Schweiz
Fall Rupperswil

Fall Rupperswil: Eine Frage und 9 Fakten zu Thomas N.

Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht an der Pressekonferenz vom 13.05.2016 zum Vierfachmord in Rupperswil.
Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht an der Pressekonferenz vom 13.05.2016 zum Vierfachmord in Rupperswil.Bild: AP/KEYSTONE

Haben Fahnder im Graubereich ermittelt? Eine grosse Frage plus 9 Fakten zu Thomas N. 

Wie kamen die Ermittler Thomas N. auf die Spur? Zwei mögliche Methoden, eine Stellungnahme des Oberstaatsanwalts und eine Übersicht über die Fakten zum Vorleben des Vierfachmörders.
21.05.2016, 13:3421.05.2016, 13:34
Mario Fuchs / az

Wie die Ermittler Thomas N. genau auf die Spur kamen, erklären diese nicht. Der leitende Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht betonte wiederholt, über die bereits bekannten Informationen hinaus werde man keine weiteren Angaben zu Ermittlungsmethoden und Vorgehensweise machen. Der Grund: Potenziellen Straftätern sollen in den Medien nicht lesen, was sie alles beachten müssen, um nicht erwischt zu werden.

Dennoch haben zuletzt verschiedene Medien Fragen zur Ermittlungstaktik gestellt, etwa zur Rasterfahndung via Handyantenne oder zur Auswertung der DNA-Probe des Täters. Der «Tages-Anzeiger» wies darauf hin, dass ein rückwirkender Antennensuchlauf, mit dem Bewegungsprofile aller zur Tatzeit in der Umgebung eingeloggten Mobiltelefonbesitzer erstellt werden können, ein rechtlich umstrittenes Mittel sei. Gemäss Bundesgericht darf die Methode aber «bei schweren Delikten» angewendet werden, wenn die Zahl der so erhobenen Verdächtigen «voraussichtlich klein ist».

Mörder-DNA illegal ausgewertet?

Noch immer ist unklar, wie die Polizei dem Täter auf die Schliche kam. Haben die Ermittler legale Grenzen überschritten? Video: © TeleM1

Recherchen der az in Sachen DNA-Fahndung zeigen zudem, dass die Staatsanwaltschaft zumindest darüber nachgedacht hatte, die Probe des Verdächtigen Thomas N. in Holland genauer analysieren zu lassen. Dadurch hätten wertvolle Daten erhoben werden können. Da eine solche Auswertung in der Schweiz aber untersagt ist, hätte die Probe vor Gericht kaum als Beweis gezählt.

Oberstaatsanwalt Umbricht sagt auf Anfrage dazu: «Wir halten fest, dass die Staatsanwaltschaft wie auch die Kantonspolizei kein Interesse hat und kein Interesse haben kann, Beweismittel zu erarbeiten, die in einem Strafprozess nach Massgabe der einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung vor Gericht nicht verwendet werden können.»

Rupperswil: Der Vierfachmörder war jahrelang Junioren-Trainer

Thomas N. vergewaltigte den jüngeren Sohn, bevor er in Rupperswil eine ganze Familie sowie die Freundin eines Sohnes bestialisch tötete. Beim Seetaler Fussballverein fiel er jedoch nie auf. Video: © Tele M1

Was man zu Thomas N. gesichert weiss

Jetzt auf

Die Kantonspolizei hatte den Vierfachmörder von Rupperswil am Donnerstag, 12. Mai, in der Aarauer Innenstadt verhaftet. Er war sofort geständig. Diese neun Fakten sind über Thomas N. bekannt:

  • 33-jährig, ledig
  • Wohnhaft in Rupperswil, in einem Haus mit seiner Mutter, nur 500 Meter vom Tatort entfernt, aktuell jedoch in Untersuchungshaft.
  • Erlangte 2003 an der Neuen Kantonsschule Aarau die Matur in den Hauptfächern Geistes- und Sozialwissenschaften.
  • Als Student gemeldet. Soll im Freundeskreis von Medizinpraktika berichtet haben, ohne nähere Angaben zu machen, wo er diese absolviert oder wo er studiert.
  • Der Vater war ein hoher Beamter beim Kanton und sein Vorbild. Er erlitt im Jahr 2011 mit 58 Jahren einen tödlichen Herzinfarkt.
  • Tätig als Mannschaftskoordinator der Seetal Selection, einem Verbund der Juniorenmannschaften des FC Seengen und des FC Sarmenstorf. Trainierte bis vor drei Jahren die C-Junioren und wechselte dann auf eigenen Wunsch ins Koordinationsamt
  • Vereinskameraden beschreiben ihn als ausgezeichneten Fussballfachmann und begabten Trainer. Noch am Mittwoch vor seiner Verhaftung coachte er als Aushilfe an einem Junioren-Spiel und diskutierte danach am Spielfeldrand über den Fall.
  • Ist ein Hundefreund und hielt zwei Huskys, von denen er sich auf einem Spezialgefährt ziehen liess.
  • Bekannte beschreiben ihn als Einzelgänger, der aber durchaus gesellig sein kann. Am Tag seiner Tat soll er mit Fussballkameraden nach Zürich ausgegangen sein.
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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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acvodad
21.05.2016 17:40registriert August 2015
Ist es wirklich wichtiger, die Ermittlungsmethoden der Behörden der Öffentlichkeit preiszugeben (um deren Neugier und Durst nach Sensation zu stillen), als diese im Sinne zukünftiger Ermittlungen im Dunkeln zu halten..?
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