Die Verkehrskommission des Ständerats (KVF) will das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen nicht generell zulassen. Eine Motion aus dem Nationalrat mit dieser Forderung lehnt sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Das Rechtsvorbeifahren soll für flüssigeren Verkehr und mehr Platz auf der Strasse sorgen. Das Verbot des Rechtsüberholens jedoch, bei dem die Spur gewechselt wird, würde nach dem Willen des Nationalrats beibehalten.
Schon nach geltendem Recht sei das Rechtsvorbeifahren auf Einspurstrecken, Beschleunigungsstreifen und beim Kolonnenfahren erlaubt, schreibt die KVF in einer Mitteilung vom Dienstag. Generell erlauben will sie das Rechtsvorbeifahren wegen Sicherheitsbedenken aber nicht. Der Bundesrat wäre bereit, den Auftrag entgegenzunehmen. Er will mit den neuen Regeln für Rechtssicherheit sorgen. (sda)