Seit der Einführung der Fristenregelung ist es übliche Praxis, dass Frauen, die abtreiben möchten, zwei Beratungsgespräche beim Arzt vornehmen. Damit sollen der Tragweite der Entscheidung Rechnung getragen und eventuelle Unsicherheiten ausgeräumt werden.
Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, nehmen Ärzte in jüngster Zeit vermehrt Schwangerschaftsabbrüche nach nur einem Beratungsgespräch vor. Die gesetzliche Regelungen erlauben das: Laut Strafgesetzbuch ist bloss ein «eingehendes Gespräch» erforderlich.
Die Befürworter des vereinfachten Schwangerschaftsabbruchs verweisen dabei auf positive Studien aus Skandinavien und Grossbritannien.
Es gibt aber auch skeptische Stimmen: Thomas Eggimann, Generalsekretär der schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) etwa lehnt die sogenannte One-Stop-Methode ab. Es sei «absolut wichtig», dass zwischen der ersten Konsultation und der Einnahme der Abtreibungstabletten eine Bedenkzeit liege. (wst)
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