Der Genfer Stadtrat Guillaume Barazzone sagt gegenüber der «Tagesschau» von SRF klipp und klar: «Genf wird sich von gar keinem Land beeinflussen lassen. Genf und die Schweiz stehen für Meinungsfreiheit ein. Gerade auf der Place des Nations in Genf, wo sich Minderheiten mit Demonstrationen müssen ausdrücken können. Deshalb steht die Stadtregierung von Genf hinter dieser Ausstellung. Es steht ausser Frage, dieses Foto zu entfernen.»
Grund für die deutliche Äusserung: Die Türkei ist erzürnt über eine in Genf ausgestellte Fotografie, die den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan kritisiert. Das türkische Konsulat hat deshalb die Entfernung des Fotos verlangt. Inzwischen hat die Stadtregierung das Ansinnen offiziell zurückgewiesen. Die Ausstellung dieser Fotografien trage zur Verteidigung der freien Meinungsäusserung bei und hebe die Stellung der Stadt Genf als Hauptstadt der Menschenrechte hervor.
Sönmez bleibt gelassen: «Jede Branche hat ihre Risiken»
Eine Genugtuung für den Fotografen Demir Sönmez, der kurdische und armenische Wurzeln hat und in Genf lebt. Er selbst hatte am Freitag, den 22. April von der Intervention der Botschaft erfahren, sagte er uns auf Anfrage.
Er habe nicht damit gerechnet, dass die türkischen Behörden einschreiten würden – aber schon eher damit, dass die Schweiz ihn verteidigt: «Ich habe Vertrauen in die Verantwortlichen der Stadt Genf und erwarte eine positive Antwort», sagte Sönmez gegenüber watson im Vorfeld. Auf die Frage, ob er Angst vor Erdogan habe, entgegnete er: «Jede Branche hat ihre Risiken. Der Journalismus hat seine. Schlimmstenfalls kann Erdogan erwägen, einen Prozess gegen mich zu führen.»
Man halte an der Bewilligung für diese Ausstellung bis am 1. Mai fest, teilte die Genfer Stadtregierung am Dienstag mit. Die Ausstellung dieser Fotografien trage zur Verteidigung der freien Meinungsäusserung bei und hebe die Stellung der Stadt Genf als Hauptstadt der Menschenrechte hervor.
Positiv äusserte sich auch Bundesrat Didier Burkhalter zum Entscheid der Genfer Stadtregierung. «In unserem Land existiert die Meinungsäusserungsfreiheit», sagte er am Rande eines Treffens mit EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini in Brüssel. Die Meinungsäusserungsfreiheit sei universal und gelte auch auf dem Place des Nations. Dass es nun zu Spannungen zwischen der Schweiz und der Türkei kommen wird, glaubt Burkhalter nicht.
Das türkische Konsulat in Genf hatte die Entfernung dieses Fotos verlangt. Die türkische Botschaft in Bern gab am Dienstag an, das Gespräch mit der Stadt gesucht zu haben. Man respektiere die Freiheit jedes Künstlers. Jedoch würden die Äusserungen auf diesem Foto den Premierminister der Republik Türkei in einer ungerechten Weise unter Verdacht stellen.
Demir Sönmez stellt bis am Sonntag auf der Place des Nations 58 Fotografien von auf dem Platz durchgeführten Demonstrationen aus. Darunter befindet sich auch die von den türkischen Behörden beanstandete Aufnahme vom März 2014.
Das Bild zeigt ein Transparent, auf welchem der damalige Premierminister Erdogan für den Tod eines Jugendlichen anlässlich eines Protests in Istanbul verantwortlich gemacht wird. «Ich heisse Berkin Elvan, die Polizei hat mich auf Geheiss des türkischen Ministerpräsidenten getötet», stand auf dem Banner geschrieben.
Unabhängig vom politischen Entscheid Stadt Genf stellt sich auch die Frage nach strafrechtlichen Konsequenzen. Auch wenn das Foto von Demir Sönmez keineswegs mit dem Schmähgedicht von Jan Böhmermann vergleichbar ist, kennt auch das schweizerische Strafrecht unter Artikel 296 den Straftatbestand der «Beleidigung eines fremden Staates».
Für die öffentliche Beleidigung eines fremden Staats in der Person seines Oberhauptes oder in seiner Regierung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Für Andreas Donatsch, Strafrechtsprofessor der Universität Zürich, besteht im Fall der öffentlichen Ausstellung des Fotos mit Text von Sönmez der Verdacht der Beleidigung eines fremden Staates im Sinne der erwähnten Bestimmung.
«Wenn man sagt, jemand habe einen anderen umgebracht, dann ist das jedenfalls eine üble Nachrede im Sinne einer Ehrverletzung», sagte Donatsch am Dienstag der Nachrichtenagentur sda. Die Frage einer strafrechtlichen Verfolgung sei deshalb diskutabel, zumal die Beleidigung in der Ausstellung öffentlich erfolgt sei.
Auch eine Weiterverbreitung der Aussage durch das Foto mit Text könne ehrverletzend sein. Allerdings könne gegen den Vorwurf der Wahrheitsbeweis vorgebracht werden. Das ginge auch in diesem Fall, allerdings müsste dann nachgewiesen werden, das Erdogan die Tötung des Jugendlichen direkt oder indirekt angeordnet hat. Das dürfte aber schwierig werden, räumte Donatsch ein.
Bevor die Genfer Staatsanwaltschaft ermitteln könnte, müsste der Bundesrat grünes Licht dafür geben. «Die Verbrechen oder Vergehen dieses Titels werden nur auf Ermächtigung des Bundesrates verfolgt», heisst es dazu in Artikel 302 des Strafgesetzbuches.
So wie im Fall Böhmermann in Deutschland eine Entscheidung von Kanzlerin Angela Merkel nötig war, müsste auch die Schweizer Landesregierung eine Ermächtigung geben. Allerdings müsste zuerst die Türkei ein Verfahren in Genf anstrengen und Anzeige einreichen.
Gegen den Artikel 296 des Strafgesetzbuches erwacht allerdings Widerstand. Der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach will am Mittwoch eine parlamentarische Initiative einreichen, wie er der Nachrichtenagentur sda sagte. Diese verlangt die Abschaffung des Gesetzesartikels «Beleidigung eines fremden Staats».
Es handelt sich nicht um den ersten Streit der Türkei mit der Stadt Genf. Ankara protestierte bereits gegen ein Mahnmal für den umstrittenen Völkermord an den Armeniern. Dieses wurde in der Rhonestadt bis heute nicht aufgestellt.
Auch in der Türkei haben der sich immer stärker autoritär gebärdende Präsident und seine Partei die Medienfreiheit immer weiter eingeschränkt, um ihre Macht im Land zu festigen. Sie greifen verstärkt in die Berichterstattung ein, die Zensur wurde verstärkt.
Seit Erdogans Amtsantritt als Präsident im Sommer 2014 sind fast 2000 Strafverfahren allein wegen mutmasslicher Beleidigung des Staatsoberhauptes eingeleitet worden.
(aeg/phi/sda)