Alles nahm seinen Anfang, als der amerikanische Kongress 1986 ein Gesetz über den freien Zugang zu Luftfahrzeugen («Air Carrier Access Act») erliess. Die Absicht dahinter war und ist nobel: Es sollte Hürden für körperlich und mental eingeschränkte Personen beseitigen, ungestört am Flugverkehr teilzunehmen.
Daraus geht under Anderem hervor, dass Tiere, die eine unterstützende Funktion übernehmen, mit ins Flugzeug gelassen werden MÜSSEN. Und zwar gratis. Diese Unterstützung ist mal offensichtlicher – Blindenhunde – mal, sagen wir ... weniger. Offiziell, um die Angst vor dem Fliegen zu überwinden, lassen sich zahlreiche Amerikaner nämlich ein ‹Emotionales Support Tier› verschreiben.
Zwar muss ein anerkannter Therapeut oder Psychiater die Notwendigkeit des Tieres zertifizieren ... doch werden diese Zertifikate für günstig Geld im Internet verkauft. Drei bis vier Multiple-Choice-Fragen und zack. Auch findet man im Internet schöne Westen für Hunde und andere Tiere, die auffällig mit «Emotional Support Animal» angeschrieben sind.
Damit am Gate dann auch ganz sicher niemand auf die Idee kommt, das Bedürfnis des Kunden anzuzweifeln.
Dabei wäre das in vielen Fällen gar nicht nötig. Gemäss offizieller Richtlinien mancher Airlines reicht es schon aus, glaubwürdig genug die Notwendigkeit zu beteuern. Intern wird den Stewardessen von ihren Vorgesetzten allerdings sowieso davon abgeraten, die Passagiere auf das Tier anzusprechen – aus Angst vor möglichen Diskriminierungsklagen.
Diese Zertifikate haben übrigens nicht nur den Vorteil von Gratis-Flügen fürs Tier. Auch um Haustierverbote in Mietverträgen kommt man dank dieser Antidiskriminierungsklausel oft herum.
Na dann guck mal was passiert, wenn man der menschlichen Kreativität freien Lauf lässt:
Wenigstens wurden nach 2008 Spinnen und Reptilien verboten. Zur Erleichterung aller:
In Europa, beziehungsweise in der Schweiz beruht die Zulassung eines Tieres als Support Animal auf dessen Ausbildung. Diese ist bislang nur für Blindenhunde auf nationaler Ebene anerkannt. Können die Fähigkeiten nachgewiesen werden, fliegt das Tier gratis, muss sich aber an die Regeln halten, die auch für alle anderen tierischen Begleiter gelten – auf dem Schoss oder einem Sitz sitzen diese garantiert nicht! Einzelne Airlines zeigen sich bisweilen sogar gegenüber Emotional Support Animals kulant. Allerdings muss dort nicht nur das Testat des Psychiaters vorgelegt werden, sondern sogar die Notwendigkeit für den spezifischen Flug bewiesen. Ausnahmen existieren des weiteren für Flüge nach/aus Amerika: Hier gelten die amerikanischen Richtlinien.