Der Nationalrat will das Referendumsrecht auf Bundesebene nicht auf die Gemeinden ausweiten. Er hat am Donnerstag einer parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben. Damit ist das Anliegen vom Tisch.
Der Solothurner CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt wollte das Referendumsrecht in der Bundesverfassung ergänzen. Demnach sollten nicht nur 50'000 Stimmberechtigte, sondern auch 200 Gemeinden aus fünfzehn Kantonen oder acht Kantone innerhalb von hundert Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses einen Urnengang erzwingen können.
In sieben Kantonen existiert bereits ein Gemeindereferendum. In Baselland, Graubünden, Luzern, Solothurn, Zürich, im Jura und Tessin können die Gemeinden das Referendum gegen Kantonserlasse ergreifen und so das Volk für eine Abstimmung an die Urne bitten.
Die Erfahrungen zeigten, dass das Instrument nicht exzessiv angewendet werde, sagte Müller-Altermatt. Anderswo seien die Gemeinden immer mehr reine Vollzugsorgane von Bund und Kantonen. Dabei sei die Gemeindeautonomie ein tragender Pfeiler der föderalen Schweiz. «Die Gemeinden sind am nächsten bei den Bürgern.»
Zu viele offene Fragen
Eine Mehrheit der grossen Kammer äusserte staatspolitische Bedenken. Demnach wäre es insbesondere problematisch, wenn das vorgeschlagene kommunale Referendumsrecht ein Recht der Exekutive würde und folglich der Gemeinderat und nicht die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament über das Ergreifen des Referendums entscheiden könnte. Die bestehenden Instrumente reichten aus, um Anliegen von Gemeinden Gehör zu verschaffen, lautete der Tenor.
Eine linke Minderheit verwies hingegen darauf, dass der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachten müsse, diesen Grundsatz aber zunehmend verletze. Zudem dürfe das «demokratiebelebende Potenzial» eines Gemeindereferendums nicht unterschätzt werden.
Der Nationalrat lehnte die parlamentarische Initiative schliesslich mit 126 zu 51 Stimmen ab. Nur die SP stimmte geschlossen zu. (sda)
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