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Das Bundesgericht hat am Mittwoch den Arzt Pierre Beck freigesprochen. Er hatte einer gesunden 89-Jährigen ein Medikament verschrieben, das ihr zum Suizid verhalf. Bioethiker Christoph Rehmann-Sutter sagt, warum dieses Urteil sinnbildlich für eine unzureichende Rechtslage in der Schweiz punkto Sterbehilfe steht.
Der Arzt Pierre Beck verhalf 2017 einer 89-jährigen zum Suizid, indem er ihr das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital verschrieb. Die Frau war gesund und zurechnungsfähig. Nach langem Hin und Her hat das Bundesgericht Beck nun vom Vorwurf, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben, freigesprochen. Was bedeutet dieses Urteil aus Ihrer Sicht?
Christoph Rehmann-Sutter: Der Fall zeigt, dass in der Schweiz viele Fragen in Bezug auf die Beihilfe zu Suizid noch immer nicht geklärt sind. Zum Beispiel, wie in gewissen Fällen strafrechtlich damit umgegangen werden soll. Es ist bezeichnend, dass es bei diesem Prozess nur darum ging, ob Beck gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat, und nicht darum, ob er sich der Tötung schuldig gemacht hat.