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Bedingte Freiheitsstrafe für Hooligan wegen demoliertem Polizeiauto

Bedingte Freiheitsstrafe für Hooligan wegen demoliertem Polizeiauto

14.08.2017, 17:19
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Um diese Szenen geht es.Video: YouTube/defensiva hominum

Der erste Akteur der Randale vom April 2016 nach dem Fussballspiel FCB-FCZ ist der Sachbeschädigung und des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen worden: Das Baselbieter Strafgericht gab dem heute 20-jährigen Aargauer eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten.

Nach dem Match im Basler St. Jakobs-Stadion war es zu schweren Ausschreitungen gekommen, bei denen neun Polizisten sowie weitere Personen verletzt worden waren. Im Zuge diverser Sachbeschädigungen waren auch mehrere Polizeifahrzeuge schwer beschädigt worden. Der schwere Fall von Randale hatte landesweit Schlagzeilen gemacht.

Der Angeschuldigte war damals in einer gut 60-köpfigen Gruppe Vermummter vom Stadion zu einem als solchen erkennbaren Polizeiauto gegangen, das vor der benachbarten St. Jakobshalle auf Boden von Münchenstein BL parkiert war. Rund 30 der Vermummten demolierten dieses und zündeten es an, was ein Überwachungsvideo dokumentiert.

Ausreden

An einem Stein im zerstörten Polizeiauto fand man die DNA des Mannes. Vor dem Gericht erklärte er nun seine Tat mit einer emotionalen Ausnahmesituation: Er habe kurz zuvor gesehen, wie ein Polizist einem Mann mit Gummischrot ins Gesicht geschossen hatte, und sei deswegen «extrem hässig» gewesen.

Dass er sich nur zum Selbstschutz nicht allein vom Stadion wegbewegt haben will, nahm ihm die Vorsitzende des Dreiergerichtes aber nicht ab, zumal er vermummt war. Wie die Staatsanwältin hielt sie fest, dass er diesen Mob nie verliess, selbst als unübersehbar wurde, dass es zu Delikten kommt - das war unbestritten Landfriedensbruch.

Für die Präsidentin war klar: «Sie sind ein Hooligan», und «nicht ein normaler Fan». Er habe bloss sieben Monate nach Ablauf einer Jugendstrafe im Fan-Umfeld wieder delinquiert. Die bedingte Strafe sei nun seine «letzte Chance, nicht in die Kiste zu kommen». Mangels Einsicht erhöhte das Gericht die Probezeit auf das Maximum von vier Jahren.

Allein bezahlen

Das auf 92'000 Franken bezifferte zerstörte Polizeiauto bleibe an ihm allein hängen, weil keiner der anderen erwischt wurde und er willentlich Mittäter gewesen sei, nicht nur Mitläufer. So erfahre er «die volle Härte des Gesetzes», weil er für den gesamten Schaden geradestehen müsse. Sein Steinwurf habe zudem quasi das «Fenster geöffnet» für jenen, der einen Feuerwerkskörper ins Autoinnere warf.

Gemäss Bundesgerichtspraxis liege ein grosser Schaden vor und damit qualifizierte Sachbeschädigung, weshalb eine Freiheitsstrafe nötig sei. Bei einem Strafrahmen von einem bis fünf Jahren bekam er 16 Monate. Die Staatsanwältin hatte 14 Monaten beantragt mit drei Jahren Bewährung. Angerechnet werden 46 Tage Untersuchungshaft.

Die Verteidigerin redete die Sachbeschädigung klein: Keinerlei Quittungen lägen vor für ein gekauftes Polizeiauto samt Ausstattung, und es sei offen, ob auch eine Reparatur möglich gewesen wäre. Und beim Fackelwurf ins Auto sei er schon nicht mehr dort gewesen. Sie forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen, bedingt auf zwei Jahre.

Die Schadenersatzforderung des Kantons verwies das Gericht am Ende auf den Zivilweg, weil sie zu ungenau beschrieben sei für die direkte Anerkennung im Strafgerichtsurteil. Die Verfahrenskosten von insgesamt gut 12'000 Franken gehen zu seinen Lasten, ebenso seine Anwältin.

Verfahren in Basel-Stadt

In der FCB-Fanszene will sich der junge Mann, der noch bei den Eltern wohnt, nur etwa ein halbes bis ein Jahr bewegt haben. Er würde übrigens selbst dann keine weiteren Randalierer verraten, wenn er welche kennen würde. Als aktuelle Hobbies gab er unter anderem Krafttraining und Kampfsport an.

In Basel-Stadt, auf dessen Boden das St.Jakob-Stadion steht, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, weshalb zum Stand der Verfahren nicht zu erfahren ist. Gegen 20 Personen sind laut Staatsanwaltschaft im Visier, wovon ein Teil Strafbefehle erhalten und der Rest angeklagt werden soll.

Eingestellt worden ist derweil das Verfahren gegen einen Polizisten wegen des besagten Gummischrotschusses, der eine Person auf der Stadion-Eventplattform am Auge verletzt hatte. Für diesen Mitteleinsatz habe es konkrete Rechtfertigungsgründe gegeben.

Erfolglos beantragte der Angeschuldigte im Übrigen zu Prozessbeginn, neben der Öffentlichkeit auch die Medien von Teilen der Verhandlung auszuschliessen. Er sah seine soeben begonnene Lehre durch eine mögliche Identifikation wegen Medienberichten in Gefahr. Das Gericht lehnte ab mit Verweis auf ein grosses Interesse der Öffentlichkeit. (sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ujay
14.08.2017 18:05registriert Mai 2016
Unverständlich der viel zu lasche Einsatz von Gummigeschossen einer völlig unterbesetzten Polizeitruppe. Schön dass wenigstens einer der Intelligenzbolzen erwischt wurde und für den Sachschaden aufkommen muss. Dabei fällt immer wieder die weinerlichkeit dieser Hools auf. Auf Aktion folgt Gegenaktion und die darf auch von staatlicher Seite mindestens so brutal sein wie die dieser Einzeller.
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