Rechtsvorbeifahren ist nicht gleich Rechtsüberholen. Freigegeben wird lediglich das vorsichtige Rechtsvorbeifahren an Autos, die auf der Überholspur langsamer unterwegs sind. Mit dieser Neuerung kann laut dem Bund die Strassenfläche besser genutzt werden. Ausserdem werden dadurch Fahrstreifenwechsel reduziert, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirke.
Da bei Unfällen auf den Autobahnen die Ambulanzen und Polizei oft Mühe haben, zwischen den stehenden Autos hindurch zum Unfallort zu gelangen, soll neu die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse rechtlich verankert werden. Diese Vorschrift gilt für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen: Fahrzeuge sollen bei Schritttempo und kurz vor dem Stillstand eine freie Gasse bilden für Sanität, Polizei und Feuerwehr, und zwar zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen.
Dies betrifft den Verkehr im Vorfeld eines Spurabbaus – zum Beispiel als Folge einer Baustelle: Das sogenannte Reissverschlussprinzip soll per Verordnung rechtlich verankert werden. So kann die Strasse besser ausgelastet und der Verkehrsfluss verbessert werden.
Diese Fahrzeuge sollen auf der Autobahn künftig mit 100 Kilometer pro Stunde statt wie bisher nur mit 80 unterwegs sein dürfen. Davon betroffen sind zum Beispiel Wohnwagen-Gespanne oder Personenwagen mit Pferdeanhängern. Massgebend – insbesondere betreffend Gewicht des Anhängers – bleiben die Angaben im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs.
National- und Ständerat haben schon letztes Jahr grünes Licht gegeben, jetzt hebt der Bundesrat das Verbot des Alkoholverkaufs und -ausschanks auf den Raststätten des Nationalstrassennetzes auf. Nicht davon betroffen sind die Rastplätze: Dort ist es nach wie vor verboten, Alkohol zu verkaufen und auszuschenken.
Velofahrer sollen künftig auf einer Kreuzung trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen, wenn dies entsprechend signalisiert ist. Bei einem mehrjährigen Versuch in Basel hat sich diese Regelung bewährt, so dass sie jetzt ins Verkehrsrecht aufgenommen werden soll.
Kindern im primarschulpflichtigen Alter soll es erlaubt werden, mit der gebotenen Vorsicht auf dem Trottoir Velo zu fahren. Damit will der Bundesrat die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden mit der geringsten Erfahrung erhöhen.
Zur Förderung der Elektromobilität soll ein Symbol in die Signalisationsverordnung aufgenommen werden, das Parkfelder für E-Fahrzeuge anzeigt. Zudem soll der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» auf alle Fahrzeuge ausgedehnt werden. Das bedeutet, dass Gemeinden und Kantone unter anderem auch auf Parkplätzen für Motorräder Gebühren erheben dürfen, wenn sie dies wollen.
Die Vernehmlassung zu diesen Anpassungen beginnt am 10. Oktober 2018 und dauert bis zum 25. Januar 2019.
(aeg)