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Wer auf Facebook über den Chef lästert, darf fristlos entlassen werden

Wer auf Facebook über den Chef lästert, darf fristlos entlassen werden – unter Umständen

05.01.2018, 12:0005.01.2018, 12:25
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Das Bundesgericht hat die fristlose Entlassung einer Angestellten eines Waadtländer Betreibungsbüros bestätigt. Die Frau hatte ein Video auf Facebook gestellt, in welchem sie sich über ihren Vorgesetzten lustig machte.

Zudem hatte die entlassene Frau bei der Erfassung der Arbeitszeit geschummelt und sich in der Nichtraucher-Cafeteria einige Zigaretten gegönnt.

facebook frau
Vorsicht beim Lästern auf Facebook …Bild: shutterstock.com

Das Bundesgericht hält in einem am Freitag publizierten Urteil fest, die Veröffentlichung des Filmes auf Facebook stelle zusammen mit den anderen Verfehlungen auch nach fast 15 Dienstjahren einen ausreichend schweren Grund für eine fristlose Kündigung dar.

Hinzu komme, dass auf dem Video Angestellte erkennbar seien, die regelmässig Kontakt zur Öffentlichkeit hätten. Dies könne zu einer wenig schmeichelhaften Publizität führen, die sie nicht gesucht hätten. (sda)

Urteil 8C_800/2016 vom 12.12.2017

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