Die SwissCovid-App ist einen Schritt weiter. Der Ständerat hat am Mittwoch grünes Licht für die gesetzliche Grundlage zur App gegeben.
«Die Proximity-Tracing-App ist ein Experiment, das Gesetz ist auf zwei Jahre befristet», sagte Paul Rechtsteiner (SP/SG) namens der Kommission. «Durch die Nachverfolgung der Infektionsketten soll die Wiederausbreitung der Epidemie verhindert werden. Bei dieser Aufgabe hat das neue, digitale Instrument eine unterstützende Funktion», so Rechtsteiner.
Korrigierend eingegriffen hat der Ständerat vor allem bei der Finanzierung der Tests. Die kleine Kammer folgte dem Antrag von Damian Müller (FDP/LU) der forderte, dass die Tests auf Infektion mit dem Coronavirus und auf Antikörper gegen das Coronavirus kostenlos sein sollten, wenn diese aufgrund einer Meldung durch die App erfolgen. Einen gleichlautenden Antrag gibt es auch im Nationalrat.
Auch Bundesrat Alain Berset widersprach nicht: «Dieses Problem ist erkannt, wir arbeiten daran, und wir werden bald eine Lösung präsentieren.» Dabei geht es um die Frage, wer die Tests bezahlen soll. Herrsche hier Unsicherheit würden sich allenfalls Leute wegen der Kostenfolge nicht testen lassen: «Diese negativen Anreize sind eine klare Bremse im Kampf gegen die Epidemie», sagte Berset.
Die App setzt eine Warnung ab, wenn man sich über einen gewissen Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden hat, die ebenfalls die SwissCovid-App nutzt – gemessen wird das über Bluetooth Low Energy.
Wiederholt betonte der Rat, dass die Verwendung der App auf Freiwilligkeit basiere. «Niemand darf von einer Veranstaltung, zum Beispiel einem Fussballspiel, ausgeschlossen werden, weil er oder sie keine App installiert hat», sagte Rechtsteiner. Wer eine Meldung durch die App erhält, sollte sich in Quarantäne begeben. Die Frage, ob dann ein damit verbundener Erwerbsausfall erstattet wird, ist derzeit noch offen.
Beide Räte empfehlen dem Bundesrat eine entsprechende Lösung darzulegen. Grundsätzlich, sagte Bundesrat Berset, gelte vorläufig noch die Verordnung zu Covid-19. Diese ermögliche den Zugang zu Verdienstausfallentschädigungen im Falle einer Quarantäne. «Wir prüfen derzeit, wie wir diesen Grundsatz gesetzlich verankern können, damit er über den September 2020 hinaus gilt», sagte Berset.
Nun befindet der Nationalrat über die Vorlage. Der Bundesrat zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz noch in der Sommersession verabschiedet werden kann.
(bzbasel.ch)