(tog)
Die Zürcher Stadtpolizei hat einen «Guckloch»-Fahrer der übleren Sorte erwischt. Die Staatsanwaltschaft wird sich mit seiner unzureichenden Eiskratztätigkeit beschäftigen müssen.
Es ist kalt. Füdlikalt. Bei den Temperaturen, die zurzeit in der Schweiz herrschen, mag sich niemand wirklich gross draussen anstrengen. Schon gar nicht Autofahrerinnen und Autofahrer, die am Morgen früh die Frontscheiben enteisen dürfen. Sie müssen es aber. Denn so will es die Vernunft und das Gesetz.
Diese Grundregel hat am Freitagmorgen ein Autofahrer nicht befolgt. Er oder sie stieg heute früh in den Mercedes, ohne sich um den Eis und den Schnee auf der Karre zu kümmern. Das sah dann von …