere in Ländern wie dem gescheiterten Staat Libyen befreien und in die Schweiz fliegen? Noch gibt es keinen Entscheid. Letztmals für die Teilnahme an einem Resettlement-Programm sprach sich der Bundesrat für Opfer des Syrienkriegs aus.
Nach einem Pilotversuch, bei dem 500 Menschen in der Schweiz Aufnahme fanden, verpflichtete sich die Schweiz darüber hinaus, in zwei Tranchen insgesamt 3000 Menschen direkt aus Syrien und den umliegenden Ländern zu holen.
Diese Zahl geistert seither in den Köpfen mancher Akteure herum. Bei der SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (ZH) zum Beispiel, die die Zahl gegenüber Journalisten nennt. Aber auch bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe kursiert die Zahl. Aus gut informierter Quelle ist allerdings zu erfahren, dass die Zahl viel eher zwischen 500 und 1000 zu liegen kommt. Eine solche Grössenordnung nennen Insider aus dem Justizdepartement.
1000 sind realistischRund 1000 besonders gefährdete Menschen aus Ländern wie Libyen oder Niger wäre auch viel realistischer. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Schweiz bei den Syrien-Resettlement-Projekten von den angestrebten 3500 bis Ende Oktober noch nicht einmal 2000 aufgenommen hat. Über die Schutzbedürftigkeit kriegsversehrter Syrer herrscht in der Schweiz schliesslich breiter Konsens. Anders bei den Menschen aus Ost- oder Westafrika. Unter ihnen sind auch welche, die vor Krieg geflohen sind. Meist aber werden sie als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnet, die keinen Anspruch auf Asyl haben.
Stefan Frey von der Flüchtlingshilfe wären höhere Kontingente «natürlich lieber», doch auch für ihn liegen 1000 in einem realistischen Bereich: «Einerseits weil für höhere Kontingente der politische Wille fehlt, andererseits, weil es seitens der Kantone zu Engpässen bei der Unterbringung kommen könnte.» Schliesslich sei auch das Auswahlverfahren vor Ort eine äusserst langwierige Angelegenheit, erinnert Frey.
Beim zuständigen Staatssekretariat für Migration betont Sprecher Daniel Bach: «Es gibt keinen Entscheid über eine Zahl. Das ist Sache des Bundesrats.» Allerdings sieht das Asylgesetz vor, dass die Regierung nur bei «grösseren Flüchtlingsgruppen» entscheiden muss. Bei kleineren hingegen reicht ein Entscheid des Departements von Simonetta Sommaruga. In seiner Botschaft zum Asylgesetz zog der Bundesrat die Grenze solch «kleiner Gruppen» bei 100 Personen.
Der Präsident der kantonalen Justizdirektoren, der Berner Hans-Jürg Käser, stellte sich bei Ausbruch des Syrienkriegs 2012 hinter die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen. Nachdem Käser und seine Amtskollegen aus den anderen Kantonen heute über Sommarugas Vorschlag sprechen, tagen Ende November auch die Sozialdirektoren. Zwar ist die Unterbringung von Flüchtlingen aus Nordafrika dann nicht traktandiert, wie es aus dem Generalsekretariat der Sozialdirektoren heisst. Doch auch die Sozialdirektoren beurteilen Resettlement-Programme positiv. Der Zeitpunkt für Sommaruga ist also günstig, in den Kantonen für ihren Plan zu weibeln.