Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes will der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen und die Klimapolitik nach 2020 festlegen. Die SVP lehnt dies ab. Sie beantragt dem Rat, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten.
Die Grünen möchten diese an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, dem Parlament einen anderen Vorschlag zu unterbreiten. Sie fordern eine raschere Senkung der Treibhausgasemissionen. Folgt der Rat seiner Kommission und tritt auf die Vorlage ein, beginnt die Detailberatung.
Schon der Zweckartikel gibt zu reden. Aus Sicht des Bundesrates soll die Schweiz einen Beitrag dazu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad zu beschränken. Eine rechte Minderheit will diesen Passus streichen, eine linke Minderheit möchte als Ziel einen Temperaturanstieg von deutlich unter 2 Grad, möglichst 1.5 Grad im Gesetz verankern.
Noch umstrittener ist das Reduktionsziel. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Schweiz die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Die Reduktion soll zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland erreicht werden. Die Nationalratskommission folgte dem Bundesrat.
Allerdings entschied sie sich mit knapper Mehrheit dafür, überhaupt eine Inlandquote im CO2-Gesetz aufzuführen. Zur Debatte stehen eine Reduktion um 60 statt 50 Prozent ohne festgelegten Inlandanteil, ein Inlandanteil von 50 Prozent und von mindestens 75 Prozent.
Zu den Massnahmen gehört – wie bereits heute – die Sanierung von Gebäuden. Dafür sind die Kantone zuständig. Umstritten ist, ob sie für Neubauten und bestehende Bauten Gebäudestandards erlassen sollen, wie der Bundesrat es vorschlägt.
Weiter muss der Nationalrat entscheiden, was geschehen soll, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Der Bundesrat möchte für diesen Fall im Gesetz Grenzwerte vorsehen. Die Kommission will ihn lediglich ermächtigen, dem Parlament die Einführung eines Gebäudestandards zu beantragen.
Beim Verkehr sind ebenfalls Massnahmen geplant. Wie bisher sollen die Emissionsvorschriften für neue Autos schrittweise verschärft werden, im Gleichschritt mit der EU. Die Importeure müssen Vorgaben zu den durchschnittlichen CO2-Emissionen erfüllen. Importieren sie zu viele Autos mit hohem Ausstoss, müssen sie Sanktionen zahlen.
Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind seit 2013 verpflichtet, einen zunehmenden Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr zu kompensieren. Bisher war dieses Instrument auf die Kompensation im Inland ausgerichtet. Ab 2020 soll die zu kompensierende Emissionsmenge erhöht werden. Im Gegenzug könnten auch im Ausland erbrachte Reduktionsleistungen angerechnet werden.
Der Anteil der CO2-Emissionen, der kompensiert werden muss, kann bis auf 90 Prozent erhöht werden. Nach dem Willen des Bundesrates sollen mindestens 15 Prozent in der Schweiz kompensiert werden, die Kommission will den Inlandanteil auf 20 Prozent festlegen. Die Massnahme verteuert den Benzinpreis.
Die Kommission will den Aufschlag auf den Liter Treibstoff aber begrenzen, und zwar auf maximal 8 Rappen. Eine Minderheit will den Preisaufschlag bei 5 Rappen deckeln, andere Minderheiten schlagen einen Deckel bei 12, 13 oder 20 Rappen vor. Der Entwurf des Bundesrates sieht keine Deckelung vor.
Teurer wird auch das Heizöl. Hier ist der Maximalsatz für die CO2-Abgabe auf Brennstoffen umstritten. Der Bundesrat möchte diesen von 120 auf 210 Franken pro Tonne CO2 erhöhen. Heute wird ein Teil der Gelder für Gebäudesanierungen verwendet. Diese Teilzweckbindung der Abgabe soll nach dem Willen des Bundesrates 2025 auslaufen.
Die Nationalratskommission möchte sie bis 2030 verlängern. Bis zum Auslaufen des Programms soll ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe für Gebäudesanierungen eingesetzt werden, maximal 450 Millionen Franken.
Schliesslich steht eine CO2-Abgabe auf Tickets für Flüge ab Schweizer Flughäfen zur Diskussion. Der Bundesrat sieht das nicht vor, und auch die Kommission hat sich dagegen ausgesprochen, allerdings mit knapper Mehrheit. Minderheiten schlagen eine Abgabe zwischen 12 und 30 Franken für Flüge in EU-Länder sowie zwischen 30 und 48 Franken für Flüge in andere Länder vor. Die Höhe soll von der Flugdistanz und der Anzahl der beförderten Passagiere abhängen. (sda/vom))