Das Waadtländer Kantonsgericht hat das Strafmass gegen einen Mann bestätigt, der während des Geschlechtsverkehrs ohne Wissen seiner Partnerin das Kondom abgezogen hatte. Allerdings qualifizierte die zweite Instanz das Delikt nicht mehr als Vergewaltigung.
Der Mann war im Januar vom Strafgericht Lausanne wegen Vergewaltigung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Dieses Strafmass stütze das Kantonsgericht am Montag. Weil der Sex aber ohne Zwang stattfand, beurteilten die Richter das Vergehen des Mannes als Schändung.
Der Franzose und die Schweizerin hatten sich über die Smartphone-Applikation Tinder kennen gelernt. Beim zweiten Treffen kam es zum Geschlechtsverkehr, zunächst mit einem Präservativ, wie die Frau verlangt hatte.
Der Mann wollte danach der Frau in den Mund ejakulieren, was diese ablehnte. Stattdessen ging der Geschlechtsverkehr weiter. Die Schweizerin war sich dabei nicht bewusst, dass der Mann kein Kondom mehr trug.
Der Verurteilte schloss am Montag nicht aus, die Angelegenheit ans Bundesgericht weiterzuziehen. (sda)