Der sogenannte «Islamische Staat» ist auf dem Rückzug; sein selbstproklamiertes Kalifat schrumpft. Nun scheinen sich die Gotteskrieger auch noch von ihren wenig menschenfreundlichen Prinzipien zu verabschieden: Ausgerechnet die Vollverschleierung von Frauen, die die Fanatiker in ihrem Herrschaftsbereich sonst erbarmungslos durchsetzen, ist in Mosul von der «IS»-Spitze verboten worden – allerdings nur in der direkten Umgebung von Sicherheitseinrichtungen und militärischen Hauptquartieren.
Der Grund für die ungewöhnliche Massnahme: Mehrere zum Teil hochgestellte «IS»-Kämpfer sollen in letzter Zeit durch Attentate umgebracht worden sein, die durch vollverschleierte Frauen ausgeführt wurden. Das berichtet die englischsprachige Ausgabe des iranischen Online-Portals «Alalam News Network».
Nikab und Burka, die extremsten Formen der religiösen Verschleierung, sind im Irak und in Syrien eigentlich nicht üblich; der Nikab wird eher in Saudi-Arabien und in den Golfstaaten getragen, während die Burka in Afghanistan und Teilen Pakistans dominiert. In den Gebieten, die der «IS» erobert hat, müssen sich Frauen aber unter Androhung von drakonischen Strafen von Kopf bis Fuss verschleiern.
Kein Wunder, dass viele Frauen in Gebieten, die der islamistischen Terrormiliz wieder entrissen wurden, die verhassten Kleidergefängnisse demonstrativ verbrannt haben:
Die verbotsfreudigen «IS»-Islamisten, für die auch Rauchen, Tanzen, Satellitenschüsseln, ausländische TV-Programme und private Internet-Anschlüsse «haram» (verboten) sind, haben übrigens unlängst noch in einem ganz anderen Bereich zugeschlagen: In der ostsyrischen Provinz Deir ez-Zor hat ein Gericht der Terrormiliz Fussball-Schiedsrichter verboten. Diese würden nämlich FIFA-Regeln «in Verletzung der Gebote Allahs» anwenden, berichtet die britische Zeitung «The Independent».
Laut der in Grossbritannien ansässigen «Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte» sollen die Islamisten auch Regeln aufgestellt haben, wie Spieler Sharia-konform für erlittene Verletzungen kompensiert werden können. So soll ein verletzter Fussballer vom Täter eine Entschädigung verlangen oder sich an ihm rächen können. (dhr)