Ein französisches Gericht hat eine Frau zu einer Haftstrafe verurteilt, weil sie sich fälschlicherweise als Opfer der Pariser Terroranschläge ausgegeben hatte. Die 24-Jährige wollte durch den Schwindel Entschädigungszahlungen erschleichen.
Zu diesem Schluss kam am Montagabend ein Strafgericht in Versailles bei Paris. Die Frau wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Zudem muss die Arbeitslose die symbolische Summe von einem Euro an einen Fonds für Terroropfer zahlen.
Die Frau hatte sich einen Monat nach den Terroranschlägen vom November 2015, bei denen 130 Menschen getötet wurden, mit einem bandagierten Arm auf einer Polizeiwache gemeldet und angegeben, sie sei bei dem Anschlag von Dschihadisten auf die Pariser Bar «Carillon» verletzt worden. Zudem habe sie ihre Kreditkarte und ihr Mobiltelefon verloren.
Die Polizisten schöpften Verdacht, weil die Frau von einer Explosion in der Bar sprach; die Täter hatten die Bar aber mit automatischen Feuerwaffen überfallen. Das von ihr vorgelegte Foto der Armverletzung war, wie sich herausstellte, aus dem Internet heruntergeladen. Das ärztliche Attest war gefälscht. (sda/afp)