Vor mehr als 20 Jahren verunfallte ein Mann aus Wettingen mit seinem Lastwagen. Danach gab er an, konstant an Kopf-, Rücken- sowie Beinschmerzen zu leiden. Nicht einmal selber anziehen könne er sich. Arbeiten also auch nicht. Der Mann bezog über die Invalidenrente über 900'000 Franken.
Doch Detektive der Versicherung überführten ihn, als sie den IV-Bezüger hinter dem Steuer eines Autos erwischten. Im Mai verurteilte ihn das Badener Bezirksgericht zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässigen Betrugs.
Immer mal wieder wird ein Fall von Versicherungs-Betrug publik, was das Verlangen nach konsequenter Ahndung antreibt. Allerdings sind Überwachungen verboten, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2016 geurteilt hat, dass es in der Schweiz keine rechtliche Grundlage für solche Observationen gebe. IV-Bezüger dürfen seither nicht mehr überwacht werden.
Die Sozialkommission des Ständerats hat kurz nach dem EGMR-Entscheid die Gesetzesrevision angepackt. Das Ziel: den Betrügern das Handwerk legen. Also sollen neben Ton- und Bildüberwachung auch Peilsender erlaubt werden, um beispielsweise zu überprüfen, wie oft, wie lange und wohin eine Person mit dem Auto fährt.
Der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof sagt: «Wir erfinden keine neuen Observationsformen, sondern giessen die bisherige Praxis in ein Gesetz.» Für ihn stehe klar der Erfolg der Observation im Vordergrund: «Die Sozialdetektive müssen die Möglichkeit haben, ihre Aufgabe zu erfüllen. Das heisst, wir wollen, dass ihre Arbeit auch tatsächlich zu Ergebnissen führt.» Hinter Bischofs Sichtweise steht die Mehrheit der Kommission.
Am Donnerstag kommt die Gesetzesvorlage ins Plenum. Das hat nun Staatsrechtler aus dem ganzen Land auf den Plan gerufen. Sie haben einen Brief an die Ständeräte verfasst, um vor allzu tiefen Eingriffen in die persönliche Freiheit zu warnen. Über das Gesetz würden Sozialversicherungen ermächtigt, in Eigenregie ihre Versicherten rund um die Uhr zu überwachen, schreiben die Experten im Brief. Und dies weitgehend ohne klare Grenzen und ohne wirkungsvollen Rechtsschutz.
«Die Vorlage schiesst weit über das Ziel hinaus», sagt Thomas Gächter, Professor für Staats- und Sozialversicherungsrecht an der Uni Zürich. Er hat nicht nur den Brief unterzeichnet, sondern auch ein Gutachten zum Thema geschrieben. Wer wegen Krankheit oder Unfall Gelder bezieht, könnte fortan von Privatdetektiven observiert werden, warnt er darin.
Der Professor bestätigt die Befürchtungen des Behinderten-Verbands Inclusion Handicap, der sich bereits letzte Woche in einem Brief an die Mitglieder des Ständerats wandte und um eine Nachbesserung der Gesetzesvorlage bat.
Inclusion Handicap sowie die Staatsrechtler befürworten es grundsätzlich, dass Versicherungen Mittel erhalten, um Betrüger zu überführen. Die Frage ist aber: Welche Massnahmen stehen ihnen zur Verfügung? Und vor allem: Wie lässt sich die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgern schützen? Der Bundesrat schlug eine Lösung vor, die an den Vorgaben der Strafverfolgung anlehnt.
Auch der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli, der im Rat die Vorlage in gewichtigen Punkten entschärfen will, sagt: «Die Richtschnur für das neue Gesetz sind die Bestimmungen, die wir im Jahre 2007 in der Strafprozessordnung und im Jahre 2015 im Nachrichtendienstgesetz verankert haben.»
Doch die Mehrheit der SGK will mehr, sie will «technische Instrumente zur Standortbestimmung» erlauben. Darunter fallen beispielsweise GPS-Tracker, die sogar bei der Strafverfolgung nur mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden dürfen.
Stöckli hält zudem den Begriff «technische Instrumente zur Standortbestimmung» für derart vage, dass dadurch alle möglichen künftigen Technologien zur Überwachung zugelassen würden.
Jurist Hans Stöckli zeigt sich besorgt: «Man muss sich das einmal vorstellen: Die Mehrheit will nun Massnahmen erlauben, die der Nachrichtendienst vom VBS-Chef bewilligen lassen muss, die Versicherungsangestellte aber ohne behördliche Kontrolle durchführen können. Das ist völliger Verhältnisblödsinn!»
Es gehe ja nicht um Verbrechen gegen Leib und Leben oder gegen die Existenz der Schweiz, sondern letztlich um die Finanzen der Sozialversicherungen. Um Schaden abzuwenden, soll dort nun viel stärker in die persönlichen Rechte einer Person eingegriffen werden als bei Verbrechern und sogar Terroristen – ohne die Bewilligung einer offiziellen Instanz.
Neben der unautorisierten Verwendung von Peilsendern gilt auch der Ort einer Observation als problematisch. Bei der Frage, wo die Detektive ermitteln dürfen, wollen die Ständeräte laut Thomas Gächter neue Massstäbe setzen. In der Strafverfolgung spricht man von «allgemein zugänglichen Orten», rechtlich geklärt ist auch der «öffentliche Grund».
Die SGK will aber Überwachungen auch an Orten erlauben, die von «einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar» sind. Wenn ein Detektiv von einem Trottoir in den Garten oder ins Wohnzimmer blicken kann, ist das im Bereich des Möglichen.
Laut Gächter schliesst die Formulierung «allgemein zugängliche Orte» private Räume klar aus. Unter den Rechtsexperten besteht wenig Verständnis, wieso hier neues Terrain beschritten werden soll.
Der erwähnte Versicherungsbetrüger aus Wettingen konnte ohne Peilsender überführt werden. Ihm wurden Videoaufzeichnungen zum Verhängnis. Und diese sollen zur Aufklärung von Missbrauchsfällen ja weiterhin erlaubt sein.
Stöckli fordert klare Grenzen für den Spielraum der Versicherungen. Deshalb habe er den Ständeratskollegen bereits angekündigt: Falls sich das Gesetz tatsächlich so durchsetzen würde, müsste ernsthaft das Lancieren eines Referendums in Betracht gezogen werden. (aargauerzeitung.ch)