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Was machen UNO-Folterexperten in der Schweiz?

Zur Zeit halten sich UNO-Folterexperten in der Schweiz auf – wieso ist allerdings unklar. (Symbolbild) 
Zur Zeit halten sich UNO-Folterexperten in der Schweiz auf – wieso ist allerdings unklar. (Symbolbild) shutterstock

Was machen UNO-Folterexperten in der Schweiz? Nicht einmal der Bund weiss es so genau

05.02.2019, 04:3105.02.2019, 07:33
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Laut einem Bericht des «TagesAnzeigers» hält sich seit dem 27. Januar eine Delegation des UNO-Unterausschusses zur Verhütung von Folter in der Schweiz auf. Wo sich die Gesandten befinden und aus welchem Grund sie angereist sind, ist nicht bekannt.

Die sechs Folterexperten sind befugt, Gefängnisse zu besuchen und Interviews mit Häftlingen und Verantwortlichen zu führen. Zudem erhalten sie uneingeschränkt Zutritt in Asylheime und Ausschaffungsgefängnisse.

Bund unwissend

Auch beim Bund weiss man nicht, welche Absichten das Gremium verfolgt. Das Bundesamt für Justiz hat versucht, Kontakt aufzunehmen – vergeblich. Doch wie geht das?

Dank dem 2009 ratifizierten UNO-Protokoll zur Antifolterkonvention ist die Delegation befugt, eigenhändig zu operieren. Auch in der Schweiz. Um ihre Unabhängigkeit zu wahren, organisieren die Spezialisten für Menschenrecht ihre Reisen ohne jegliche finanzielle Unterstützung eines Staates. Ein Programm muss der jeweiligen Regierung nicht vorgelegt werden. 

In der Schweiz inspiziert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) seit 2010 Gefängnisse und Asylzentren. Laut einem Bericht vom Januar konnte die NKVF in Schweizer Asylzentren keine erheblichen Mängel feststellen. 

Jedoch wurde dem Staatssekretariat für Migration empfohlen, «ein für alle Bundeszentren gültiges Konzept zur Identifikation von Opfern von Menschenhandel und anderen vulnerablen Personen zu erarbeiten», wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. 

Gibt es doch Mängel?

Für Nils Melzer, Völkerrechtsprofessor und UNO-Sonderberichterstatter für Folter, ist jedoch klar, worauf die UNO-Delegation aus ist. So sollen die Haftbedingungen in einigen Gefängnissen hierzulande «nicht internationalen Standards» entsprechen.

Switzerland's Nils Melzer, UN Special Rapporteur on Torture, informs to the media after his visit to Serbia during a press conference, at the European headquarters of the United Nations in Geneva ...
Nils MelzerBild: KEYSTONE

Der UNO-Sonderberichterstatter für Folter kritisiert vor allem die sogenannte «Beugehaft». So werden Menschen ungerechtfertigt in Untersuchungshaft gesteckt und dadurch Druck auf sie ausgeübt, «um ein Geständnis oder Kooperation zu erpressen». In der Schweiz ist dies nicht erlaubt. Trotzdem soll diese Art von psychischer Folter zur Anwendung kommen – «eine klare Verletzung des Folterverbotes».

Ob Melzer mit seiner Vermutung richtig liegt, wird vielleicht nie an die Öffentlichkeit dringen. Bekannt ist nur, dass die UNO-Experten vor der Abreise am Donnerstag ihre Ergebnisse Vertretern vom Bund und von Kantonen vorlegen werden. Ein halbes Jahr später wird dem Bund ein geheimer Schlussbericht zugestellt. Ob der Bundesrat diesen publik machen will, wird sich zeigen. (vom)

Migration

Von der Asylantin zur Geschäftsführerin:

Video: srf/SDA SRF
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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Glücksbringer
05.02.2019 05:54registriert Dezember 2017
Warum ist der Schlussbericht geheim? Und warum darf der Bundesrat ihn geheim halten, wenn es doch nichts zu verbergen gibt?
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Ökonometriker
05.02.2019 06:51registriert Januar 2017
Suchen sie den schweren Rauch?
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Triple A
05.02.2019 08:29registriert November 2018
Klar doch! Die CH ist dich für ihre menschenunwürdigen Haftbedingungen bekannt!?? - Seltsam, ich könnt mindestens 100 Staaten aufzählen, wo es wirklich etwas brächte genau hinzuschauen, die CH gehört definitiv nicht dazu!
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