Die Crew war nicht verantwortlich für den Absturz eines Super-Puma-Helikopters Ende September 2016 auf dem Gotthard-Pass. Zu diesem Ergebnis kommt der militärische Untersuchungsrichter in seinem Schlussbericht. Beim Absturz waren die zwei Piloten ums Leben gekommen.
Die Untersuchungen hätten ergeben, dass kein «strafrechtlich relevantes Verhalten der Piloten» vorliege, teilte die Militärjustiz am Donnerstag mit. Auch der Loadmaster habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Es bestehe kein Hinweis, dass sein Verhalten zum Unfall geführt haben könnte.
Obwohl der Helikopter in einem Gebiet landete und startete, das von zahlreichen Freileitungen durchzogen wird, habe die Crew «die geltenden Vorschriften für Landungen in kabelverseuchtem Gebiet» eingehalten. Auch die Flug- und Landevorbereitungen seien standard- und vorschriftsmässig durchgeführt worden.
Der Untersuchungsrichter stellte deshalb den Antrag, das Verfahren einzustellen. Der zuständige Kommandant habe diesem Antrag stattgeben. Damit sei das Verfahren abgeschlossen.
Der Super-Puma der Schweizer Armee war am 28. September kurz nach dem Start rund 50 Meter vom Gotthard-Hospiz entfernt abgestürzt. Er hatte eine Delegation der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit vier französischen Offizieren und mehreren Schweizer Begleitern zur Besichtigung einer militärische Anlage auf den Gotthard geflogen.
Kurz nachdem die Passagiere den Helikopter verlassen hatten, kam es zum Absturz. Der Helikopter hatte ein Stromkabel berührt. Die beiden Piloten kamen bei dem Absturz ums Leben. Der mitfliegende Loadmaster überlebte den Unfall verletzt. (aeg/sda)