Die jährliche Belastung einer Familie durch die Krankenkassenprämien soll einen Monatslohn nicht übersteigen: Caritas Schweiz fordert eine entsprechende neue Prämiengestaltung. Nur so könnten einkommensschwache Haushalte vor dem Abrutschen in die Armut geschützt werden.
Alljährlich gerieten tausende Familien wegen der steigenden Krankenkassenprämien in finanzielle Schwierigkeiten, teilte Caritas am Montag in einem Communiqué mit. Diese Entwicklung müsse dringend korrigiert werden.
«Tatsache ist, dass keine andere gesetzlich festgeschriebene Ausgabe das Budget der Haushalte dermassen belastet wie die Krankenkassenprämien – ohne dass die Haushalte diese beeinflussen könnten», sagte Caritas-Direktor Hugo Fasel am Montag vor den Medien in Bern.
Andere, per Gesetz vorgegebene Abgaben wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigten die Einkommenssituation. «In der Krankenversicherung hingegen sind die Haushalte der Prämienbelastung hilflos und ohne Handlungsmöglichkeiten ausgeliefert», sagte Fasel gemäss Redetext. Dies sei ein unhaltbarer Zustand.
Das System der Prämienverbilligung müsse sozialpolitisch verbessert werden. «Wenn Menschen und deren Familien schuldlos in die Sozialhilfe geschoben werden oder sich vorgängig noch verschulden, dann ist der Handlungs- und Korrekturbedarf hoch.»
Die aktuelle Diskussion mache zudem klar, dass für die tieferen Einkommen keine Entlastungen zu erwarten seien, sondern dass den Familien noch höhere Fixausgaben drohten, schreibt die Caritas. So wolle das Parlament die Franchise auf 500 Franken erhöhen.
Ausserdem vernachlässigten viele Kantone die Prämienverbilligung, und ihre finanziellen Beiträge blieben hinter der allgemeinen Entwicklung der Krankenkassenprämien zurück.
Gemäss Caritas-Erhebungen fliessen immer mehr Gelder für Prämienverbilligungen in die Gefässe der Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen. Statt mehr finanzielle Mittel für die Verbilligung bereit zu stellen, werde von vielen Kantonen einfach die Verteilung der Mittel geändert. Diese gehe zu Lasten der ordentlichen Prämienverbilligungen.
Die Verschiebung kommt laut der Caritas deshalb zustande, weil zwingende Kriterien für die Ausschüttung von ordentlichen Prämienverbilligungen fehlen und Sparmassnahmen der Kantone deshalb auf Kosten dieser Gruppe gehen.
Deshalb fordert die Caritas eine sozialverträgliche Finanzierung der Krankenversicherung. Konkret bedeute dies, dass die Belastung einer Familie oder eines Haushalts durch die Krankenkassenprämien höchstens das Niveau eines Monatslohns erreichen dürfe.
Bund und Kantone müssten die dazu notwendigen Entlastungsregeln festlegen und die Grenze der Maximalbelastung eines Haushalts im Gesetz festschreiben. Sie sollten sich dabei am Modell einer differenzierten Verbilligung orientieren.
Da dieses die tiefsten Einkommen signifikant entlasten würde, müsse es im Sinne einer nachhaltigen Armutsbekämpfung Eingang in die Politik und Praxis der Prämienverbilligung finden, so die Caritas. (aeg/sda)