Mit ihr wird der sogenannte Inländervorrang light umgesetzt, die formelle Antwort auf die Masseneinwanderungsinitiative; jenes Begehren der SVP also, das eigentlich Höchstzahlen und Kontingente zur Steuerung der Zuwanderung vorgesehen hat. Die Meldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2018 für Berufsfelder mit hoher Arbeitslosigkeit.
Liegt die Arbeitslosenquote bei über acht Prozent, müssen Unternehmen ihre offenen Stellen zuerst dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Während fünf Tagen haben nur registrierte Stellensuchende die Möglichkeit, sich zu bewerben.
Doch wie gut wirkt die Meldepflicht? Und lässt sich die Zuwanderung damit tatsächlich indirekt steuern? Diese Fragen schwirrten bislang im luftleeren Raum, Antworten waren meist anekdotischer Natur.
Nun zieht das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine erste Bilanz – und es zeigt sich: Ob wirklich mehr Inländer vermittelt werden können, ist ebenso unklar wie der Einfluss auf die Zuwanderung, die in den vergangenen Jahren ohnehin zurückgegangen ist. Für eine ausführliche Würdigung sei es viel zu früh, sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Seco, anlässlich einer Medienkonferenz. «Aussagen zur Wirkung der Stellenmeldepflicht wären zum jetzigen Zeitpunkt ausserordentlich gewagt.»
Die Gründe, warum das Seco trotzdem von einem positiven Zwischenfazit spricht, finden sich in seinen Statistiken. Nach der Einführung der Meldepflicht sind deutlich mehr offene Stellen registriert worden. 26'904 offene Stellen waren im Dezember 2018 bei den RAV gemeldet, im Dezember 2017 waren es 10'704 Stellen. Weit mehr als die Hälfte der offenen Stellen unterlag Ende 2018 der Meldepflicht. Zwischen Juli und Dezember wurden sechsmal so viele Jobs in meldepflichtigen Berufen registriert wie in der Vorjahresperiode.
Die Interpretation dieser Zahlen ist aber eben schwierig. So lassen sich keine unmittelbaren Rückschlüsse daraus ziehen, ob es auch gelingt, gemeldete Stellen an inländische Erwerbslose zu vermitteln. Um die Wirkung einer Vermittlung auf die Arbeitslosigkeit zu messen, müsse sie isoliert von der Konjunktur und anderen Einflüssen betrachtet werden, erklärte Zürcher. Seine Behörde aber konzentriere sich auf die gesetzeskonforme Umsetzung der Meldepflicht. Man arbeite jedoch an Indikatoren, um politische Ziele messen zu können.
Der Gewerkschaftsverband Travail Suisse ist weiterhin davon überzeugt, dass die Meldepflicht ein «geeignetes Instrument» zur Stärkung der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist. Unabdingbar sei aber «eine vertiefte Analyse» zu deren Wirkung. Unzufrieden mit der Stellenmeldepflicht sind nach wie vor die Branchen, die davon betroffen sind oder dereinst betroffen sein könnten.
Zu den schärfsten Kritikern gehören Hoteliers und Wirte. Der hohe bürokratische Aufwand für Unternehmen stehe in keinem Verhältnis zu den wenigen Stellen, die aufgrund von Vermittlungen besetzt werden könnten, moniert der Verband Gastro Suisse.
Ein schlechtes Zeugnis stellen auch Vertreter des Baugewerbes aus. Die von den Behörden verwendeten Berufsbezeichnungen stimmten oft nicht mit der Praxis im Bau überein, sagt Bernhard Salzmann vom Schweizerischen Baumeisterverband. «Die Grundlagen sind nicht praxistauglich, die Meldepflicht verkommt so zu einem bürokratischen Mehraufwand ohne Nutzen.» Seco-Mann Boris Zürcher kontert: Kritiker müssten sich bewusst sein, «dass der administrative Aufwand mit gesetzlich festgelegten Höchstzahlen oder Kontingenten wohl deutlich grösser wäre». (bzbasel.ch)