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Super-Puma-Absturz am Gotthard: Piloten waren nicht Schuld

Super-Puma-Absturz am Gotthard: Piloten waren nicht Schuld

22.11.2018, 10:1322.11.2018, 10:38
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Die schwersten Unfälle der Schweizer Luftwaffe der letzten Jahre

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Die schwersten Unfälle der Schweizer Luftwaffe der letzten Jahre
28. September 2016: Ein Helikopter der Schweizer Armee stürzt beim Gotthard ab. Zwei Piloten kommen ums Leben, eine Person wird verletzt.
quelle: epa/keystone / ti-press / samuel golay
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Die Crew war nicht verantwortlich für den Absturz eines Super-Puma-Helikopters Ende September 2016 auf dem Gotthard-Pass. Zu diesem Ergebnis kommt der militärische Untersuchungsrichter in seinem Schlussbericht. Beim Absturz waren die zwei Piloten ums Leben gekommen.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass kein «strafrechtlich relevantes Verhalten der Piloten» vorliege, teilte die Militärjustiz am Donnerstag mit. Auch der Loadmaster habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Es bestehe kein Hinweis, dass sein Verhalten zum Unfall geführt haben könnte.

Obwohl der Helikopter in einem Gebiet landete und startete, das von zahlreichen Freileitungen durchzogen wird, habe die Crew «die geltenden Vorschriften für Landungen in kabelverseuchtem Gebiet» eingehalten. Auch die Flug- und Landevorbereitungen seien standard- und vorschriftsmässig durchgeführt worden.

Der Untersuchungsrichter stellte deshalb den Antrag, das Verfahren einzustellen. Der zuständige Kommandant habe diesem Antrag stattgeben. Damit sei das Verfahren abgeschlossen.

Der Super-Puma der Schweizer Armee war am 28. September kurz nach dem Start rund 50 Meter vom Gotthard-Hospiz entfernt abgestürzt. Er hatte eine Delegation der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit vier französischen Offizieren und mehreren Schweizer Begleitern zur Besichtigung einer militärische Anlage auf den Gotthard geflogen.

Kurz nachdem die Passagiere den Helikopter verlassen hatten, kam es zum Absturz. Der Helikopter hatte ein Stromkabel berührt. Die beiden Piloten kamen bei dem Absturz ums Leben. Der mitfliegende Loadmaster überlebte den Unfall verletzt. (aeg/sda)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ARoq
22.11.2018 11:40registriert September 2014
Zusammengefasst: Die Crew hat das Kabel nicht gesehen, ist aber nicht schuld daran.
Verstehe ich das richtig?
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Hans Jürg
22.11.2018 13:14registriert Januar 2015
"habe die Crew «die geltenden Vorschriften für Landungen in kabelverseuchtem Gebiet» eingehalten. Auch die Flug- und Landevorbereitungen seien standard- und vorschriftsmässig durchgeführt worden."

Also wenn die Vorschriften und Standards eingehalten wurden und trotzdem ein Unfall geschehen ist, müsste man diese Standards und Vorschriften doch zumindest hinterfragen und überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
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Zap Brannigan
22.11.2018 12:46registriert März 2017
Die Militärjustiz nur nur untersucht, ob sich die Crew an die Vorschriften und Abläufe gehalten oder durch Unterlassungen (militär)juristisch strafbar gemacht hat.
Unfälle können auch passieren, auch wenn alle Vorschriften und Verfahren eingehalten werden. Solange etwas fliegt, kann es auch runterfallen.
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