Schweiz
Romandie

Waadtländer Kantonsgericht zu Sex ohne Kondom: «Stealthing» ist keine Vergewaltigung

Waadtländer Kantonsgericht zu Sex ohne Kondom: «Stealthing» ist keine Vergewaltigung

09.05.2017, 16:3309.05.2017, 16:43
Mehr «Schweiz»

Das Waadtländer Kantonsgericht hat das Strafmass gegen einen Mann bestätigt, der während des Geschlechtsverkehrs ohne Wissen seiner Partnerin das Kondom abgezogen hatte. Allerdings qualifizierte die zweite Instanz das Delikt nicht mehr als Vergewaltigung.

Der Mann war im Januar vom Strafgericht Lausanne wegen Vergewaltigung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Dieses Strafmass stütze das Kantonsgericht am Montag. Weil der Sex aber ohne Zwang stattfand, beurteilten die Richter das Vergehen des Mannes als Schändung.

Der Franzose und die Schweizerin hatten sich über die Smartphone-Applikation Tinder kennen gelernt. Beim zweiten Treffen kam es zum Geschlechtsverkehr, zunächst mit einem Präservativ, wie die Frau verlangt hatte.

Der Mann wollte danach der Frau in den Mund ejakulieren, was diese ablehnte. Stattdessen ging der Geschlechtsverkehr weiter. Die Schweizerin war sich dabei nicht bewusst, dass der Mann kein Kondom mehr trug.

Der Verurteilte schloss am Montag nicht aus, die Angelegenheit ans Bundesgericht weiterzuziehen. (sda)

Love Life! Die neue Anti-Aids-Kampagne des Bundes in Bildern

1 / 30
Love Life! Die neue Anti-Aids-Kampagne des Bundes in Bildern
«Partner wechselt. Safer Sex bleibt»: Mit diesem Slogan will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für das Risiko sexuell übertragbarer Infektionen sensibilisieren. Die Bilder dazu: Heiss! (Bild: Love Life)
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Sex

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
24 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
_stefan
09.05.2017 17:37registriert September 2015
Ich finde den Titel irreführend. Wenn man nicht den ganzen Text liest, könnte man meinen "Stealthing" sei legal.
Das Strafmass bleibt dasselbe. Der Unterschied ist nur, dass es als Schändung und nicht als Vergewaltigung verurteilt wird.
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
bernd
09.05.2017 17:30registriert Februar 2014
Gibt es auch eine Urteilsbegründung? Als juristischer Laie ist für mich der Tatbestand von Art. 191 (Schändung) hier irgendwie nicht unbedingt gegeben.

"Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Ist die Person in diesem Fall "urteilsunfähig" oder "zum Widerstand unfähig"? Oder müsste ein neuer Artikel für solche Fälle geschaffen werden?
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
Onyx
09.05.2017 17:20registriert Dezember 2014
Ich weiss nicht recht, was ich von dem Urteil halten soll. Einerseits ist es so, der Sex geschieht einvernehmlich. Andererseits ist es ein massiver Eingriff in die weibliche Privatsphäre und dies undglaublich heimtückisch.

Für mich ist es mindestens ein sexueller Übergriff. Ich weiss nicht, ob es überzogen wäre, es unter Vergewaltigung einzuordnen.

Dafür spricht, dass Männer begreifen müssen, dass wenn eine Frau zu Sex mit Kondom zustimmt, es nicht heisst, dass sie Sex ohne Kondom zustimmt. So gesehen ist es für mich eine eindeutige Vergewaltigung.
00
Melden
Zum Kommentar
24
Hände weg vom Steuer: Bundesrat erlaubt automatisiertes Fahren – die wichtigsten Punkte

Ab März 2025 wird in der Schweiz das automatisierte Fahren in mehreren Bereichen erlaubt. Das teilte das Bundesamt für Strassen ASTRA am Freitag mit. Konkret betreffen die neuen Regeln drei Punkte:

Zur Story