Der Vierfachmord von Rupperswil beschäftigt die Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei auch sechs Wochen nach der Tat fast Tag und Nacht. «Die Ermittlungen der Sonderkommission laufen nach wie vor auf Hochtouren», sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage der az. Die Sonderkommission umfasst gemäss «NZZ am Sonntag» 35 Personen.
Vergangene Woche wurde zudem bekannt, dass die Ermittler allenfalls Unterstützung vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen erhalten könnten. Denn, so bestätigte die Staatsanwaltschaft Medienberichte, man habe Kontakt zur Redaktion der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» aufgenommen. In der Sendung werden ungelöste Kriminalfälle gezeigt – in der Hoffnung, dass daraufhin aus der fernsehschauenden Bevölkerung wertvolle Hinweise eingehen. Ob der Fall Rupperswil aber tatsächlich ausgestrahlt werde, sei noch unklar, hiess es vor Wochenfrist.
Wie gross stehen die Chancen dafür tatsächlich? Ein Blick auf die Website der ZDF-Sendung zeigt: In der nächsten Ausgabe vom 10. Februar wird dies noch nicht der Fall sein. Sechs Fälle werden thematisiert: Eine 89-Jährige, die um viel Geld betrogen wurde; eine verschwundene Ehefrau; ein Paket mit gefährlichem Inhalt; ein Trickdieb, der mit Uhren im Wert von 400'000 Franken davonkam und zwei Männer, die eine vermögende Witwe überfallen, gefesselt und geknebelt haben. Ein Vierfachmord in einem Schweizer Dorf wird hingegen nicht aufgeführt.
Auf Nachfrage der az lässt die «Aktenzeichen»-Redaktion über Sprecherin Margrit Preiss bestätigen, dass in der Sendung vom 10. Februar zu Rupperswil «nichts drin» sei. Preiss betont aber: «Noch nicht.»
Klar ist zudem: Einen grossen Fall wie jenen von Rupperswil würde die Redaktion kaum mit einem kurzen Hinweis abhandeln, sondern in einem Film zeigen. Für eine solche Produktion benötigen die Fernsehmacher eine längere Vorbereitungszeit für Recherche, Konzeption, Dreh, Schnitt und Vertonung. Ein Ausstrahlungstermin im März erscheint daher unwahrscheinlich, denkbar wäre eher ein Sendetermin im Frühsommer.
Diese Beurteilung deckt sich mit den Informationen, die die Aargauer Staatsanwaltschaft momentan dazu gibt. Fiona Strebel sagt: «Nach ersten Kontakten mit der Redaktion hat sich gezeigt, dass ein Beitrag über den Fall Rupperswil eher ein langfristiges Projekt wäre.»
Die Bedingungen, die ein Fall erfüllen muss, um in «Aktenzeichen XY» thematisiert zu werden, sind klar festgelegt. So werden nur sogenannte Kapitalverbrechen aufgenommen, sprich: Mord, Sexualdelikte, Raub, schwere Betrugsfälle. Behörden können sich zwar jederzeit mit einem Fall an die Redaktion wenden, zum Teil geht die Redaktion auch auf die Ermittler zu. Ausgestrahlt werden darf aber erst, wenn die Ermittler «mit herkömmlichen Mitteln» nicht mehr weiterkommen. «Kein einziger Fall geht über den Bildschirm, der nicht den offiziellen Auftragsstempel von Polizei und Staatsanwaltschaft trägt», heisst es auf der Website.
Eine andere Frage, die von az-Lesern immer wieder aufgeworfen wurde, ist jene nach der «Spur nach Wohlen». Recherchen von Tele M1 hatten gezeigt, dass sich am Tag der Tat zwei Unbekannte in einer Apotheke mit Schnittverletzungen behandeln liessen. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch kürzlich im «Blick» klar, dass es «keine Anhaltspunkte» dafür gebe, «dass die dort behandelten Personen in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt von Rupperswil stehen».
(aargauerzeitung.ch)