meist klar
DE | FR
Schweiz
Klima

Die KlimaSeniorinnen blitzen vor Bundesgericht ab

Die KlimaSeniorinnen blitzen vor Bundesverwaltungsgericht ab

07.12.2018, 12:0008.12.2018, 08:57
Mehr «Schweiz»
Klimaseniorinnen
Die KlimaSeniorinnen.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) musste auf das Schreiben der KlimaSeniorinnen nicht eintreten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde des Vereins und von vier Mitgliedern abgewiesen.

In ihrem Schreiben vom Oktober 2016 an den Bundesrat rügten die KlimaSeniorinnen verschiedene Unterlassungen der Behörden im Bereich des Klimaschutzes. Sie forderten deshalb zusätzliche Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen einzuleiten und rechtsetzende Erlasse in die Wege zu leiten.

Die KlimaSeniorinnen stützten sich mit ihrem Begehren auf einen Artikel im Verwaltungsverfahrensgesetz. Die entsprechende Regelung sieht vor, dass jede Person, die ein schutzwürdiges Interesse hat, von einer Behörde verlangen kann, eine widerrechtliche Handlung einzustellen oder zu unterlassen, beziehungsweise die Folgen davon zu beseitigen. Vorausgesetzt ist, dass sich dieses Handeln auf öffentliches Recht stützt.

Mit diesem rechtlichen Verfahren versuchten die KlimaSeniorinnen die Behörden dazu zu verpflichten, zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu treffen. Die Seniorinnen rügten, dass die Bundesbehörden die ihnen gegenüber bestehenden Schutzpflichten nicht erfüllten.

Um ein solches Handeln, beziehungsweise eine entsprechende Verfügung verlangen zu können, bedarf es als Vorbedingung unter anderem einer Betroffenheit, die über jene der Allgemeinheit ausgeht. Damit sollen sogenannte Popularbeschwerden ausgeschlossen werden.

Keine besondere Betroffenheit

Die aus der ganzen Schweiz stammenden Seniorinnen hatten diese besondere Betroffenheit damit begründet, dass die Versäumnisse im Klimaschutz zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden führten. Und vor allem ältere Frauen seien aus physiologischen Gründen einem viel höheren Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt.

Diese Argumentation lässt das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht gelten. In einem am Freitag publizierten Urteil kommt das Gericht zum Schluss, dass Seniorinnen nicht die einzige Bevölkerungsgruppe seien, die von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen seien.

Die Folgen seien für alle Menschen, Tiere und Pflanzen spürbar. Insofern bestehe keine besondere Beziehungsnähe der Seniorinnen. Das UVEK, das den Fall behandelte, habe deshalb nicht auf das Begehren der KlimaSeniorinnen eintreten müssen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-2992/2017 vom 27.11.2018) (aeg/sda)

15-Jährige streikt, um die Zukunft zu retten

Video: srf

[12.03.2018, dhr] Klimaerwärmung

Alle Storys anzeigen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
2
Brand zerstört ehemaliges Bauernhaus in Lüterswil SO

Ein Brand hat ein ehemaliges Bauernhaus am Montagmorgen in Lüterswil SO zerstört. Die Bewohner konnten das als Wohnhaus genutzte Gebäude rechtzeitig verlassen und blieben unverletzt. Die Polizei klärt die Brandursache ab.

Zur Story