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Analyse

SRF-Arena: Warum die Verwahrungs-Arena nach dem Urteil zum Vierfachmord floppte

Die Studiogäste gaben sich zahm – zu Recht. Alles andere wäre pietätlos gewesen.
Die Studiogäste gaben sich zahm – zu Recht. Alles andere wäre pietätlos gewesen.screenshot: srf
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Wer wagt, verliert eben auch mal – Warum die Verwahrungs-«Arena» floppte

Die SRF-«Arena» vom Freitagabend zeigte: Nicht jedes Thema eignet sich für eine Politsendung. Obwohl das Thema relevant war, wagten es die Studiogäste kaum, eine Diskussion anzuzetteln. 
17.03.2018, 06:1017.03.2018, 16:25

Der Vierfachmord von Rupperswil interessiert ungemein. In den letzten Tagen berichteten die Medien im Liveticker über jede Bewegung von Thomas N. vor Gericht. Es folgten Analysen, Interviews mit Experten, Bildergalerien von Gerichtszeichnungen.

Nach seiner Verurteilung zu einer lebenslangen Haft und einer ordentlichen Verwahrung hätte man annehmen können, dass nun wieder durchgeatmet werden kann. Der Täter ist weggesperrt, der Rummel vorüber. Endlich ist es vorbei.

Als dann Jonas Projer ankündigte, dass er seine «Arena» dem Thema widmen will, gab es darum erst einmal Schelte für den SRF-Moderator. Es gehe ihm lediglich um eine gute Quote, so der Vorwurf. Ein solches Thema in einer Politsendung zu diskutieren, sei geschmacklos. Das solle man gefälligst den Richtern im Gerichtssaal überlassen.

Darum stand diese Frage besonders im Zentrum der «Arena» vom Freitagabend: Ist es angebracht, in einer Politsendung über einen Vierfachmord, die Strafbarkeit des Täters und die Konsequenzen für die Opfer zu diskutieren?

Ins Studio eingeladen hatte Projer SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, FDP-Ständerat Andrea Caroni, Psychoanalytiker Peter Schneider und den forensischen Psychiater Marc Graf.

Gleich zu Beginn der Sendung wurde klar: Das Experiment ging schief. Die Studiogäste äusserten ihre Voten zaghaft, waren darauf bedacht, keine aggressiven Argumentarien aufzufahren, sprachen sachlich. Eine spannende Diskussion geht anders.

Doch übel nehmen konnte man es Rickli, Caroni und Co. keineswegs. Zu Recht behandelten sie das Thema mit der nötigen Sensibilität. Es politisch auszuschlachten wäre mehr als unangebracht gewesen.

Video: streamable

Die Krallen blieben also eingefahren, man war sich einig: Thomas N. hat eine gerechte Strafe erhalten. Eine Strafe, die auch für die Opfer wichtig ist, indem sie beim Verarbeitungsprozess der grausamen Tat hilft, indem sie das Vertrauen in die Rechtsordnung wieder herstellt.

Moderator Projer versuchte nun, einen Schritt weiterzugehen und das Thema auf eine gesellschaftspolitische Ebene zu heben. Er warf die Frage auf, was es denn bedeute, wenn jemand eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhält und was eine lebenslange Verwahrung ist. Kann diese überhaupt angewandt werden? Wann, wenn nicht in diesem Fall?

Auch bei dieser Frage herrschte bei den Studiogästen Einigkeit. Niemand war überrascht darüber, dass Thomas N. nur eine ordentliche statt einer lebenslangen Verwahrung erhielt.

Marc Graf erklärte, es sei schlicht unwissenschaftlich, in einem Gutachten die Prognose zu stellen, dass ein Straftäter sein Leben lang «untherapierbar» bleibe.

Bestärkt wurde Graf von Peter Schneider. Auch er sagte, dass eine Prognostik, die bis ans Lebensende eines Täters reichen soll, Wahrsagerei sei.

Video: streamable

Eine lebenslange Verwahrung ist also faktisch in der Praxis nicht umsetzbar. FDP-Ständerat Caroni sagte zudem, dass auch ordentlich Verwahrte in der Schweiz kaum je wieder auf freien Fuss kämen. In den letzten 14 Jahren seien es zwei Prozent aller ordentlich Verwahrten gewesen, die aus der Haft entlassen wurden. Darin eingerechnet seien auch jene, die im Gefängnis gestorben sind. Die Zahl sei also äusserst tief.

Macht das demnach den Artikel 123a in der Bundesverfassung, welcher die lebenslängliche Verwahrung regelt und der nach einer Volksinitiative 2004 eingeführt wurde, obsolet?

Sogar SVP-Nationalrätin Rickli äusserte, dass vielleicht der Ansatz der Verwahrungsinitiative der falsche gewesen sei. Viel wichtiger sei es, im Bereich der lebenslangen Freiheitsstrafe einzufordern, dass diese tatsächlich auch lebenslang ist.

Video: streamable

Je länger die Sendung dauerte, umso mehr driftete das Gespräch ab und verhaftete in Quoten, Statistiken und unterschiedlichen Therapieformen. Die wirklich dringenden Fragen kamen aus dem Publikum.

Pascale Ruetsch zum Beispiel konnte es nicht verstehen, warum jemand, der so etwas Schlimmes getan hat, auch noch eine Therapie erhalten soll. Auch verstehen konnte sie nicht, dass so einer auch nur die geringste Chance bekommt, eines Tages wieder auf freien Fuss zu kommen. «Bei diesem Gedanken zieht es mir den Magen zusammen», sagte sie. 

Psychiater Graf versuchte es mit einer Gegenfrage zu erklären: Können Sie sich vorstellen, dass jemand, der eine lange Zeit im Gefängnis war, in hohem Alter, wenn er bereits gebrechlich ist, frei kommt, damit er menschenwürdig sterben kann?

Video: streamable

Nein, das konnte sich Ruetsch nicht vorstellen. Und auch andere Zuschauerfragen vermochten die Politiker und Experten nur ungenügend zu beantworten. Warum ist es denn in der Schweiz schon vorgekommen, dass ein Täter im Hafturlaub wieder gemordet hat? Wer kann garantieren, dass jemand, der so etwas Schlimmes getan hat, nicht wieder durchdreht?

Die Diskussion drehte sich mehr und mehr im Kreis. Für emotionale Fragen und provokante Antworten gab es keinen Platz. Das war gut so – alles andere wäre pietätlos gewesen.

In diesem Sinne stellte sich zuletzt doch die Frage, ob die «Arena» das richtige Sendegefäss war, um einen Vierfachmord zu thematisieren. Eine politische Auseinandersetzung mit den juristischen Konsequenzen in einem solch schwerwiegenden Fall ist sicherlich wichtig. Derzeit scheint es jedoch, dass die Bevölkerung sich erst noch vom Schock erholen muss, bevor sie sich politischen Fragen zuwenden kann.

watson-Reporter William Stern am Prozess von Thomas N.

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47 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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derEchteElch
17.03.2018 10:21registriert Juni 2017
Was mir auffiel;
Es war kein Vertreter der SP, JUSO, Grünen zu Gast, welche die Verwahrungsinitiative bekämpften, gegen lange Haftstrafen und für die „Resozialisierungsindustrie“ von Gewalttätern sind.

Liegt wohl auch daran, dass es SP-Richter waren, welche die Wiederholungstäter trotz anders lautenden Gutachten frei liessen und der Gesellschaft wieder neue Straftaten bescherten..

Man wollte sich halt nicht ins Abseits stellen. Man will sich nur ins positive Licht setzen. So wie immer. Stimmts Tamara?
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dorfne
17.03.2018 08:56registriert Februar 2017
Psychiater Graf: Lebenslange im Alter freilassen, damit sie (draussen in Freiheit) menschenwürdig sterben können? Ich wusste gar nicht, dass in den CH-Gefängnissen menschenunwürdige Verhältnisse herrschen!
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Gringoooo
17.03.2018 08:20registriert März 2014
Hatte das Glück bei Herrn Graf einmal ein Semester lang eine Vorlesung zu besuchen.
Auch wenn ich nicht grundsätzlich gegen eine Verwahrung bin, so hat er doch eine Interessante Sichtweise eröffnet.

Er sagte einmal, dass er von keiner Person in dem Vorlesungssaal sagen könne, sie werde nie (mehr) eine Straftat begehen. So eine Prognose sei wissenschaftlich schlicht nicht möglich.

Natürlich kann man trotzdem für eine Verwahrung sein - man muss sich schlicht der Konsequenz der annähernden (absoluten) Lebenslänglichkeit bewusst sein, da Prognosen über den Täter extremst schwierig sind.
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