1991 wurde die Ukraine erstmals ein unabhängiges Staatswesen. Seither hat Russland zweimal ukrainisches Staatsgebiet annektiert: im März 2014 nach einer bewaffneten Intervention und einer Volksabstimmung die Halbinsel Krim, im September 2022 nach dem Einmarsch in die Ukraine die vier Oblaste Cherson, Saporoschschja, Donezk und Luhansk im Südosten des Landes.
Beide Annexionen fanden unter Bruch von völkerrechtlichen Verträgen statt – beispielsweise dem Budapester Memorandum von 1994, in dem Russland der Ukraine Sicherheitsgarantien gegeben hatte. Beide Annexionen wurden denn auch international nicht anerkannt, bis auf wenige Ausnahmen wie etwa Nordkorea, Venezuela oder Belarus. In der Tat verhält es sich so, dass andere Staaten durch das Völkerrecht dazu verpflichtet sind, eine Gebietsänderung durch Annexion nicht als rechtmässig anzuerkennen. Dieser Grundsatz ist auch als Stimson-Doktrin bekannt.
Die Nichtanerkennung von Annexionen ist ein relativ junges Phänomen: Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Annexion im klassischen Völkerrecht eine legale Methode des Gebietserwerbs, die es dem Sieger einer militärischen Konfrontation erlaubte, sich Gebiete des unterlegenen Gegners einzuverleiben. In der Regel waren dies jene Territorien oder Teile davon, die bis zum Friedensschluss erobert worden waren.
Die Schrecken des Ersten Weltkriegs änderten dies; 1919 verbot der neu gegründete Völkerbund in Artikel 10 seinen Mitgliedsstaaten die Annexion von Gebieten anderer Mitgliedsstaaten. Hinzu kam die Ächtung des Krieges im Briand-Kellogg-Pakt von 1928. Allerdings kam es dennoch zu Annexionen, die völkerrechtlich anerkannt wurden, etwa der Anschluss Österreichs an Nazi-Deutschland 1938. Die UNO, die den Völkerbund nach dem Zweiten Weltkrieg beerbte, enthält in Artikel 2, Ziffer 4 ihrer Charta ein grundsätzliches völkerrechtliches Verbot von Annexionen.
Seit dem Zweiten Weltkrieg und den grossflächigen territorialen Verschiebungen in dessen Gefolge kam es verschiedentlich zu Annexionen fremden Staatsgebiets, die zum Teil später rückgängig gemacht wurden, wie die Besetzung Osttimors durch Indonesien 1976, die bis 2002 andauerte. Andere Annexionen wurden völkerrechtlich akzeptiert. Ein Beispiel dafür ist die Eingliederung Portugiesisch-Indiens in die Indische Union 1971.
Militärisch erobert und zumindest bis zum heutigen Zeitpunkt dauerhaft annektiert wurden auch Tibet durch die Volksrepublik China sowie die Golanhöhen und Ost-Jerusalem durch Israel. Beide Fälle verdienen es, genauer beleuchtet zu werden.
Tibet, das lange unter chinesischer Herrschaft gestanden hatte, proklamierte 1913 nach dem Sturz der chinesischen Qing-Dynastie seine Unabhängigkeit und blieb faktisch bis 1950 souverän, während China gleichzeitig seine Ansprüche auf das Land nicht aufgab. Nach der Gründung der Volksrepublik China 1949 marschierten 1950 chinesische Truppen ein, die kaum auf Widerstand stiessen. Die tibetische Führung musste im Jahr darauf das 17-Punkte-Abkommen mit Peking unterzeichnen, das Tibet in China inkorporierte, dem Land jedoch zumindest auf dem Papier regionale Autonomie zusicherte.
Die massive Ansiedlung von Chinesen und die starken Eingriffe in das politische und soziale Leben Tibets führten 1959 zu einem Volksaufstand, der blutig niedergeschlagen wurde. Der Dalai Lama, das politische und religiöse Oberhaupt der Tibeter, musste nach Indien fliehen, wo er eine Exilregierung gründete. Während der Kulturrevolution traf der Terror der Roten Garden Tibet von 1966 bis 1969 schwer; etwa 80 Prozent der buddhistischen Stätten wurden vernichtet. Auch heute noch ist die chinesische Polizei- und Militärpräsenz in Tibet massiv, und die tibetische Bevölkerung, die allmählich zur Minderheit wird, wird stark unterdrückt.
Die Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik China ist völkerrechtlich umstritten, faktisch wird sie aber nicht bestritten. Dies liegt vornehmlich daran, dass Peking die Aufnahme diplomatischer Beziehungen stets von der Anerkennung seiner Ein-China-Politik abhängig gemacht hat. Diese betrachtet die autonomen Gebiete Tibet, Innere Mongolei und Xinjiang sowie Taiwan als untrennbare Teile des chinesischen Territoriums.
Die tibetische Exilregierung im indischen Dharamsala ist international denn auch nicht anerkannt, wird aber von verschiedenen Staaten finanziell unterstützt. Aus Sicht der Exilregierung war Tibet zum Zeitpunkt der chinesischen Invasion ein unabhängiger und voll funktionsfähiger Staat. Sie betrachtet zudem das 17-Punkte-Abkommen als ungültig, da die Vertreter Tibets es unter militärischem Druck unterzeichnet hätten. So gesehen wäre Tibet nicht legitimes Staatsgebiet Chinas.
Für die Volksrepublik hingegen ist Tibet seit Jahrhunderten fester Bestandteil Chinas. Die Unabhängigkeitserklärung von 1913 ist aus ihrer Sicht völkerrechtlich nie wirksam geworden, auch da kaum ein Drittstaat Tibet anerkannt habe. Die Invasion der Volksbefreiungsarmee 1950 stellt für Peking daher lediglich einen legitimen Fall von innerstaatlicher Gewaltausübung zur Wiederherstellung der Ordnung dar.
Die internationale Gemeinschaft hat den Anspruch Chinas auf Tibet überwiegend akzeptiert, zumindest de facto. Nahezu alle Staaten unterhalten diplomatische Beziehungen zu Peking, was nur möglich ist, wenn dessen Ein-China-Politik akzeptiert wird. Die Volksrepublik, die 1971 die Vertretung Chinas in der UNO von der Republik China (Taiwan) übernommen hat und seither ständiges Mitglied im mächtigen Sicherheitsrat ist, hat sich zudem zur aktuell zweitgrössten Wirtschaftsmacht nach den USA entwickelt und ist eine nuklear bewaffnete Grossmacht.
Die Aussichten der tibetischen Exilregierung, ihre Sicht des Status von Tibet durchzusetzen, sind daher minimal. Die Macht des Faktischen verhindert bis auf Weiteres jede Änderung der völkerrechtlichen Stellung Tibets.
1967 eroberte Israel im Sechstagekrieg gegen Ägypten, Jordanien und Syrien umfangreiche Gebiete: den Gazastreifen, das Westjordanland mit Ost-Jerusalem, die Golanhöhen und die Halbinsel Sinai. Letztere wurde im Rahmen eines Friedensvertrages mit Ägypten bis 1982 vollständig zurückgegeben; der Gazastreifen wurde 2005 von Israel komplett geräumt.
Bei Israel verblieben hingegen das Westjordanland einschliesslich des Ostteils von Jerusalem sowie die Golanhöhen. Ein Teil des Westjordanlands wird seit 1994 von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwaltet, daneben gibt es eine Vielzahl von jüdischen Siedlungen, die von der UNO als illegal eingestuft werden. Ost-Jerusalem hingegen wurde 1980 offiziell aufgrund eines Beschlusses des israelischen Parlaments (Knesset) annektiert. Im Jahr darauf erliess Israel ein Gesetz, das die israelische Jurisdiktion und Verwaltung auf die Golanhöhen ausdehnte, was allgemein als Annexion betrachtet wurde.
Beide Annexionen wurden vom Sicherheitsrat der UNO in mehreren Resolutionen verurteilt. Die internationale Staatengemeinschaft anerkannte die Annexionen nicht, obwohl sie den Sechstagekrieg überwiegend als rechtmässig beurteilte. Israel hatte im Juni 1967 zwar die eigentlichen Kriegshandlungen eröffnet, aber dies war als Präventivschlag gegen einen bevorstehenden Angriff geschehen. Das Gewaltverbot wurde nicht verletzt, da Israel das völkerrechtlich garantierte Recht zur Selbstverteidigung gemäss Artikel 51 der UNO-Charta ausgeübt hatte. Dieses Recht legitimiert jedoch lediglich die Abwehr eines Angriffs, nicht aber die Ausdehnung des eigenen Staatsgebiets. Diese kollidierte zudem mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, das einen Gebietserwerb gegen den Willen des betroffenen Staatsvolkes ausschliesst.
Ende 2017 schlug der damalige US-Präsident Donald Trump eine Bresche in die Mauer dieser Nichtanerkennung: Er kündigte an, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen und die amerikanische Botschaft von Tel Aviv dorthin zu verlegen. Diese Entscheidung sorgte weltweit für heftige Proteste und wurde gemeinhin als völkerrechtswidrig bezeichnet, weil diese Anerkennung auch die Anerkennung der israelischen Annexion von Ost-Jerusalem impliziere. Zwar hatte der US-Kongress bereits 1995 im Jerusalem Embassy Act beschlossen, die Botschaft zu verlegen, doch dieses Gesetz wurde aus Rücksicht auf den Friedensprozess im Nahen Osten nie angewendet.
2019 erkannte Trump auch die Golanhöhen formell als Staatsgebiet Israels an. Diese Proklamation stiess ebenfalls auf heftige Ablehnung und UNO-Generalsekretär António Guterres betonte, der Status des Gebiets sei unverändert. Trump hatte die Anerkennung mit israelischen Sicherheitsbedürfnissen begründet. In der Tat hatten syrische Truppen vor der israelischen Eroberung regelmässig von den Golanhöhen aus israelisches Gebiet beschossen.
Gleichwohl scheint der Status dieses Gebiets für die israelische Regierung nicht unverhandelbar zu sein. So soll sie Syrien noch 2012 während des syrischen Bürgerkriegs die vollständige Rückgabe der besetzten Golanhöhen im Gegenzug für ein Friedensabkommen in Aussicht gestellt haben. Diese Geheimverhandlungen sollen jedoch im Lauf des Bürgerkriegs versandet sein.
Dagegen beansprucht Israel ganz Jerusalem als seine unteilbare Hauptstadt; der Osten der Stadt steht bei Verhandlungen mithin nicht zur Disposition. Begründet wird dies auch damit, dass die jordanischen Behörden vor 1967, als Ost-Jerusalem jordanisch besetzt war, den Juden den Zugang zur Klagemauer und zur ehemals jüdischen Altstadt verwehrten. Die palästinensische Seite betrachtet Ost-Jerusalem hingegen als Hauptstadt eines künftigen palästinensischen Staats. Sie beklagt zudem die schikanöse Behandlung der dort wohnhaften Palästinenser.
Obwohl die israelischen Annexionen durch die Staatengemeinschaft nicht anerkannt werden, dürfte sich der Status quo auf absehbare Zeit nicht ändern. Israel ist die mit Abstand stärkste Militärmacht im Nahen Osten und verfügt über nukleare Waffen. Darüber hinaus geniesst Jerusalem die Protektion der Supermacht USA. Im Gegensatz zum Koloss China ist Israel jedoch ein Kleinstaat, der zudem auch in seinem Kernland mit einer grossen und zumindest teilweise feindseligen palästinensischen Minderheit konfrontiert ist. Dies gilt noch viel mehr für die besetzten Gebiete, wo die Palästinenser in der Mehrheit sind. Auf lange Sicht ist daher der Status der annektierten Gebiete nicht in Stein gemeisselt.
Was bedeutet das Beispiel Chinas und Israels für Russland? Eine Beurteilung ist schwierig, weil das Land derzeit immer noch einen brutalen und äusserst verlustreichen Angriffskrieg führt, dessen Ausgang ungewiss ist. Hätte Russland die Ukraine vor einem Jahr in einer Art Blitzkrieg erobert, wie es viele Beobachter zu Beginn der Invasion erwarteten, hätte der Westen die Annexion der vier südostukrainischen Oblaste möglicherweise zähneknirschend hingenommen und lediglich ein paar Sanktionen verhängt. Die eher zurückhaltende Reaktion auf die Annexion der Krim 2014 lässt dies vermuten.
Nun aber lastet auf Russland neben der Schuld der völkerrechtswidrigen Annexion auch noch die Schuld an einem langwierigen Gemetzel. Dies wird so schnell nicht in Vergessenheit geraten. Verhandlungslösungen, die eine Legalisierung der russischen Annexionen vorsehen, dürften es vor diesem Hintergrund schwer haben – sie sind eigentlich nur denkbar, wenn die Ukraine vom Westen im Stich gelassen wird und den Krieg verliert.
In Moskau rechnet man wohl damit, dass es – vorausgesetzt, der Krieg endet nicht mit der Rückeroberung der annektierten Gebiete durch die Ukraine – einfach einen langen Atem braucht, um die Sanktionen des Westens auszusitzen und die Beute zu verdauen. Russland ist ein riesiges und rohstoffreiches Land mit Atomwaffen; es kann nicht so schnell zu etwas gezwungen werden. Schon die Sowjetunion besetzte 1940 widerrechtlich die baltischen Staaten – wie im Hitler-Stalin-Pakt vorgesehen – und rückte sie bis 1990/1991 nicht mehr heraus. Der Westen erkannte dies nie an, akzeptierte es aber stillschweigend.
Kosovo wird leider nicht erwähnt, und dass in Ost-Timor ein Genozid stattgefunden hatte leider auch nicht.
Von China kann der Russe noch viel lernen.